Diskussion:Bourbon Argos

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 2A02:8109:9A40:1778:F805:8D1F:3EFF:2E36 in Abschnitt Darstellung Schnellbootangriff

Darstellung Schnellbootangriff

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Nach Angaben von MSF identifizierte sich das ungekennzeichnete Schnellboot seinerseits nicht [1].

Abgesehen davon ist das Schiff doch durch seinen Namen identifizierbar, und da von irgendwelchen aggressiven Maßnahmen (Fluchtversuch oder Angriff auf das Schnellboot) der Crew nichts berichtet wird, machen selbst "Warn"schüsse keinen Sinn. Die potentiellen Piraten sind ja auch ungehindert an Bord gekommen. Hat nach Seerecht eine Küstenwache außerhalb ihrer Hoheitsgewässer überhaupt derartige Befugnisse?

Der NDR berichtet von Einschußlöchern überall auf dem Schiff: [2].

Es gab zuvor schon einen ähnlichen Vorfall: [3] --2A02:8109:9A40:1778:F805:8D1F:3EFF:2E36 09:53, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten