Diskussion:Kriegswirtschaftliches Ermächtigungsgesetz

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Wolfgang J. Kraus in Abschnitt Gesetz vom 24. Juli 1917

KWEG ist mit Übernahme in die Bundesverfassung zum Verfassungsartikel §7 Abs2 geworden. Bei der Anwendung des Artikels noch immer von KWEG zu sprechen ist vorsätzlich unrichtig und zielgerichtet verschleiernd. Das KWEG beinhaltete eine Kontrollinstanz (Vorlagepflicht an den Reichstag) - die Bundesverfassung sah dies nicht analog vor. Damit ist das KWEG seit 1920 aufgelöst. Daß es noch immer so bezeichnet wird liegt an politischen Interssen und ideologischen "Werbemöglichkeiten" die sich daraus ergeben. Verfälschende Parteipropaganda die damit betrieben wird. Dieser Propaganda sollte Wikipedia nicht verfallen, und Einhalt gebieten.

Die obige Interpretation entspricht nicht dem Wortlaut von § 7 Abs. 2 VÜG. (Bitte auf alex.onb.ac.at nachzulesen.) Dieser sieht nur den Übergang der Rechte, die die k.k. Regierung hatte, auf die Bundesregierung vor. Es handelt sich um eine Kompetenzfeststellung, sonst nichts. Durch sie wurde das KWEG auch der republikanischen Verfassung gemäß anwendbar, blieb aber immer das KWEG.
Man kann darüber spekulieren, warum § 7 Abs. 2 zwar vorsah, dass an die Stelle der k.k. Regierung die Bundesregierung tritt, nicht aber, dass an die Stelle des Reichsrates der Nationalrat tritt. Redaktionsversehen? (Dachte man, dass irgendwo anders im VÜG normiert würde, dass der Nationalrat alle Rechte ausübt, die bis 1918 der Reichsrat hatte?) Absicht? Wir wissen es nicht.
Jedenfalls ist kann von Verschleierung nur insofern die Rede sein, als die Nutzung des KWEG 1918/1919 in der Geschichtsschreibung meist "unterschlagen" wird, um die Behauptung zu stützen, dieses Gesetz sei "leider irgendwie vergessen worden". Hier im Wikipedia-Text wird aber diese Nutzung, ebenso die durch Dollfuß bereits 1932 (!), explizit erwähnt. -Wolfgang J. Kraus 18:10, 18. Mär. 2008 (CET)Beantworten
siehe BGBl. Nr. 303/1932 (= S. 1103): Verordnung des Bundesministers für Justiz (...): Auf Grund des Gesetzes vom 24. Juli 1917, R.G.Bl. Nr. 307, wird verordnet: (...)
Wie ersichtlich, wird hier die Verordnungsermächtigung im KWEG zitiert, nicht das die Kompetenzen regelnde VÜG. --Wolfgang J. Kraus 11:05, 19. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Gesetz vom 24. Juli 1917

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Lieber Anonymus, bitte geh davon aus, dass das Gesetz in der gesamten juristischen, politischen und historischen Literatur Österreichs Kriegswirtschaftliches Ermächtigungegesetz genannt wird und daher auch hier stets so genannt werden kann und soll. Weil eben der offizielle Name des Gesetzes nichts über den Inhalt aussagt.

Deine Einfügung, dass der offizielle Name des Gesetzes seit dem VÜG 1920 besteht, ist ein Irrtum; er besteht seit Juli 1917.

--Wolfgang J. Kraus 12:01, 29. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Zur Info zur Sitzung vom 15.03.1933 - siehe http://www.bischgym.at/fba/200102/staendestaat_toegl_02.pdf:

Am 9. März berief der dritte Nationalratspräsident, Sepp Straffner, den Nationalrat zu einer Sitzung am 15. März 1933 ein, um die Sitzung vom 4. März offiziell zu beenden, die Neuwahl des Präsidiums und somit eine Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung zu ermöglichen. Da er als letzter der drei Präsidenten zurückgetreten war, sah er sich dazu bevollmächtigt. Jedoch Regierung und auch der Bundespräsident sahen das Handeln Straffners als verfassungswidrig an und Dollfuß ließ die Sitzung, zu der etwa 60 Abgeordnete der Sozialdemokraten und der Großdeutschen Volkspartei erschienen waren, durch die Polizei als illegale Versammlung nach der Verordnung vom 7. März auflösen – mit der Billigung des Bundespräsidenten.