Diskussion:Ius honorarium
Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Stephan Klage in Abschnitt Überarbeitung
Überarbeitung
BearbeitenIn Anbetracht der Bedeutung des sog. "Prätorenrechts" muss der Artikel unbedingt überarbeitet werden. Das im Ehrenamt geschaffene Recht war für Generationen danach Grundlage der Rechtsausübung im römischen Reich. --Martin Hoffmann 14:38, 2. Aug. 2007 (CEST)
- Dürfte seit Jahren erledigt sein. --Stephan Klage (Diskussion) 12:02, 17. Sep. 2024 (CEST)