Diskussion:Gmeinder D 180 BB

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von FlugTurboFan in Abschnitt TEIV Zulassung

TEIV Zulassung

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In der Einleitung ist klar formuliert, dass das Fahrzeug nicht zugelassen ist. Die angegebene Referenz aus dem Jahr 2009 widerspricht dem auch nicht: Dort steht nur, dass die TEIV-Zulassung im Bestellumfang enthalten ist; es steht nicht drin, dass diese Zulassung auch erteilt worden wäre. Gruß, Chrrssff (Diskussion) 17:00, 5. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Das ist solange okay, solange die Lok nicht zugelassen ist. Es ist auch nicht mehr sicher, ob sie je zugelassen wird. Aber: Wenn sie doch irgendwann mal ihre Zulassung bekommen sollte, denkst Du bitte daran, auch den Satz wieder einzufügen? Ich hätte es bevorzugt, statt eine Information einfach zu löschen, den Sachverhalt klar herauszustellen (z. B. „Die Zulassung sollte auch eine TEIV-Zulassung umfassen“). --FlugTurboFan (Diskussion) 12:34, 7. Sep. 2013 (CEST)Beantworten