Diskussion:Gesamtdeckungsprinzip
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Wikiseidank in Abschnitt Solidaritätszuschlag
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Bearbeiten1. Das Nonaffektationsprinzip hat rein gar nichts mit kommunaler Eigenverantwortung zu tun, er schränkt diese Eigenverantwortung sogar ein. Außerdem gilt das Prinzip für Bund und Länder ebenso. Ich habe diesen Satz daher gestrichen.
2. Ergänzt habe ich die mathematische Begründung des Prinzips.--Boarder89 (Diskussion) 19:23, 10. Jan. 2014 (CET)
- Diese mathematische Begründung ist aber Theoriefindung und widerspricht dem vorherigen Absatz. Welche Ausgaben eine "bestmögliche Erfüllung öffentlicher Aufgaben" notwendig macht, ist eine ausdrücklich politische Entscheidung. Eine "mathematische" Optimierung kann daher nicht erfolgen. Es ist daher absurd mit einer solchen zu argumentieren. Selbst wenn man das anders sieht "Eine Fondswirtschaft, die das Gesamtdeckungsprinzip missachtet und einzelne Ausgaben durch spezifische Einnahmen decken will, fügt der vorstehenden Optimierungsaufgabe weitere Nebenbedingungen hinzu. Zusätzliche bindende Nebenbedingungen verschlechtern das Ergebnis der Optimierung." gilt nur dann, wenn die gebundenen Einnahmen höher sind, als die niedrigste denkbare Ausgabe. Ein Beispiel: Gebühren sind ja gebunden. Kindergärten weisen einen Kostendeckungsgrad durch Gebühren von 20 bis 30 % auf. Hier ist diese "weitere Nebenbedingung" offensichtlich irrelevant: Die Gemeinde kann die Ausgaben bis zu 70,80 % kürzen und beliebig erhöhen, ohne dass diese "weitere Nebenbedingung" greift. Dieser Teil kann nur rein, wenn er a) mit einer Quelle belegt ist und b) inhaltlich überarbeitet wird.--Karsten11 (Diskussion) 19:57, 10. Jan. 2014 (CET)
Solidaritätszuschlag
BearbeitenWie auch dem Wikipedialink zu entnehmen ist, diente der "Soli" als finanzieller Beitrag D am Golfkrieg I.--Wikiseidank (Diskussion) 22:18, 13. Feb. 2016 (CET)