Auszeichnungskandidatur vom 04. Juni 2018 bis zum 25. Juni 2018 (Ergebnis: Lesenswert)

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Als Ausstellungsrecht bezeichnet man im Urheberrecht ein in einigen wenigen Rechtsordnungen vorgesehenes, ausschließliches Recht von Künstlern, über die öffentliche Zurschaustellung ihrer Werke bestimmen zu können. Im deutschen und österreichischen Urheberrecht ist das Ausstellungsrecht anerkannt, jedoch nur mit der praktisch bedeutsamen Einschränkung, dass sich der Urheber darauf nicht mehr berufen kann, wenn das betreffende Werk bereits veröffentlicht wurde. Sofern ein gesetzlicher Vergütungsanspruch für das Ausstellungsrecht besteht – was gegenwärtig weder in Deutschland noch in Österreich, wohl aber zum Beispiel in Kanada der Fall ist –, bezeichnet man diese Vergütung auch als Ausstellungsvergütung. Trotz begrifflicher Mehrdeutigkeit hat das Ausstellungsrecht nichts mit einem bisweilen bestehenden urheberrechtlichen Schutz der Ausstellung selbst zu tun.

Der Artikel erfüllt m.E. die unter Wikipedia:Kandidaturen von Artikeln, Listen und Portalen/Kriteriendarstellung zusammengestellten Mindestkriterien für lesenswerte Artikel. Insbesondere ist er nach bestem Wissen fachlich korrekt und gut belegt; die Rechtslage im Ausland wird umfassend einbezogen. — Pajz (Kontakt) 23:58, 4. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Guter Artikel, der schwer zu lesen ist und sehr viel Lesekonsequenz erfordert. Dennoch komme ich zu dem Urteil: Lesenswert --Hiquwus (Diskussion) 16:00, 11. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Von mir ein Laien-Lesenswert, da ich den Artikel nicht wirklich inhaltlich beurteilen kann. Einige Kleinigkeiten die mir aufgefallen sind:
  • Unter Österreich/Kritik würde ich empfehlen den vollständigen Namen anzugeben. Ich konnte mit Walter erstmal nichts anfangen und vermutete vorher etwas überlesen zu haben. Sogar in der REF[65] ist nur Walter, Österreichisches Urheberrecht, 2008... angegeben und ich vermute den unter Literatur aufgeführten Michel M. Walter?!
  • Unter Andere Länder gefällt mir die i.d.R. nur für das Lemma und Weiterleitungsziele vorgesehene Fett-Schreibung im Fließtext, sehe aber bei der von dir verwendeten Kombi aus Aufzählung und folgendem Fließtext keine bessere Lösung (obwohl sich mir der Grund für den Wechsel nicht erschließt)
  • Du verwendest ausschließlich Schrifttum, ist dies im Fachgebiet gängig? Sicher hier Geschmackssache, ich hätte wohl Literatur verwendet.
Ansonsten toller und interessanter Artikel über eine nach meinem Verständnis quasi sinnlose Gesetzgebung ;). MfG--Krib (Diskussion) 12:52, 13. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Hallo Krib, danke für die Anmerkungen. Ad (1): Ich habe die im Fließtext angegebenen Autoren nun mit Vornamen versehen. Ad (2): Der Grund für den Wechsel ist, dass ich Länder aufzähle, die ein Ausstellungsrecht haben, und eine Nachbemerkung zu einem Land einschiebe, das explizit kein Ausstellungsrecht hat (Irland) – das kann dann logischerweise nicht mehr in der Aufzählung erscheinen. Durch die ambivalente Situation in den USA wird diese Trennung dann aber wohl nicht mehr richtig deutlich. Ich habe deshalb nun die USA in die Aufzählung gezogen. So erschließt sich der Aufbau m.E. besser. Danke für den Hinweis. Ad (3): Der Begriff ist in der Tat fachüblich. Es spräche nichts Gravierendes dagegen, stattdessen „Literatur“ zu schreiben, wenngleich der Begriff beim ein oder anderen vielleicht Assoziationen weckt, die über das hier gemeinte (stets fachbezogene) Schrifttum hinausgehen. Ich habe mir dabei einfach nicht viel gedacht, weil der Begriff, wie gesagt, im Fach gängig ist und mir so auch allgemeinverständlich erscheint (duden.de). Gruß, — Pajz (Kontakt) 23:28, 13. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

 Info: Die Kandidatur könnte bereits ausgewertet werden, würde aber aufgrund der geringen Beteiligung als ergebnislos gewertet werden. Da sich bereits zwei Benutzer für eine Auszeichnung als Lesenswert ausgesprochen haben, würde ich vorschlagen, die Kandidatur um zehn Tage zu verlängern. Die Auswertung könnte dann ab dem 24. Juni erfolgen. Tönjes 14:28, 15. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Lesenswert --Chewbacca2205 (D) 15:11, 17. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Lesenswert --Bubo 17:26, 18. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Lesenswert ---Artmax (Diskussion) 17:56, 22. Jun. 2018 (CEST) Als Benutzer, der seit Jahren mit der Diskussion vertraut ist, kann ich nur sagen: Chapeau!. Der Artikel behandelt das Thema umfassend und sachkundig, geht auch auf Nebenaspekte ein und ist für damit thematisch Befasste in klarer, präziser und les- und verstehbarer Sprache geschrieben, ohne dabei juristisch ins Schwimmen zu geraten. So eine Artikelqualität bekommt man selten in Wikipedia geboten. --Artmax (Diskussion) 17:56, 22. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Mit fünf Stimmen Lesenswert wird der Artikel in dieser Version als Lesenswert ausgezeichnet. Tönjes 09:30, 25. Jun. 2018 (CEST)Beantworten