Diskussion:Ius honorarium

Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Stephan Klage in Abschnitt Überarbeitung

Überarbeitung

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In Anbetracht der Bedeutung des sog. "Prätorenrechts" muss der Artikel unbedingt überarbeitet werden. Das im Ehrenamt geschaffene Recht war für Generationen danach Grundlage der Rechtsausübung im römischen Reich. --Martin Hoffmann 14:38, 2. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Dürfte seit Jahren erledigt sein. --Stephan Klage (Diskussion) 12:02, 17. Sep. 2024 (CEST)Beantworten