Diskussion:Geschäftsführung ohne Auftrag
Kategorisierung
Bearbeiten"Bereicherungsrecht"
BearbeitenM.E. fehlerhafte Kategorie, ist die bei Geschäftsführung_ohne_Auftrag_(Deutschland) verwendete Kategorie, da auf Deutschland bezogen, hier anwendbar, bitte? +verneig+ Botulph 12:13, 18. Jun. 2011 (CEST).
- M.E. nein. Ich würde als Kategorie Vertragsrecht mit der Oberkategorie Recht nach Thema vorschlagen. Passt zwar nur bedingt aber da gesetzliches Schuldverhältnis sich ebenfalls dort befindet, scheint Vertrag in dem Zusammenhang sehr weit ausgelegt zu werden. Besser wäre vermutlich zu Recht nach Thema eine Unterkategorie Privatrecht(allgemein) anzulegen, wo der Artikel eingeordnet werden kann. Gruß. --Tavok 20:20, 19. Jun. 2011 (CEST)
- Vertragsrecht past nicht, besser Schuldrecht. --PeterTrompeter (Diskussion) 19:08, 23. Jun. 2022 (CEST)
Überarbeitung des Artikels
BearbeitenM.E. beschreibt der Artikel (jetzt nur noch) die GoA allgemein, wie sie sich aus dem römischen Recht ergibt und der kleinste gemeinsame Nenner sein dürfte. Dementsprechend ist jetzt genug Spielraum um die Entwicklung zu den einzelnen heutigen nationalen Regelungen aufzuzeigen. Da dürften jetzt die Schweizer und Östereicher gefragt sein.
Alternativ wäre es eine Option das Lemma auf negotiorum gestio zu ändern und den Schwerpunkt auf die Darstellung des römischen Rechts zu legen, wo die GoA ja herkommt. Damit wäre auch die Kategorienfrage elegant gelöst(römisches Recht) und das gegenwärtige Lemma könnte dann in einen redirect umgewandelt werden. Der Artikel ergäbe dann auch Sinn und nationale Weiterentwicklungen wie die deutsche GoA lassen sich auch zwanglos einbauen. Gruß. --Tavok 20:55, 19. Jun. 2011 (CEST)
- Ja, in der Tat, gute Alternative, mit Verlaub. Und danke für obige Antwort. +verneig+ Botulph 21:40, 19. Jun. 2011 (CEST).
- Artikel ist auf vorgeschlagenes Lemma verschoben. --Stephan Klage (Diskussion) 23:11, 30. Sep. 2016 (CEST)
Kategorieeinordnung
BearbeitenIch habe die Kategorie:Vertragsähnliche Ansprüche angelegt und den Artikel da hineinverschoben. Ihn unter Kategorie:Bereicherungsrecht laufen zu lassen ist geradezu frevelhaft. cic ist auch ein Fall, der somit jetzt ein Plätzchen findet.--Stephan Klage (Diskussion) 22:33, 13. Jan. 2013 (CET)
Beispiele?
BearbeitenFür simple Wikipedia-Klicker wären 1-2 einfache Beispiele aufschlussreich. --Peter2 (Diskussion) 08:56, 23. Aug. 2013 (CEST)
- Beispiele braucht es im Artikel eigentlich nicht, denn es geht um die Vielzahl der Fälle, bei denen kein Auftrags-/Vertragsverhältnis zum Tätigwerden vorliegt.
Ein Beispiel daher hier: A weiß von B, dass dieser Oldtimer bis 30.000 € einkauft und herrichtet. Es bestehen zwischen A und B keinerlei Geschäftsbeziehungen. A erfährt von C, dass D eine sehr renovierungsbedürftige Pagode für 28.000 € veräußern möchte, worauf A zuschlägt, allerdings nicht für sich sondern für B. B freut sich über den Wagen. Es liegt eine GoA vor, die nun abgewickelt werden muss: B erhält den Wagen, A die Geldgegenleistung, ggf. Aufwendungsersatz, so er den Wagen beispielsweise in einer entfernter liegenden Gemeinde auf seine Kosten abzuholen hatte. Ein Vertrag oder Auftrag lag nicht vor, weshalb über das Institut der GoA (vertragsähnliche Ansprüche) abgewickelt wird.--Stephan Klage (Diskussion) 11:56, 9. Jul. 2016 (CEST)
Geschäftsherr
BearbeitenDa ich nicht weiß, was genau ein "Geschäftsherr" ist, bin ich jetzt so schlau als wie zuvor. (nicht signierter Beitrag von 2.242.227.115 (Diskussion) 09:59, 7. Jul 2015 (CEST))
- Jetzt klarer?--Stephan Klage (Diskussion) 11:39, 9. Jul. 2016 (CEST)
Umbenennung
BearbeitenIch rege eine Umbenennung bzw. Verschiebung des Lemmas auf Geschäftsführung ohne Auftrag als den im Deutschen wohl bei Weitem üblicheren Begriff an.--Jagdtrophäe (Diskussion) 14:40, 26. Jun. 2019 (CEST)
- Zustimmung, wenngleich der Stub noch romlastig ist. --PeterTrompeter (Diskussion) 19:10, 23. Jun. 2022 (CEST)