Diskussion:Niederspannungsanschlussverordnung
Darf man nun die Lampe selbst aufhängen?
BearbeitenDer Artikel behauptet derzeit JA, der §13, Abs. 2 beziehe sich nur auf den Bereich zwischen Hausanschluss und Messeinrichtung. Allerdings widerspricht schon die erste angeführte Quelle (T-Online) und behauptet das komplette Gegenteil ("Was viele nicht wissen: In Deutschland ist es Laien rechtlich gar nicht erlaubt, elektrische Anlagen, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind, zu errichten, zu ändern oder instand zu setzen. Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) schreibt das in Paragraf 13 vor."). Auch die zweite Quelle schreibt: "zum Anschluss der erwähnten Deckenleuchte nicht unbedingt nur ein „eingetragener Installateur“ eingesetzt werden muss, sondern dass dies auch durch eine andere Elektrofachkraft vorgenommen werden kann". Also doch eine Elektrofachkraft, ob nun eingetragen oder nicht. Die zweite Quelle nimmt dabei keinen Bezug zur NAV selbst und auch in der NAV kann ich keine Einschränkung auf den Bereich zwischen Hausanschluss und Sicherungskasten finden. Dort ist lediglich von "der Anlage" die Rede, nicht von einzelnen Abschnitten.
Ich schlage vor, den Absatz auf den ursprünglichen Wortlaut abzuändern. --195.52.138.184 12:52, 23. Mär. 2023 (CET)
- Ja was denn nun...? --Markus (Diskussion) 20:13, 9. Nov. 2023 (CET)
Tarifkunden vs. Sonderkunden
BearbeitenIn der Einleitung werden diese Begriffe erwähnt (Tarifkunde, Sonderkunde), aber kommen ansonsten im Artikel nicht vor. Kann das bitte jemand umseitig erklären? Gruss, --Markus (Diskussion) 20:11, 9. Nov. 2023 (CET)