Diskussion:Koproduktionsabkommen Österreich – Deutschland
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 84.63.159.114 in Abschnitt Anwendung
Anwendung
BearbeitenIm Artikel fehlt ein Hinweis, inwieweit Produzenten verpflichtet sind, sich an dieses Abkommen zu halten. Da Vertragsfreiheit herrscht, kann ein solches Abkommen doch nur bindende Wirkung auf öffentlich-rechtliche Sendeanstalten oder auf Produktionen, die Filmförderung beantragen, haben. Andere Produzenten könnten bestenfalls freiwillig vereinbaren, daß dieses Abkommen einem Vertrag zugrunde gelegt wird. Oder wie ist das? 84.63.159.114 21:33, 9. Mär. 2010 (CET)