Diskussion:Pflegeassistent

Letzter Kommentar: vor 18 Tagen von BlankeVla in Abschnitt Widersprüchliche Angaben II
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Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Partynia RM 22:13, 17. Apr. 2013 (CEST)

Pflegeassistent in der Schweiz

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Dazu folgender Link des Schweizerischen Roten Kreuzes, welches dort dafür zuständig ist. --Kolya (Diskussion) 08:21, 27. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Widersprüchliche Angaben

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Der Artikel scheint mir tatsächlich sehr widersprüchlich zu sein.

Zitat1: "Die duale Ausbildung dauert zwei Jahre."

Zitat2: "Die Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz ist ein 2 jähriger Ausbildungsberuf an der Berufsfachschule Pflegeassistenz."

Was stimmt? Oder: Wenn beides möglich ist, dann muss es klar herausgestellt werden. --Naremus (Diskussion) 01:56, 10. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

ist seit 01.01.2017 §43b.

Widersprüchliche Angaben II

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Dieser Artikel wiederspricht in vielem dem, was im Artikel Gesundheits- und Kramnkenpflegehilfe zu lesen ist. Dort heißt es, dass die Ausbildung keineswegs eine staatliche Ausbildung sondern Ländersache ist mit entsprechd vielen verschiedenen Berufsbezeichnungen. Habe ich da was falsch verstanden oder stimmt da was nicht? (nicht signierter Beitrag von 89.196.44.143 (Diskussion | Beiträge) 18:11, 15. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Ländersache schließt staatliche Prüfung nicht aus. Aktenstapel (Diskussion) 14:49, 1. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Dieser Artikel ist falsch und daher irreführend. Hier werden verschiedene Berufsbezeichnungen und Weiterbildungsabschlüsse zusammengewürfelt. In diesem Fall ist alles unterhalb der - gesetzlich normierten - dreijährigen, examinierten Altenpflegeausbildung (ergo die früheren "AltenpflegehelferInnen") in Deutschland Ländersache. Weiterhin ist alles unterhalb der spezifischen Länderregelungen in den meisten Fällen nicht weiter geregelt, und daher existiert ein Wildwuchs an Abschlüssen. Wichtig ist für potentielle TeilnehmerInnen daher, in diesem nicht geregelten Bereich genau hinzuschauen und zu hinterfragen, welche Abschlüsse am (regionalen) Arbeitsmarkt verwertbar sind bzw. zu einer Beschäftigung(ssicherung) führen. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass nahezu alle Abschlüsse unterhalb der dreijährigen, examinierten Altenpflegeausbildung nicht auf die - für die stationären Einrichtungen entscheidende - Fachkraftquote (50 %) angerechnet werden dürfen. J. Kluin-- Jkluin 10:10, 20. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Die Widersprüche entstanden tatsächlich aus der Vermischung der verschiedenen Berufsbezeichnungen in D, A und CH und innerhalb von D. Sortierung jetzt nach Staaten; nähere Info zu den Regelungen einzelner Bundesländer kann ich nicht beitragen, daher sind die Aussagen jetzt allgemeiner verfasst. Mit Beginn der generalistischen Ausbildung in D nächstes Jahr wird sich hier dann auch wieder etwas ändern. --BlankeVla (Diskussion) 12:50, 19. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Habe mir erlaubt, den Abschnitt mit einer Überschrift versehen nach unten zu verschieben. --BlankeVla (Diskussion) 11:57, 11. Nov. 2024 (CET)Beantworten