Gegenstand der Besteuerung sind Besitzwerte (Einkommen, Vermögen, Erträge). Sie werden in Personensteuern und Realsteuern unterteilt.
Personensteuern beziehen sich auf die persönlichen Verhältnisse einer Person, z.B. Einkommensteuer (inkl. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag), Vermögensteuer, Körperschaftsteuer, Erbschafts- und Schenkungsteuer.
Realsteuern umfassen die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Sie besteuern eine Objekt oder eine Sache.