Diskussion:Irene Becker (Serienmörderin)

Angaben zur Aufdeckung der Taten decken sich nicht mit dem gültigen Urteil

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Sehr geehrte Damen und Herren,

selbstverständlich können bei so einem komplexen Fall noch verschiedene Aspekte der Taten von Irene Becker erweitert werden, wie z. B. Konkretisierung der einzelnen Taten, die organisationsspezifische Situation der kardiologischen Intensivstation der Berliner Charité, die Aufdeckung der Taten und die juristische Aufarbeitung. Auf diese Weise, würden die Hintergründe der Serienmorde von Irene Becker erheblich besser vermittelt werden.

Gegenwärtig ist die Aufdeckung der Taten so verkürzt dargestellt, dass sie sachlich unzutreffend ist: "Ihre Taten wurden aufgedeckt, nachdem ein Krankenpfleger eine Ampulle im Klinikmüll gefunden und die Klinikleitung von seinem Verdacht hinsichtlich der außergewöhnlich hohen Sterberate auf der Station in Kenntnis gesetzt hatte.[3]"

Der Krankenpfleger hat die Klinikleitung keineswegs informiert - vielmehr wurde der Verdacht lange durch den Pfleger Zeit zurückgehalten bis er sich an einen Arzt der kardiologischen Intensivstation wendete und schließlich über unterschiedliche Mitarbeiter der Charité (Arzt, Stationsarzt, Stationsschwester, Oberschwester etc.) die Information zur Klinikleitung gelangte. Durch die stark verzögerte Weitergabe des Verdachts konnte Irene Becker 3 weitere Patienten im Zeitraum zwischen den Beobachtungen des Pflegers (Auffinden der Ampulle usw.) und der Information der Klinikleitung töten. Daher ist die Aussage, der Pfleger habe die Pflegeleitung nicht nur unzutreffend, sondern verhindert ein Verständnis des Tatzusammenhangs.

Nachzuvollziehen ist dies im Urteil des LG Berlins, dessen Inhalt dringend die bisher verwendeten Zeitungsartikel und Onlinequellen ergänzen sollte: LG Berlin 22. Große Strafkammer, Urteil vom 29.06.2007, Aktenzeichen (522) 1 Kap Js 1904/06 Ks (1/07). In: juris. --Socioscience (Diskussion) 20:25, 16. Aug. 2019 (CEST)Beantworten