Diskussion:Minorat

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Skjölding in Abschnitt Minorat in Sachsen??

Im Artikel heißt es, dass das Minorat im Kanton Bern Anwendung fand. Also irgendwann in der Vergangenheit. Von wann bis wann? Gibt es darüber etwas Genaueres?--80.133.66.86 14:23, 11. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Einen Ansatz für die Suche gibt es hier: http://www.hausnet.ch/fileadmin/DATA_Autoren_Neu/1_ratgeber/fuer_das_leibliche_wohl/kaese/05_Emmentaler_-_Eine_Erfolgsgeschichte.pdf
Zitat: "Im 17. und 18. Jahrhundert führte das sogenannte Küherwesen im Kanton Bern zu einer starken Ausdehnung der Käseproduktion. Das Küherwesen basiert auf dem im Emmental herrschenden Recht des jüngsten Sohnes, den Bauernhof ungeteilt übernehmen zu können. Ältere Brüder wurden ausgekauft und standen mit Geld, aber ohne Grundbesitz da. Viele von ihnen widmeten sich als sogenannte Küher der Käseproduktion."

--79.202.209.8 13:50, 1. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Minorat in Sachsen??

Bearbeiten

Im Artikel steht, es wäre in Sachsen gebräuchlich gewesen. Welches Sachsen soll damit gemeint sein? Niedersachsen? Oder ein Gebiet in Obersachsen? Meine Vorfahren lebten im heutigen Sachsen, vorwiegend im Amt Rochlitz. Mit liegen in Kopie die Kauf- und Erbverträge ihrer (Bauern-)Güter von 1527 bis 1724 vor; ich kann niemals ein Minorat erkennen. Vielmehr wurde das Gut als unteilbare Masse behandelt, dass alle Kinder, egal ob jung oder alt, weiblich oder männlich, erbten. Ein Erbe kaufte es schließlich den anderen ab, gerade in schwierigen Zeiten kam es vor, dass länger eine Erbengemeinschaft bestand. Wer es kaufte, scheint aus der Situation heraus entschieden worden zu sein, manchmal war es der Erstgeborene, manchmal der Letztgeborene, immer unter den Söhnen. Allerdings erkennt man an den Auszahlungssummen, dass die Töchter den gleichen Anspruch gehabt hätten. Ausnahmen kamen sicher vor. In der Zeit des ersten Weltkriegs übernahm meine Ururgroßmutter den Hof des Vaters, obwohl es eine ganze Reihe von Söhnen gegeben hätte. Die hatten aber schlicht einen anderen Broterwerb und kein Interesse daran. Fehlten Söhne, übernahmen teils die Töchter den Hof. War keiner der Erben in der Lage, den Hof zu kaufen, wurde das Gut der Einfachheit halber verkauft. Daher fanden zumindest im Raum Rochlitz sehr häufig Hofwechsel vor. Überlebende Witwen bekamen übrigens den Dritteil. Bei adligen Gütern gab es Abweichungen, bei Lehngütern ohnehin. Alles in allem vermisse ich aber ein "Minorat" oder auch ein "Majorat". Auch aus Dresden oder aus Freiberg kenne ich eine Vielzahl von "Erbkäufen"; das Erbrecht war soweit gleich zum Amt Rochlitz. Über Quellen würde ich mich also freuen.--Skjölding (Diskussion) 07:38, 30. Okt. 2019 (CET)Beantworten