Ich halte den Artikel eher für eine PR Seite (nicht signierter Beitrag von Jana70 (Diskussion | Beiträge) 08:28, 17. Aug. 2019 (CEST))
hier wäre eine Definition des Begriffs und eine Einfürhung in das Thema wichtig, damit auch ein Laie etwas mit dem Artikel anfangen kann. -Gerdthiele
Abgrenzung zum Güterichter
BearbeitenUnter der aktuellen Rechtslage des Mediationsförderungsgesetzes wäre in dem Beitrag eine deutlichere Abgrenzung des Konzepts zum mediierenden Güterichter und zur gerichtsinternen Mediation erforderlich. Zwar wird schon deutlich, dass es um einen Blick "zweiter Ordnung" auf die Integration der Mediation in die Streitbehandlungsoptionen geht. Indes wird zuweilen von mediationsaffinen, zur Streitentscheidung befugten Richterinnen und Richtern ihre "mediative" Verhandlungsführung (m.E. nach der vorherrschenden Mediationslehre fehlerhaft und entgegen der EU-Mediations-RL) als integrierte (wohl: weil im Gerichtsverfahren durchgeführt) Mediation "verkauft". Auch der Beitrag von Trossen im Handbuch von Haft/von Schlieffen lässt es hier an Eindeutigkeit vermissen. Feyerabend (Diskussion) 23:18, 13. Aug. 2013 (CEST)
Theoriefindung?
BearbeitenVerwendet irgendwer diesen Begriff außerhalb des Vereins in-mediation.eu bzw. seines Entwicklers Herrn Trossen? --Grindinger (Diskussion) 13:57, 22. Jan. 2014 (CET)