Diskussion:Linsingen (Adelsgeschlecht)

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Hvs50 in Abschnitt „hannovisch“

Kurmainzische Bestätigung des Freiherrenstandes

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Nachfolgende Passage habe ich ausgelagert, bis ein genauerer Beweis von deren inhaltlichen Richtigkeit erbracht wird. --Hejkal (Diskussion) 22:54, 8. Nov. 2017 (CET)Beantworten

* Kurmainzische Bestätigung des Freiherrnstandes Mainz 1769 für die Freiherren von Linsingen eichsfeldischer Linie.[1]

In der genannten Quelle (Hartmann) heißt es: Im Jahre 1769 stellte der Lehnhof zu Mainz über den Freiherrenstand der Familie v. Linsingen ein besonderes Attest aus (s. Acta v.Linsingen Gesuche 1769).
Mir ist nicht ersichtlich, warum Sie die vorgenannte Stelle aus dem Artikel gelöscht haben. Sie bezweifeln „die inhaltliche Richtigkeit“ der Passage und fordern einen „genaueren Beweis“ – ohne valide Begründung. Das reicht nicht aus. Sie müssen angeben, weswegen die Ausführungen des Obertribunalrates Hartmann, eines im preußischen Diensten stehenden, vereidigten Juristen und Rechtswissenschaftlers, der Einsicht in die archivalischen Primär-Quellen genommen hat, fehlerbehaftet und damit als Beleg für die kurmainzische Bestätigung des Freiherrenstandes nicht ausreichend sind. Alles andere wäre eine nicht wissenschaftliche, unbegründete Vorgehensweise. Zumal das Wort „Attest“, das eine Eindeutschung des neulateinischen attestātum → lat., von dem lateinischen attestātio → lat. „die Bezeugung, die Bescheinigung“, dies zu attestari → lat. „beweisen, bezeugen“ bedeutet, eine erfolgte Bescheinigung über den Freiherrenstand der Linsingen eichsfeldischer Linie bezeugt. Dies können Sie aus den Verzeichnis-Büchern des kurmainz. Lehnhofs ersehen (Staatsarchiv Würzburg). Die Bestätigung des Freiherrnstandes ergibt sich auch aus der von Ihnen ebenso willkürlich eliminierten „Genealogie der Freiherren von Linsingen Eichsfeldischer Linie“, ausgestellt vom kurmainzischen Lehnhof, versehen mit dem kurfürstlichen Regierungssiegel (Sigillum Electorale), Mainz 14. Mai 1782, und notariell beglaubigt am 20. Juli 1795 (Staatsarchiv Würzburg, Best. 255, Nr. L 43).
Folglich müßten Sie aus schlüssigen, nachweisbaren Gründen belegen, warum sowohl Hartmann als auch die archivalischen Primär-Quellen und Verzeichnisse als gültige Quellen für die kurfürstl. mainz. Genealogie der Freiherren von Linsingen Eichsfeldischer Linie nicht zum Tragen kommen. Ohne Ihren wissenschaftlichen Nachweis ist es geboten, den mit Quellenangaben belegten Passus im Artikel unter „Standeserhöhungen“ zu belassen. Es ist unwissenschaftlich und auch nicht „wikilike“, juristische und archivalische Quellenangaben zu streichen. Diokletian (Diskussion) 18:48, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Heraldisch mangelhafte Abbildung des Wappens des Adelsgeschlechts von Linsingen

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Der Hinweis, man solle sich zu einem speziellen Thema erst äußern, wenn man sich damit befasst hat, wäre durchaus auch für LEODAVID empfehlenswert. Denn nicht ein allgemeines Handbuch befasst sich mit der speziellen Darstellung des Stammwappens eines Geschlechts, wohl aber die spezifische vorhandene Literatur zum Wappen des Adelsgeschlechts von Linsingen, siehe dazu in den Literaturangaben des Artikels: Dr. WOLFHARD VAHL (Staatsarchiv Marburg): Der Wandel von Wappenbildern, insbesondere jenem des Adels-geschlechts von Linsingen, Marburg 2012 und Herold-Jahrbuch Neue Folge 17. Band 2012, S. 261–279.

Die eigenwillig eingefügte und unscharfe Zeichnung hat heraldische Mängel: Die Helmtücher sind in der Zeichnung beidseitig silber-blau, statt silber-rot und silber-blau, siehe: Johann Siebmachers Wappenbuch von 1605, hrsg. und mit einem Nachwort von Horst Appuhn, München1999, S. 155, Taf. 135; abgebildet bei VAHL, aaO. S. 12. Die Zeichnung enthält „die Mißachtung der heraldischen Regel, daß Farbe nicht auf Farbe stoßen soll“, VAHL, aaO. S. 14 zu den mit Kugeln belegten Balken. Die schlechteste und mängelbehaftete Wappendarstellung wird willkürlich und nicht textanalog an den Anfang des Artikels gestellt. Zudem ist es unüblich, die Einführung in den Artikel mit einem Wappen zu verbinden, schon gar nicht mit einem mängelhaften Wappen, das auch nicht authentisch weder Siegelabdruck noch Bestandteil eines Diploms ist. Würde die Darstellung unter Nr. 6 des Artikels (Wappen) eingefügt, würde ihre unzureichende Qualität noch offenkundiger ins Auge stechen.

Die Wappenabbildung ist folglich aus dem Text herauszunehmen. Diokletian (Diskussion) 18:59, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Die herausgenommene Wappenabbildung entspricht bis auf die Helmdecken genau der Blasonierung im GHdA, weshalb ich sie trotz der schlechten Qualitaät hochgeladen und - wie üblich (bei über 1000 Adelsgeschlechtern!) - als farbiges Stammwappen in den Header gesetzt hatte. Sie entspricht übrigens auch dieser Darstellung und auch dieser genannten bzw. dieser im Siebmacher 1701! Ich würde sie also zumindest in die Wappensammlung bei der Blasonierung bzw. besser darunter zusammen mit den anderen in eine Galerie aufnehmen, bis wir eine bessere Abbildung mit der Tingierung des 16. Jahrhunderts ("Die fünffache Teilung von Rot und silber-blauem Wolkenfeh wird zu drei blauen Balken in Rot simplifiziert") haben. Rot neben Blau kommt durchaus bei einigen Familien vor, obwohl es heraldisch nicht korrekt ist. Am besten wäre wohl eine farbige Darstellung des Stammwappens mit dem Wolkenfeh, wie sie rechts auf der Stammtafel zu sehen ist. Gruß DORADO 12:47, 12. Feb. 2018 (CET)Beantworten
In dieser Kategorie habe ich zur Veranschaulichung drei weitere Abbildung des Wappens aus den neuen Siebmachern ergänzt, die Diokletian als Mitglied der Familie und gefühlter "Eigentümer" des Artikels ggf. so einfügen mag, wie es ihm gefällt. Gruß DORADO 23:38, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Einzelnachweise

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  1. Hartmann, OTribunalrat: Das Provinzial-Recht des Fstt. Eichsfeld, Berlin 1835, im Auftrag d. preuß. JustizMin. S. 369, Anm.1, S. 370: churmainz. Acta Linsingen 1769. – Kurmainz. Lehnhof, Genealogie der Freiherrn v. Linsingen eichsfeldischer Linie, Kurfstl. Siegel Mainz 25. April 1782.


Kein Beleg für die Mitgliedschaft der Linsingen in der Althessischen Ritterschaft

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Die Freiherren und Herren von Linsingen werden im Artikel der Althessischen Ritterschaft dieser zugeschlagen. Obgleich das Geschlecht der Linsingen seinen Ursprung in Hessen hat, tauchen sie, zumindest in meinen Unterlagen, nicht im Matrikel der Althessischen Ritterschaft auf und wären damit auch keine Mitglieder dieser altrechtlichen Stiftung. Dieser Umstand trifft auch auf andere urhessische ritterschaftliche Geschlechter zu, weshalb diese eben nicht im Artikel der Althesssichen Ritterschaft aufgeführt werden. Bitte den ausdrücklichen Beleg für die Aufnahme der Linsingen in das Matrikel der Althessischen Ritterschaft zeitnah beibringen oder aber die Auflistung der Linsingen unter den Mitgliedern der Althesssichen Ritterschaft im Artikel Althessische Ritterschaft löschen. Danke! 77.180.109.182 10:28, 24. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Der Text im Artikel Linsingen lautet im Imperfekt (!): „gehörte zur Althessischen Ritterschaft“. Die hessische Stammlinie der Linsingen erlosch 1721 in Hessen mit Ludwig Eitel von Linsingen zu Jesberg (1655-1721). Er war war seit 1697 Obervorsteher der adeligen Stifter in Hessen (Bach, Wilhelm: Geschichtliche Nachrichten von dem Gerichte und der Pfarrei Jesberg im Kurfürstenthum Hessen, Cassel 1828, S. 43). Die Althessische Ritterschaft ist eine Vereinigung des ehemaligen ritterschaftlichen hessischen Adels und ist als Stiftung verfasst in der Vereinigung der adligen Stifter in Hessen unter der Bezeichnung „Ritterschaftliches Stift Kaufungen“. Das Ritterschaftliche Stift Kaufungen, als ein Zusammenschluss der Althessischen Ritterschaft, besteht seit dem Jahr 1532. Im Ritterschaftlichen Stift Kaufungen sind die Wappen der ritterschaftlichen Mitglieder zu finden, das Linsingensche Wappen ebenso wie die Wappen der anderen althessischen ritterschaftlichen Geschlechter. In den heutigen (nach 1721) Matrikeln der ritterschaftlichen Familien Hessens ist das Geschlecht Linsingen deshalb nicht zu finden, weil die hessische Linie 1721 erloschen ist, während seit 1466 die Linsingen im kurmainzischen Eichsfeld fortblühten sowie in anderen Teilen des Reiches (s. z.B. Kneschke, Ernst Heinrich: Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexikon, Bd. V, Hildesheim New York, 1973, Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1864, S. 570f: Linsingen, auch Freiherren und Grafen: „... Die hessische Stammlinie starb 26. Oct. 1721 mit Ludwig Eitel v. Linsingen aus, welcher noch den genannten Sitz und das Stammschloss Jesberg inne hatte, doch blühte die von dieser Hauptlinie stammende Linie auf dem Eichsfelde, welche bei Heiligenstaddt etc., zu Birkenfelde, Burgwalde, Hessenau, Rengelrode, Udra etc. und später auch in Thüringen bei Sangershausen zu Agnesdorf und Questenberg, im Schwarzburgischen zu Sittendorf und Tilleda etc. begütert wurde, fort...“ Mithin ist die vorgeschlagene Löschung des Eintrags der Linsingen in der Althessische Ritterschaft unbegründet. --Diokletian (Diskussion) 13:47, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten

„hannovisch“

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Diese Übernahme aus der englischen Hundezucht mag in einem Familien-Artikel seine gewisse Berechtigung haben, doch werde ich, falls keine überzeugenden Gründe dagegen geäußert werden, demnächst den Artikel dahin bereinigen, dass stattdessen das schöne Wort „hannoversch(er)“ verwendet wird. --Hvs50 (Diskussion) 21:52, 19. Aug. 2021 (CEST)Beantworten