Diskussion:Mobilheim

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Itu in Abschnitt Überarbeiten

Bitte erst vor Einstellung abklären

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Folgendes stand im Artikel. Bitte erst klären.

Tatsächlich braucht man keine Baugenehmigung um auf einem Grundstück ein Mobilheim aufzustellen. Der Grundstückbesitzer muss allerdings über das Aufstellen eines Mobilheims Bescheid wissen und dieses genehmigen.

Leider so nicht richtig:

Mobilheim ist genehmigungspflichtige bauliche Anlage VG Mainz, Beschluss vom 05.12.2005, Az. 3 L 830/05.MZ

Bei einem Mobilheim handelt es sich um eine bauliche Anlage. Auch die Umstände, dass es nicht fest mit dem Erdboden verbunden ist und nicht ständig zu Wohnzwecken dient, führen zu keinem anderen Ergebnis, denn nach § 2 Abs. 1 Satz 2 LBauO besteht eine Verbindung mit dem Erdboden auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht. Ein Mobilheim ist nach dem Verwendungszweck auch dazu bestimmt, überwiegend ortsfest genutzt zu werden. LBauO (RP) § 2 Abs. 1 S. 2, LBauO (RP) § 61, LBauO (RP) § 62 Abs. 1, LBauO (RP) § 81 S. 1

--Diabas 00:35, 26. Nov. 2006 (CET)Beantworten


--Macher2010 21:28, 30. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Hä!?!? Ein MobilHeim ist gem. Aussage unserer Baurechtsbehörde auf einem Campingplatz nicht baugenehmigungspflichtig!! Es kommt wohl "immer" darauf an, wo es aufgestellt wird!

--Macher2010 21:28, 30. Nov. 2010 (CET)--Macher2010 21:28, 30. Nov. 2010 (CET)Beantworten


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Es fehlen sowohl Quellen als auch der Nachweis dass eine signifikante Abgrenzung von Wohnmobilen existiert, z.B. sieht man in der Commonscat fast nur normale Wohnmobile. Auch das deutsche Lemma ist unbelegt.
Weiterhin fehlt jeder Hinweis auf welche Art die transportablen Häuser aufgenommen und befördert werden /können und welche Konstruktion dafür erforderlich ist.
Eventuell sogar ein Kandidat für die Löschprüfung. --Itu 15:41, 7. Apr. 2011 (CEST)Beantworten