Formulierung

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„Die Kursmünze ist gesetzliches Zahlungsmittel in dem ausgebenden Land und lautet auf die jeweilige Landeswährung.“

Sie kann auch als gesetzliches Zahlungsmittel abgelöst worden sein. Wie wäre es stattdessen mit folgender Formulierung?

„Die Kursmünze ist oder war gesetzliches Zahlungsmittel in dem ausgebenden Land und lautet während ihrer Gültigkeit auf die jeweilige Landeswährung.“

Oder hat jemand eine bessere Idee? --Seth Cohen 22:31, 19. Dez. 2014 (CET)Beantworten

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Zitate aus dem Artikel hier: "Kursmünzen gehören zu den Sammlermünzen." Dieser Link wird weitergeleitet auf den Artikel Gedenkmünzen.

Weiter unten heißt es: "Die Kursmünze in ihrem Gegensatz zur Gedenkmünze ..."

Also gehören die Kursmünzen vom Sinn her einmal zu den Gedenkmünzen (weitergeleiteter Link), ein anderesmal sind sie aber genau ihr Gegenteil. Wo liegt der Fehler bzw. wie kann man den eigentlich gemeinten Inhalt / Sinn durch Umformulieren wiederherstellen? Gruß --Acky69 (Diskussion) 17:57, 27. Aug. 2022 (CEST)Beantworten