Hallo Robert, es tut mir leid, aber deine (radikale) Kürzung im September 2007 ist gut gemeint, aber falsch. Der ursprüngliche Text war richtig und es waren keine unnötigen Begriffe dabei. Ich unterrichte die Abgabenordnung seit fast 20 Jahren, Du kannst mir glauben, der Begriff Betriebsfinanzamt ist eine allgemeine Legaldefinition, die hier beim § 18 (Grundlagenbescheide) nur erstmals definiert wird, aber allgemein gilt. Darauf wollte ich Dich hinweisen, ich habe aber im Moment nicht die Zeit, nochmals den ursprünglichen Text herzustellen.

Lagefinanzamt und Unternehmensfinanzamt führen übrigens auch hierher, sehe ich, warum weiß ich nicht, denn das sind andere Definitionen.

Grüße Peter Burkes

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