Diskussion:Lex van der Lubbe

Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Fiat iustitia, ruat caelum in Abschnitt Quelle für Anlass des Gesetzes
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Übersetzung aus dem Latein

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als Nichtlateiner kann ich nur erraten, was „nullum crimen sine poena“ bedeutet -- "Kein Verbrechen ohne Strafe"???? Ich fände es sehr gut wenn dies jemand übersetzten würde -- 62.156.40.98 18:25, 8. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Habs dann doch mal erledigt. 4 Jahre später... --Jb31 (Diskussion) 13:42, 19. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Kontrollratsgesetz

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"Das Gesetz wurde am 30. Januar 1946 vom Alliierten Kontrollrat außer Kraft gesetzt."
Es war evtl. das Kontrollratsgesetz Nr. 11. Vielleicht kann das mal jemand nachprüfen und ggf. ergänzen. --C. Löser 15:59, 8. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Laut dieser Quelle war es tatsächlich das Kontrollratsgesetz Nr. 11. Ich habe die entsprechende Information im Artikel ergänzt. -- Kruwi 23:31, 14. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Scheinbar hielten sich die Alliierten somit nicht einmal an ihre eigenen Gesetze ! Die Hinrichtungen nach dem 30. Januar 1946 wie dem Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher und die Nachfolgeprozesse zeigen dies wo Hängen weiterhin die Norm der Hinrichtungen blieb !

Die rückwirkende Sonderregelung für Taten zwischen dem 31. Januar und 28. Februar 1933 wurde neben einigen weiteren NS-Regeln aufgehoben. Das hat und hatte mit der Rechtsgrundlage und dem Strafvollzug der Nürnberger Prozesse nichts zu tun.--5gloggerDisk 16:49, 23. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Widersprüchliche Definition des Lemmas

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Was denn nun? Im Einleitungssatz ist das Lex Lubbe das Gesetz vom 29. März. Ein paar Sätze später das vom 1. März 1933. --Orik (Diskussion) 06:02, 8. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Ich habe gerade gesehen, dass ich den Widerspruch selbst eingebracht habe. Ich hab das mit dem 1. März eingebracht. Das Lemma muss verändert werden. Die Eingangsdefinition stimmt nicht oder mein Eintrag mit dem 1. März. Orik (Diskussion) 06:06, 8. Mai 2018 (CEST)Beantworten
PS: Meine Fehler korrigiert und Lemma etwas aufgebessert.

Abschnitte zusammenlegen

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Sehe nicht so ganz den Sinn der 2 Abschnitte, der Inhalt lässt sich ohne eine gewisse Bezugnahme die Geschichte kaum kontextuell sinnvoll erläutern und die Geschichte besteht aus 2 Sätzen. Würde das bei Gelegenheit mal zusammenfassen, wenn da niemand was dagegen hat. --Fiat iustitia, ruat caelum (Diskussion) 21:56, 21. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Insbesondere ohne den Satz "Das Gesetz wurde eigens nach dem Reichstagsbrand beschlossen, um Marinus van der Lubbe und seine Mitangeklagten zur Todesstrafe verurteilen zu können, obwohl sie zur Tatzeit noch nicht für Brandstiftung gegolten hatte." ist der Rest nur schwer einzuordnen.
Würde "Rückwirkungsverbot" oder "Verstoß gegen Rückwirkungsverbot?" noch aus dem Abschnitt "Inhalt und Geschichte" ausgliedern. --Pistazienfresser (Diskussion) 22:25, 21. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Nulla poena sine lege praevia

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Nulla poena sine lege praevia scheint mir doch eher einschlägig als nur nulla poena sine lege. Hat jemand Wesel oder eine anderen Nachweismöglichkeit? --Pistazienfresser (Diskussion) 22:27, 21. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Naja, Nulla poena sine lege praevia ist meinem Verständnis nach doch ein Unterfall von Nulla poena sine lege (nämlich der des Rückwirkungeverbotes). Falsch ist es jetzt ja danach nicht, aber spezifischer wäre ersteres natürlich schon - der Satz bezieht sich ja konkret auf das Rückwirkungsverbot. Ich ändere es mal. --Fiat iustitia, ruat caelum (Diskussion) 15:45, 1. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Quelle für Anlass des Gesetzes

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Hat jemand vielleicht eine gute Quelle für den Satz "Es [die Lex van der Lubbe] wurde eigens beschlossen, um diesen und seine Mitangeklagten zur Todesstrafe verurteilen zu können [...]"? Nicht dass ich das inhaltlich anzweifeln würde, aber der könnte denke ich sehr gut eine vertragen - ist ja keine triviale Aussage. --Fiat iustitia, ruat caelum (Diskussion) 17:03, 1. Feb. 2024 (CET)Beantworten