Diskussion:Dienstleistungskonzession

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 80.134.105.69 in Abschnitt Verweis auf EG-Vertrag

Vieles richtig zu stellen

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Siehe unten mit RO (= meine Anmerkung zur alten version).

Eine Dienstleistungskonzession ist eine Form der Übertragung einer staatlichen oder kommunalen Aufgabe

RO: kommunal ist staatlich, die "oder"-Verknüpfung daher unkorrekt

an Personen des privaten Rechts.

RO: die Übertragung kommt auch auf Personen des öffentlichen Rechts in Frage. Der Text ist also falsch.

Dienstleistungskonzessionen sind dadurch gekennzeichnet, dass der Konzessionär als Gegenleistung für die Erbringung der Dienste statt oder neben einer Vergütung

RO: Ungenau, aber na gut...

das Recht zur kommerziellen Nutzung und Verwertung des Dienstleistungsentgelte erhält,

RO: das verstehe ich nicht. das ist bereits grammatikalisch falsch, jur. auch.

so dass er das ganze oder überwiegende wirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsrisiko trägt.

RO: Ganz oder überwiegend. was denn nun? wenn, dann genügt es doch, nur auf "überwiegend" abzustellen. aber jur. ist auch das falsch. der EuGH hat dies noch nicht entschieden. es genügt also, dass der konzessionär das risiko trägt. fertig.

Häufig handelt es sich um ein Betreibermodell im Rahmen eines Public Private Partnerships.

RO: das ist die erste aussage, die man gelten lassen kann. (nicht signierter Beitrag von 81.173.186.83 (Diskussion | Beiträge) 00:22, 25. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Verweis auf EG-Vertrag

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M.E. ist der in Bezug genommene EU-Vertrag nicht mehr gültig, sondern abgelöst durch den AEUV. Daher müssten auch die angeführten Artikel neu referenziert werden.

Kai Seim, Im Sonnental 9, 65232 Taunusstein (nicht signierter Beitrag von 80.134.105.69 (Diskussion) 22:37, 7. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten