Diskussion:Kanzleiregel
Hier fehlt die Abgrenzung zu den von Michael Tangl edierten Kanzleiordnungen, besonders den Constitutiones und Reformationes. Und eigentlich sollte man auch berücksichtigen, was in den Veröffentlichungen von Peter Herde zum Thema zu finden ist. --Enzian44 (Diskussion) 19:11, 13. Mai 2012 (CEST)
Zur rechtshistorischen Einordnung und zur Kategorisierung
BearbeitenKanzleiregeln (Regulae cancellariae apostolicae) sind Bestandteile des mittelalterlichen Kirchenrechts. – Ginge es, bitte, etwas genauer? Das Recht hat keine "Bestandteile", sondern es besteht aus Rechtsnormen, die in Gesetzen, Urteilen, Verträgen, Verwaltungsakten, früher vielleicht auch Edikten usw. oder auch in Gewohnheitsrecht enthalten sind. Es wäre deshalb sinnvoll, auch Literatur zur Rechtsgeschichte einzubeziehen und die dort vertretenen Meinungen zu würdigen. Mindestens das Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG) und die wichtigsten Lehrbücher zum Kirchenrecht sollte eingesehen werden. – Die juristische Kategorie habe ich mal vorläufig auf Kategorie:Rechtsquelle (Kirchenrecht) geändert.--Aschmidt (Diskussion) 19:26, 18. Jun. 2012 (CEST)
Ich habe die Einleitung neu gefaßt und hoffe, das ist okay so. Fremdsprachliche Texte sollten bitte noch ins Deutsche übersetzt werden, vor allem wenn sie in einer alten Sprache gefaßt sind, deren Kenntnis man heute nicht mehr allgemein voraussetzen kann.--Aschmidt (Diskussion) 01:42, 19. Jun. 2012 (CEST)
- Wir wollen hier doch keine TF betreiben und selbst übersetzen :-) Jede Übersetzung ist Interpretation, zumal im Bereich juristischer Quellen. Die Einleitung hatte mich auch schon lange gestört. Da es sich eigentlich um Anweisungen für den Geschäftsgang der Kanzlei handelt, fehlt neben der juristischen auch die diplomatische Literatur, wo man sich nicht mit Frenz zufriedengeben sollte, oder wenigstens nicht mit der zitierten Einführung in die Papstdiplomatik. --Enzian44 (Diskussion) 03:10, 19. Jun. 2012 (CEST)
- Da gabs doch bestimmt schon mal jemand, der das übersetzt hatte und den man zitieren könnte? ;) Für Wikipedia würde mir das HRG für den rechtshistorischen Part schon reichen BTW, sehe gerade: Lt. DBIS haben nur fünf deutsche Unis das HRG digital abonniert... --Aschmidt (Diskussion) 17:11, 19. Jun. 2012 (CEST)
- Regel VII habe ich mal paraphrasiert. Übersetzungen wurden wohl nicht als vordringlich angesehen, da man bei denen, die sich ernsthaft damit auseinandersetzen, eine hinreichende Kenntnis des Lateinischen voraussetzen darf. --Enzian44 (Diskussion) 18:57, 20. Jun. 2012 (CEST)
- Danke. Das wäre doch ein schönes Übersetzungsprojekt für Wikiversity? – Ernsthaft! --Aschmidt (Diskussion) 00:37, 21. Jun. 2012 (CEST)
- Regel VII habe ich mal paraphrasiert. Übersetzungen wurden wohl nicht als vordringlich angesehen, da man bei denen, die sich ernsthaft damit auseinandersetzen, eine hinreichende Kenntnis des Lateinischen voraussetzen darf. --Enzian44 (Diskussion) 18:57, 20. Jun. 2012 (CEST)
- Da gabs doch bestimmt schon mal jemand, der das übersetzt hatte und den man zitieren könnte? ;) Für Wikipedia würde mir das HRG für den rechtshistorischen Part schon reichen BTW, sehe gerade: Lt. DBIS haben nur fünf deutsche Unis das HRG digital abonniert... --Aschmidt (Diskussion) 17:11, 19. Jun. 2012 (CEST)