Diskussion:Liebfrauenkirche (Bautzen)
"Geschichte": Schlusssatz des 2. Abschnitts und Quellenangabe "1" dazu
BearbeitenSehr geehrte Damen und Herren,
im Schlusssatz des 2. Abschnitts zur "Geschichte" der Liebfrauenkirche in Bautzen wird behauptet, dass "es weiterhin vereinzelte Befürworter der Nikolaikirche" als alter Kaufmannskirche Bautzens gebe und Rochus Schrammek mit seiner "Verkehrsgeschichte der Stadt Bautzen" als Beleg dafür unter "1" genannt.
Dieser Beleg ist falsch und irreführend:
Zitate aus o.g. Werk:
S.51: "Weitere Untersuchungen (...) weisen ebenfalls eindeutig darauf hin, daß die Liebfrauenkirche mit der gesuchten Kaufmannskirche identisch ist."
S.53: "Es muss daher entschieden abgelehnt werden, in der Bautzener Nikolaikirche (...) eine Nachfolgerin der Kaufmannskirche des 12.Jh. zu sehen, zumal hieraus weitere unhaltbare Folgerungen anschließen würden."
Planzeichnungen und Legenden von R. Schrammek auf S. 47 und S. 78f.
So ist die Argumentation von R. Schrammek also mindestens seit 1984 (= Erscheinungsjahr des o.g. Werkes) zutreffend.
(Die von R.Schrammek kritisierten Thesen zur Nikolaikirche finden sich in Äußerungen von K. Blaschke zum Thema, ebenfalls in o.g. Werk nachlesbar.)
Bitte seien Sie so freundlich und ändern Sie den Eintrag sinnvoll und richtig belegt.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Sabina Schrammek, Dresden
- Liebe Frau Schrammek, der Einzelnachweis belegt den gesamten Satz, also Die übergroße Zahl der Argumente, unter anderem topographische Untersuchungen und eine erst 1936 an der Sakristeiwand der Liebfrauenkirche entdeckte Inschrift vermutlich aus dem 15. Jahrhundert, die auf die Kirchengründung Mitte des 11. Jahrhunderts hinweist, sprechen für die Liebfrauenkirche, allerdings gibt es weiterhin vereinzelte Befürworter der Nikolaikirche. – All dies steht im Kapitel "Vorstufen der Stadtentstehung" zwischen S. 51 und 55, sowohl die "übergroße Zahl der Argumente" für die Liebfrauenkirche, als auch die "vereinzelten Befürworter der Nikolaikirche", wobei einige (darunter Blaschke) auch namentlich erwähnt werden. Der Satz ist daher aus meiner Sicht korrekt belegt. Grüße, j.budissin(A) 13:42, 2. Jul. 2018 (CEST)