Diskussion:Mobbing (Arbeitsrecht)

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Rufus46 in Abschnitt Negative Darstellung
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IMHO sollten keine expliziten Vereinsnamen erscheinen. Es soll ja nicht für diese Vereine geworben werden. Andere Vereine würden protestieren. Wen es interessiert, der kann den Vereinsnamen am Link erkennen, dieser diskrete Hinweis ist dann ok.--Stulto 15:01, 15. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Das soll mir so recht sein. --Sampi 16:09, 17. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Die Statements von Politikern, insbesondere von der Bundesjustizministerin finde ich, ist instruktiv, hoffentlich an dieser Stelle jetzt akzeptabel? --Stulto 15:01, 15. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Statements wie “Im Hinblick auf die Rechtslage sehe ich kein Bedürfnis für die Schaffung eines zusätzlichen eigenständigen Straftatbestandes gegen Mobbing” sind als rein politische Wertung über die Gesetzeslage IMHO nicht instruktiv. Meine Meinung: Insgesamt ein netter Link zum Thema, aber im Hinblick „Wikipedia ist keine Linksammlung“ (WP:WEB) nicht relevant genug. --Sampi 16:09, 17. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Einarbeiten in Hauptartikel Mobbing?

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Sollte das nicht in Mobbing eingearbeitet werden?--Zaungast 22:59, 14. Apr 2006 (CEST)

Das ist ein Auszug aus einer vorhergehenden Version von Mobbing und kann IMO deshalb weg. --EvaK Post 23:22, 14. Apr 2006 (CEST)

Der Artikel wurde ausgelagert. Bei der Diskussion unter Mobbing gab es keine Einwände, die rechtlichen Aspekte auszulagern. --Sampi 23:41, 14. Apr 2006 (CEST)
iss ja schon gut--Zaungast 09:28, 15. Apr 2006 (CEST)
Da die Prozesse eingehalten wurden und es vorher noch eine Diskussion gab, ist eh nichts passiert. Insofern ist das ein Zeichen, wie rasch und reibungslos alles funktioniert hat. --Sampi 11:54, 15. Apr 2006 (CEST)

in "Mobbing (Recht)" umbenennen?

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Neben Arbeitsrecht spielen bei Mobbing vor allem Strafrecht, aber auch Zivilrecht (Schadenersatzforderung) eine Rolle. Sollte man den Artikel deshalb nicht besser in "Mobbing (Recht)" umbenennen? --Rufus46 17:07, 10. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Die Frage, wie man Arbeitsrecht abgrenzt, ist natürlich wichtig. Ich habe mir selbst die gleiche Frage gestellt. „Mobbing (Recht)“ (hatte ich am Anfang auch im Kopf) würde bedeuten, dass man die Themen Mobbing am Arbeitsplatz und Mobbing in der Schule im gleichen Artikel behandeln muss. Das Lemma „Mobbing (Arbeitsrecht)“ hat dafür das Problem der Abgrenzung, was alles ins Arbeitsrecht fällt. Da ich mir denke, dass ein Arbeitsrechtler sehr wohl an den strafrechtlichen Folgen interessiert ist, aber ihm Mobbing in der Schule ziemlich egal ist, habe ich mich für „Mobbing (Arbeitsrecht)“ entschieden. --Sampi 11:58, 11. Mai 2006 (CEST)Beantworten
ich nehme mir mal vor, den Abschnitt "Deutschland" nach Arbeitsrecht, Strafrecht etc. zu gliedern, evtl ergänzen. Anschließend können wir ja noch mal über den Namen nachdenken. --Rufus46 13:26, 11. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Ich habe grundsätzlich nichts gegen ein neues Lemma. „Mobbing am Arbeitsplatz (Recht)“ oder so ist für mich auch okay. Verbesserungen am Artikel sind immer gut. Wenn Du das machst, ist das gut. Ich kenne mich nämlich im deutschen Arbeitsrecht nicht besonders gut aus. --Sampi 15:24, 11. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Flaggen raus?

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Weshalb müssen die Flaggen raus? Mir ist keine Richtlinie bekannt, die dagegen spricht. Immerhin haben die Flaggen ja einen inhaltlichen Grund. Die Werke beziehen sich auf die jeweilige Region. „Mobbing aus arbeitsrechtlicher Sicht“ informiert z. B. nicht über die Lage in Deutschland, sondern in Österreich. --Sampi 18:21, 1. Dez. 2007 (CET)Beantworten

wer lesen kann, erkennt auch so, welche Artikel für A- bzw D-Land gelten.--Blaufisch 18:32, 1. Dez. 2007 (CET)
Woher weißt Du denn, dass sich der Artikel aus dem Personalrat ausschließlich mit deutschen Recht beschäftigt? --Sampi 22:54, 1. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Ich habe das Klickibunti rausgeworfen. Die Tatsache, daß eine .de-Adresse nicht für Obervolta gilt sollte auch so jedem Leser offensichtlich sein. --Weissbier 17:33, 10. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Substantivierung oder einfacher Infinitiv?

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Hallo IP, leider liegst du mit deiner dreimaligen Korrektur nicht ganz richtig: Läge ein nicht-substantivierter Infinitv vor, wäre das Weitere («Informationen») ein Akkusativobjekt und müsste sogar dem Infinitiv vorangestellt werden («Informationen vorenthalten»). Die Substantivierung des Infinitivs ist hier dank des präpositionalen Attributs («von Informationen») sehr wohl ersichtlich. Ein Artikel zur Markierung der Substantivierung ist hier also nicht zwingend. – Ich ziehe im vorliegenden Falle ganz klar die Variante «Vorenthalten von Informationen» der Variante «Informationen vorenthalten» vor, da es sich bei den andern Gliedern der Aufzählung auch um Substantive handelt:

Andernfalls wären aus Systemgründen und aus stilistischer Sicht alle Aufzählungsglieder mit nicht-substantivierten Infinitiven zu formulieren. Natürlich könnte man auch «Vorenthaltung von Informationen» statt «Vorenthalten von Informationen» schreiben, dann wäre zwar die Substantivierung klar, aber stilistisch wäre damit gar nichts gewonnen. – Mein Hinweis auf die hier vorliegende Substantivierung ist nicht als Mobbing gedacht, sondern als Beitrag zu einer sprachlichen und stilistischen Feinarbeit zu verstehen. --B.A.Enz (Diskussion) 11:09, 5. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Meine Sichtung war fehlerhaft. Nach mehrmaligem Lesen der Saztkonstruktion ist B.A.Enz zuzustimmen: Hier geht nur Großschreibung, das ist zwingend eine Substantivierung. --Horst Gräbner (Diskussion) 13:01, 5. Jan. 2014 (CET)Beantworten
"Vorenthalten von Informationen" ist eindeutig und passt. "Informationenvorenthalten" wärde der Substantiv. Als Halbsatz wäre grammatikalisch auch "Informationen vorenthalten" gegangen, wobei das zu den anderen Substantiven weniger passen würde. --Sampi 21:42, 5. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Negative Darstellung

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Hier fehlt eindeutig Neutralität und der Hinweis auf das Recht, eine eigene Meinung zu haben. Nach wie vir ust Mobbing kein eindeutiger juristischer Tatbestand und auch nicht strafbar, lediglich einzelne Handlungen aus diesem Kontext sind es, z.B. sexuelle Belästigung oder Tätlichkeiten. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, Kollegen, did nicht leiden kann, zu meiden oder „sozial zu isolieren“. Der Artikel ist stellenweise so geschrieben, dass ein solches, juristisch nicht zu beanstandendes Vergalten quasi kriminalisiert wird. --2A01:CB08:891A:1200:1109:74C8:8F6C:949A 09:32, 1. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Das Recht auf eine eigene Meinung hat Grenzen, z.B. dürfen die Persönlichkeitsrechte Anderer nicht verletzt werden. Mobbing allgemein ist nicht strafbar, aber einzelne, konkrete Mobbinghandlungen sind es oft schon, siehe Artikel. Das fängt nicht erst bei den von dir genannten sexuellen Belästigung oder Tätlichkeiten an. Systematisches andauerndes Mobbing führt beim Opfer sehr oft zu massiven psychischen und körperlichen Symptomen, d.h. die Täter begehen letztlich eine Körperverletzung. Entsprechende Urteile kannst du googeln. Hier wird nichts quasi kriminalisiert, sondern Mobbing ist kriminell. --Rufus46 19:58, 2. Feb. 2023 (CET)Beantworten