Diskussion:Freiwillige Krankenversicherung

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 2003:DE:4F0B:DB00:C118:43E3:E847:3766 in Abschnitt Seltsame Überschrift
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in Artikel Krankenversicherung

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Der Artikelinhalt sollte in den Artikel Krankenversicherung eingearbeitet werden, denn dort gehört er thematisch hin --Dinah 22:22, 24. Mai 2006 (CEST) Abgesehen davon würde ich gerne was über die Beitragshöhe finden...Beantworten

Kann-Bestimmung

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Ist es aus Sicht der Krankenversicherung wirklich eine Kann-Bestimmung? Kann also eine Krankenversicherung es ablehnen, jemanden zu versichern, der die Voraussetzungen erfüllt? Coconut 10:18, 6. Jan. 2007 (CET)Beantworten

beim einheitlichen Krankenversicherungsatz

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Was ändert sich für die Freiwillige KV bei Einführung des einheitlichen Krankenversicherungsatzes? -- karottensaft 23:07, 5. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ich möchte gerne wissen, wie es bei meiner 17 Jährigen Tochetr aussieht mit der Krankenversicherung, wenn ich als Mutter in Norwegen arbeite, gemeldet und auch in Norwegen versichert bin. Meine Tochter hat vom Jugendamt eine eigene Wohnung bekommen, die durch die wirtschafftliche Hilfe, ich denke das Sozialamt, bezahlt wird. Ich bleibe zwar alleinsorgeberchtigt, aber kann weder Ihre Wohnung, Lebensunterhalt noch sonst etwas von dem verdienten Geld bezahlen. Wer kann mir Auskunft geben, denn ich bin gerade dabei mich hier in Norwegen anzumelden. Und ich weiß nicht, wie meine in Deuschland alleinlebende Tochter,dann krankenversichert sein wird. Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen! mrs.energy

Bei Doktoranden, unabhängig vom Lebensalter, da die Promotion eine Weiterbildung ist.

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lt. BFH-Urteil vom 26.11.2003, VIII R 30/03, BFH/NV 2004 S. 1223 ist die Vorbereitung auf die Promotion eine Berufsausbildung, wenn bestimmte Kriterien eingehalten werden. (SteuertIiIpps: Aktualisierung Oktober 2007)

Sollte an dieser Stelle mal jemand auf eine eiheitliche Rechtssprechung hin klagen? -- 87.172.250.166 20:28, 9. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Da steht aber Vorbereitung auf die Promotion, nicht die Promotion selbst. Leider stimmt das so, als Promotionsstudent kommt man nicht mehr in die studentische KV, habe da letztes Jahr aus gegebenem Anlass mal recherchiert... --GrafLukas 16:33, 20. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

ruec kwirkend greifend?

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Hallo ich moechte gerne wissen, ob die freiwillige Krankenversicherung rueckwirkend greifend ebenso wirkend ist. Mein Vater ist zum 31.12.09 in Rente gegangen. Hat bereits eine bestehende Kleinrentenverischerung mit einem minimalen Krankenversicherungsanteil. Nun ist er ueberraschend in Lebensbedrohlichem Zustand ins Krankenhaus eingeliefert worden allerdings ohne vorher diese freiwillige Zusatzversicherung abzuschliessen, da er nicht wusste, das er nicht abgedeckt ist. Greifft nun die freiwillige KV rueckwirkend fuer diese Kosten? Wir sind in Panik, da er bereits seit einigen Tagen auf der Intensivstation liegt und diese Kosten sehr hoch sind. Wer kann mir bei dieser Frage helfen?Katja (nicht signierter Beitrag von 41.185.114.248 (Diskussion | Beiträge) 09:57, 15. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Hallo Katja. Ja, da man 3 Monate Zeit hat, den Eintritt zur frw. KV zu erklären, kann er noch rückwirkend versichert werden. Auch sonst, da ab 01.04.07 einen Versicherungspflicht für jeden in Deutschland besteht, würde er auch nach Ablauf der 3 Monaten, zum gleichen Beitragssatz, versichert werden. Aber über einen anderen Paragraphen (§5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) (nicht signierter Beitrag von 188.194.0.39 (Diskussion | Beiträge) 05:03, 1. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Beitragsberechnung bzw. -höhe

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Zu diesem Thema steht im Artikel gar nichts. Da die Bezugsgröße anders ist als bei der Pflichtversicherung (so werden auch z.B. Zinsen oder Mieteinnahmen zur Berechnung herangezogen) sollte dies aber thematisiert werden.--Bhuck 11:03, 24. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

kostengünstigere alternative? beitragshöhe? mindestbemessungsgrenze?

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"Eine Kündigung einer freiwilligen Krankenversicherung ist nur möglich bei Nachweis einer anderen, anschließenden Krankenversicherung. Vor allem Selbstständige, die evtl. später aus finanziellen Gründen die Versicherung kündigen wollen, sollten dies vor Abschluss einer solchen Versicherung beachten, dies ist nämlich nicht möglich." - heißt es im artikel. was bedeutet dies? wenn ich als selbständiger, weil ich die versicherungsbeiträge nicht mehr erwirtschaften kann, kündigen will, muss ich mich doch angesichts der derzeit geltenden versicherungspflicht anderweitig versichern. was wäre denn da die preiswertere alternative zur GKV? doch wohl keine private versicherung?

ferner die interessante frage: bedeutet die gesetzliche regelung, dass es nicht möglich ist zu kündigen, dass man als selbständiger/freiberufler, wenn man irgendwo für z.b. 410,-- euro angestellt wird und auf diesem wege als arbeitnehmer versichert ist, weiterhin den beitrag für die "freiwillige versicherung" in der GKV zahlen muss?

ich schließe mich ferner dem wunsch des vorgängers hier an: bitte was zur beitragshöhe schreiben!!! ich habe heute z.b. von der BKK die auskunft erhalten, dass es eine "Mindestbemessungsgrenze für Freiberufler" gibt, d.h. angeblich, dass der gesetzgeber annimmt, man verdiene mindestens 1.916,25, woraus sich bei einem satz von 14,3 % 274,02 ergibt; macht mit pflegeversicherung i.h.v. 42,00 zusammen 316,-- - ein heftiger brocken z.b. für einen angehenden freiberufler, der sich eben von hartz IV freigestrampelt hat und diesen wohl in vielen fällen wieder in den hartz-IV-status zurückkatapultiert...

danke im voraus! --HilmarHansWerner 16:28, 3. Dez. 2010 (CET)Beantworten

privileg der weiterversicherungsberechtigung ungerecht??

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es wäre sicher wünschenswert, wenn in dem artikel erklärt würde, warum der gesetzgeber meint, es sei sozial gerecht, dass menschen, die das PRIVILEG hatten, schon einmal gesetzlich versichert gewesen zu sein, nun noch das zusätzliche geschenk bekommen, weiter in einer GKV versichert sein zu können...?! die anderen schauen dagegen weiter in die röhre... oder was passiert mit denen? hartz IV? --HilmarHansWerner 16:39, 3. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Ich verstehe die Frage mit dem Privileg und Hartz IV nicht wirklich... Eine freiwillige Versicherung kann jeder abschließen, der bisher gesetzlich versichert war und die geforderte Vorversicherungszeit und die entsprechende Antragsfrist erfüllt. Dabei spielt es keine Rolle, welcher gesetzliche Versicherungsschutz dabei geendet hat. Sei es eine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer, Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II oder sonst was. (nicht signierter Beitrag von 88.66.58.75 (Diskussion) 14:41, 18. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten

Obligatorische Anschlußversicherung nach §188 IV SGB V

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Leider fehlt der Hinweis, dass es seit dem "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" noch eine Art gibt unfreiwillig freiwillig versichert zu sein, bei der die Vorversicherungszeiten entfallen, aber mit der auch neue Fallstricke entstehen, wenn die Versicherung den Hinweis auf eben diese Versicherungsart unterlässt und nur später dann die Beiträge zzgl. Säumniszuschläge erheben will. Wer Fachkundiges möge es noch einpflegen. --141.35.40.137 18:29, 5. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Beiträge für Rentner

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Es fehlt leider ein Abschnitt, der erläutert, wie sich die Beiträge im Rentenalter (im Gegensatz zur KVdR) errechnen und welche Einkünfte beitragspflichtig sind (bspw. Riester-Renten etc.). Ich bin leider nicht ganz so firm im Thema, deshalb wäre es schön, es fände sich ein Fachkundiger zum Einbau. --Schwäbin 11:54, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Freiwillige Versicherungen

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Hallo ich wollte nur wissen welche Freiwilligen Versicherungen es gibt und nicht die verdammte Geschichte von Versicherungen lesen!!! (nicht signierter Beitrag von 31.150.181.214 (Diskussion) 13:03, 9. Dez. 2020 (CET))Beantworten

Seltsame Überschrift

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Die Überschrift muss meines Erachtens heißen "freiwillig-gesetzliche Krankenversicherung", denn darum geht es ja in dem Artikel. --2003:DE:4F0B:DB00:C118:43E3:E847:3766 17:16, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten