Beim Parteiverbotsverfahren der pro-nordkoreanischen Vereinigten Progressiven Partei 2014 sprach sich Kim als Einziger von neun Richtern gegen ein Verbot der Partei aus
"pro-nordkoreanisch" war der zum Verbotsverfahren führende Vorwurf, den die Partei selbst aber bestritt. Insofern ist die Bezeichnung in dieser Form eigentlich POV, man sollte vielleicht es eher so darstellen, dass dieses der Vorwurf im Verfahren war.--S. K. Kwan (Diskussion) 19:06, 22. Feb. 2017 (CET)