Titulargraf

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Die Einordnung unter die Kategorie "Titulargraf" ist nicht korrekt, da deren Grundherschft im 18. Jhdt. bei den Nachfolgern erst zum Fürstentum und dann zum Herzogtum Bielitz erhoben wurde. 7. 7. 2016 (nicht signierter Beitrag von 109.43.2.7 (Diskussion) 18:40, 7. Jul 2016 (CEST))