Diskussion:Amtshilfe
Sucht man mit Google nach "internationale Amtshilfe", stößt man auf einen Haufen .ch-Seiten. Vielleicht kann ein Schweizer den Artikel um Infos zur internationalen Amtshilfe ergänzen?! --Forevermore 18:49, 22. Okt 2004 (CEST)
Amtshilfekosten
Bearbeiten"Amtshilfe wird grundsätzlich kostenlos und gebührenfrei geleistet" - gibt es auch hierfür einen Beleg/Paragraphen? (Hintergrund: Heute hat der LaWi-Minister von M-V um Erlaß der Kosten für den Bundeswehr-Einsatz wg. der Vogelgrippe gebeten) -btl- 20:15, 27. Feb 2006 (CET)
- Schau dir mal beispielhaft § 8 des Verwaltungsverfahrensgesetzes an. Danach kostet die Amtshilfe grundsätzlich nichts, wenn beide Behörden zum selben Rechtsträger gehören, also z. B. das Finanzamt Hannover (Landesbehörde, gehört zum Land Niedersachsen) der Polizeibehörde Osnabück (auch Landesbehörde, gehört auch zum Land Niedersachsen) Amtshilfe leistet. Grund: Beide Behörden werden aus derselben Kasse finanziert. Würde man die Amtshilfe bezahlen müssen, würde man das Geld letztendlich nur von der linken in die rechte Tasche verschieben,
- In dem von dir genannten Fall gehört die Bundeswehr aber zum Bund und das Landwirtschaftsministerium zum Land M-V. Deshalb darf der Bund bzw. die Bundeswehr das Land M-V zur Kasse bitten.
- Der von dir zitierte Satz ist aber streng genommen unrichtig, da die Amtshilfe grundsätzlich etwas kostet und die Kostenfreiheit eigentlich die Ausnahme ist. --Forevermore 20:14, 10. Mai 2006 (CEST)
- Danke für die Antwort, hab' das gleich mal eingearbeitet. -btl- 23:49, 10. Mai 2006 (CEST)
Vollzugshilfe
Bearbeitennach herrschender Meinung stellt die VOllzugshilfe keine Sonderform der Amtshilfe dar,sondern ist vielmehr ein eigenes Rechtsinstitut. PRÜFEN! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 78.48.5.109 (Diskussion • Beiträge) 17:50, 6. Jul. 2008 (CEST))
- Bitte Quellen für diese Aussagen angeben - erleichtert die Prüfung! --Badenserbub Briefkasten Bewerte mich! 08:11, 7. Jul. 2008 (CEST)
Inhaltliche und rechtliche Prüfung
BearbeitenMuß die Hilfe leistende Behörde ein Prüfung vornehmen? Oder liegt die komplette Verantwortung bei der bittenden Behörde - die folglich auch keine Begründungen, Akten etc. verschicken muß-? (nicht signierter Beitrag von 87.149.170.62 (Diskussion) 09:49, 12. Aug. 2014 (CEST))
Reststätte Bunderneuland aus Deutschland erreichbar?!
BearbeitenÄhnliches gilt für die Raststätte „Bunderneuland“ an der niederländischen Autobahn A7, die nur über diese zu erreichen ist, aber dennoch in Deutschland liegt.
https://www.openstreetmap.org/?mlat=53.172597&mlon=7.228952&zoom=15#map=17/53.17809/7.22161 Es sieht aus, als könnte zumindest die Polizei den Schliekenweg benutzen, um zur Reststätte zu gelangen.