Wo ist der Unterschied zwischen Hamburger und Mainzer Modell? Sollte man hier nicht trennen?
"Er wird zu gleichen Teilen von der ARGE Hamburg an Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgezahlt." Wird nicht die Förderung voll an den Arbeitgeber ausgezahlt, der dann wiederum die Hälfte an den Arbeitnehmer, zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Lohn/Gehalt, auszuzahlen hat? Lt. Zuschußbeantragungsformular: "Die Leistungen an den Arbeitnehmer werden über die Lohnleistung des Arbeitgebers ausgezahlt." 89.51.12.180 14:08, 27. Mär. 2007 (CEST)
Ich möchte darauf hinweisen, dass das "Hamburger Modell" nicht mehr existiert. Am Montag, den 4. Januar 2010 habe ich diese Information von der Hamburger Argentur für Arbeit erhalten. (nicht signierter Beitrag von 80.171.1.247 (Diskussion | Beiträge) 12:51, 4. Jan. 2010 (CET))
Moin. Wenn ich das richtig verstehe, haben sich die Bedingungen zum 01.02.2013 geändert.
-Bis zu 12 Monate.
-Bis 350€ Förderung.
-Neue Staffelung.
-Bruttogehalt von 451€ bis 2000€.
Quelle: http://www.team-arbeit-hamburg.de/media/public/db/media/1/2013/03/195/092_ham_stand_23.01.2013-1.pdf
Ps: Die sollte dann wohl auch den damit überholten Link unten ersetzen.
MfG
xxP (nicht signierter Beitrag von 85.176.45.102 (Diskussion) 09:44, 19. Apr. 2013 (CEST))