Diskussion:Gewerbesteuer (DDR)

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 217.110.209.235 in Abschnitt Unterschied zu Westdeutschland?

Unterschied zu Westdeutschland?

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Der dargestellte Tarif entspricht doch fast dem, was wir bis 2007 im bundesdeutschen GewStG hatten. Auch da war der Tarif rechtsformabhängig mit Staffeltarif für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Auch die Tatsache, dass es in der DDR überhaupt einen Hebesatz gab (wäre ja einfacher, gleich die Steuersätze 4, 8, 12, 20 % ins Gesetz zu schreiben) spricht für einen gemeinsamen Ursprung, sodass die Ähnlichkeit nicht überraschend ist.217.110.209.235 09:27, 23. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Klar ist der Ursprung der Gleiche. Das gilt aber für die meisten Gesetze der DDR. Da wurde zunächst einmal (wie im Westen) das übernommen, was an Gesetzen da war und später umgearbeitet. Hier wurde nichts umgearbeitet, weil der Kreis der betroffenen Unternehmen bis auf nahezu nichts ausgedünnt wurde. Entsprechend könnte man alle DDR-Gesetze in die Deutschschland-Artikel integrieren. Für sinnvoll halte ich das nicht.--Karsten11 (Diskussion) 09:43, 23. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Danke, ich habe mich an der Aussage zum Gegensatz zu Westdeutschland gestört, der ja dann zu DDR-Zeiten nie bestanden hat. M.E. ist der Satz so sinnvoller, wie ich ihn jetzt formuliert habe - der Gegensatz wenn man den erwähnen wollte besteht zum heutigen (gesamtdeutschen) Gesetz.217.110.209.235 10:11, 25. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Ergänzend noch... Diese Integration fände ich nicht gerade abwegig - so wie bei Abgabenordnung.217.110.209.235 11:45, 25. Nov. 2016 (CET)Beantworten