Diskussion:Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Carolin in Abschnitt im Artikel erwähnen ?

Kritik am Entwurf / fertiges Gesetz

Bearbeiten

Im Abschnitt Kritik gehen die meisten Quellen die ich gefunden habe auf den Entwurf ein zum fertigen Gesetz habe ich (noch) nicht viel finden können. Ist aber vielleicht auch egal weil das Gesetz nur wenig verändert wurde, "öffentlicher Raum" wurde noch klarer definiert. --TomK32 (Diskussion) 16:42, 21. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Erlasser

Bearbeiten

Wer hat das Gesetz erlassen? War die SPÖ beteiligt? (nicht signierter Beitrag von 188.109.122.16 (Diskussion) 20:38, 1. Okt. 2017‎)

Rechtsweg

Bearbeiten

Die derzeitige Form suggeriert, dass die Anzeige durch die Polizei der letzte relevante Stand der Dinge sei. Ich bin zwar kein Experte für österreichisches Ordnungswidrigkeitenrecht, aber das suggeriert eine Vorverurteilung, obwohl aufgrund der Ankündigung des Beschreitens des Rechtsweges klar ist, dass die Sache noch lange nicht ausgefochten ist. --Feliks (Diskussion) 14:06, 2. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Falls sich das auf diese Änderung [1] bezieht – es ist womöglich tatsächlich der letzte bekannte Stand der Dinge, und ich bin auch nicht der Ansicht, daß es sich bei der Erwähnung um eine „Vorverurteilung“ handelt. Der Punkt ist iMHO, daß der Artikel dazu gedacht ist, Fakten wiederzugeben. Wenn jemand angezeigt wurde, egal wie man das findet, ist das zunächst einmal ein Faktum, die bloße Ankündigung, gegen ein Gesetz demnächst vorgehen zu wollen, ist hingegen ein Vorhaben, von dem derzeit noch unbestimmt ist, ob es durchgeführt wird.--Turris Davidica (Diskussion) 10:14, 3. Nov. 2017 (CET)Beantworten

im Artikel erwähnen ?

Bearbeiten

zeit.de 2. Dezember 2018: Erfundene Bedrohung (Kommentar) . Im Artikel erwähnen ? --Neun-x (Diskussion) 05:38, 3. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Eine Kernaussage von Anton Pelinka könnte man hier durchaus nennen. Womöglich so:
Anton Pelinka kritisierte, in Bezug auf den Umgang mit dem Kopftuch schaffe die Regierung Scheinprobleme. Sie erzeuge mit erfundenen Bedrohungen Angst und mobilisiere die auf diese Weise hervorgebrachten Emotionen. Es sei gefährlich, auf dieser Basis Grundrechte einzuschränken. Dies – und nicht etwa die politische und religiöse Vielfalt – gefährde die demokratische Grundordnung.
--Carolin 23:12, 4. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Ich bin gegen einen Einbau in den Artikel, da bereits genug Sachargumente im Artikel eingebaut sind. Nicht jede mediale Rezeption gehört in den Artikel. Grüße, --DONT TALK TO MY CAT (Diskussion) 22:26, 8. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Im Gegenteil, Aussagen mit Bezug auf die Demokratie sind im Artikel noch gar nicht angesprochen. Und die Beurteilung durch einen führenden Juristen und Politikwissenschaftler auf dem Gebiet der Demokratietheorie ist nicht bloße mediale Rezeption. --Carolin 22:38, 8. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Ich habe den Kommentar jetzt nochmal komplett gelesen und muss feststellen, dass das AGesVG darin gar nicht behandelt wird und damit würde ich sagen, dass eine Nennung der Aussage auf keinen Fall erfolgen soll. Grüße, --DONT TALK TO MY CAT (Diskussion) 12:01, 9. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Das hast du Recht. Der Kommentar von Pelinka bezieht sich auf Kopftuchverbote in Kindergarten oder Grundschule, was in diesem Fall offenbar in Form einer Änderung des niederösterreichischen Kindergarten- und des Kinderbetreuungsgesetzes geplant ist (siehe [2]). Das wird in Kopftuchstreit#Österreich behandelt. --Carolin 13:16, 9. Dez. 2018 (CET)Beantworten