Diskussion:Hafen Chittagong
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Bigolf123 in Abschnitt Piraterie
Piraterie
BearbeitenSollten die genannten Probleme wirklich als Piraterie bezeichnet werden ?? Diebstahl von Tauwerk, Opferandoden etc. ist merh als aergerlich und definitiv kriminell, aber unter Piraterie wuerde ich es nicht unbedingt fassen wollen, da dies eindeutig den Leser in eine andere Richtung denken laesst. --KlauRau (Diskussion) 11:23, 27. Mai 2019 (CEST)
- Ich habe den Abschnitt vor allem deshalb Piraterie genannt, da in den Quellen und im englischen Artikel (aus dem ich übersetzt habe) all diese Fälle auch unter Piraterie aufgeführt werden. Persönlich hätte ich jedoch kein Problem damit, den Abschnitt in "Kriminalität" o. Ä. umzubenennen.--Bigolf123 (Diskussion) 14:04, 27. Mai 2019 (CEST)
- @Bigolf123: Hab mir gerade nochmal die Quellen, den Beitrag in der eng. WP und vor allem Piraterie angesehen und komm an sich zum Schluss, dass ausgeehnd vom Begriff Maritime Crime der Begriff der Kriminalitaet erheblich besser geeignet ist, da m.E. die Definition gemaess Piraterie definitiv nicht zutrifft, da der Hafen ja hoffentlich einer staatlichen Gewalt unterliegt... ("Bei Piraterie oder Seeräuberei handelt es sich um Gewalttaten, Eigentumsdelikte oder Freiheitsberaubungen, die zu eigennützigen Zwecken unter Gebrauch eines See- oder Luftfahrzeugs auf hoher See oder in anderen Gebieten verübt werden, die keiner staatlichen Gewalt unterliegen"). Falls das ueberzeugst, magst Du es selber aendern ?? Gruss --KlauRau (Diskussion) 16:33, 27. Mai 2019 (CEST)
- @KlauRau: Ich habe jetzt den Abschnitt umbenannt und Änderungen am Text vorgenommen. Grüsse --Bigolf123 (Diskussion) 17:16, 27. Mai 2019 (CEST)
- @Bigolf123: Hab mir gerade nochmal die Quellen, den Beitrag in der eng. WP und vor allem Piraterie angesehen und komm an sich zum Schluss, dass ausgeehnd vom Begriff Maritime Crime der Begriff der Kriminalitaet erheblich besser geeignet ist, da m.E. die Definition gemaess Piraterie definitiv nicht zutrifft, da der Hafen ja hoffentlich einer staatlichen Gewalt unterliegt... ("Bei Piraterie oder Seeräuberei handelt es sich um Gewalttaten, Eigentumsdelikte oder Freiheitsberaubungen, die zu eigennützigen Zwecken unter Gebrauch eines See- oder Luftfahrzeugs auf hoher See oder in anderen Gebieten verübt werden, die keiner staatlichen Gewalt unterliegen"). Falls das ueberzeugst, magst Du es selber aendern ?? Gruss --KlauRau (Diskussion) 16:33, 27. Mai 2019 (CEST)