Diskussion:Baubewilligung

Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Kuhni74 in Abschnitt Baukonsens

alternative Begriffe

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Wäre es nicht sehr sinnvoll und hilfreich, alternative Begriffe wie Bauvoranfrage, Baugesuch, Bauerlaubnis, Baugenehmigung, Rohbauabnahme, Gebrauchsabnahme / Gebrauchsabnahmeschein etc. in diesen Artikel einzubauen? Sonst muss man erraten, mit welchem Begriff die entsprechende „Verfahrensstufe“ andernorts bezeichnet wird. Auch wenn es streng juristisch gesehen keine hundertprozentigen Entsprechungen sind, wäre doch eine (einigermaßen) logische Zuordnung von Interesse. --80.142.161.141 21:16, 27. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Baugenehmigung und Baubewilligung sollten tatsächlich in einen Artikel. In Baugenehmigung wird derzeit gar die Deutschlastigkeit und das Fehlen der Infos aus CH und A bemängelt. --Alpöhi (Diskussion) 13:27, 6. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Baukonsens

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Zumindest in AT gibt es nach Errichtung eine Benützungsbewilligung zur Feststellung, dass (im Wesentlichen) gemäß Baubewilligung gebaut wurde. Die nennt man außer Kollaudierung in AT auch Baukonsens oder kurz schlicht Konsens (vgl. https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Baukonsens). Wer kann / möchte das umseitig einbauen? Oder besser anderswo? Bezieht sich die Kollaudierung tatsächlich nicht auf Hochbauten? --Kuhni74 (Diskussion) 10:57, 24. Apr. 2024 (CEST)Beantworten