Diskussion:Privatsphäre

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Kulturkritik in Abschnitt Privatsphäre der Mönche

Kommentar

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ich finde das ein wenig zu dünn. hier meine Erkenntnisse zum Thema, wobei ich privacy und Privatsphäre als weitgehend synonym betrachte.

http://philipps-welt.info/privacy.htm

Kommentare dazu, ob es sinnvoll ist, davon mehr zu übernehmen, bzw. wie viel davon (bin neue bei wikipedia) (Der vorstehende, unsignierte Beitrag wurde um 2004-11-12T21:31:50, von Philippschaumann (Beiträge) erstellt. --Saibo (Δ) 22:26, 29. Jul. 2008 (CEST))Beantworten

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Habe die überarbeiten-Markierung im Abschnitt Weblinks angebracht. Hier ist doch viel drin was nicht zum Besten zählt (WP:WEB). Müsste ausgemistet werden. Offensichtliches habe ich schon gelöscht (Forum). Grüße --Saibo (Δ) 22:27, 29. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Auf die französischen Weblinks kann doch verzichtet werden. Habe die mal "versteckt". --F2hg.amsterdam 15:31, 16. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Defintion

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Die Defintion war leider sehr mangelhaft. Sie stammt noch aus der Frühzeit der Wikipedia und ist nie angepasst worden.

  • Das "sphäre" in Privatsphäre bezieht sich nicht vorrangig auf einen Raum (Dazu ist Artikel 6 GG, Unverletzlichkeit der Wohnung gedacht)
  • Die Definition implizierte, dass es in Unternehmen, Behörden oder auf öffentlichen Plätzen kein Recht auf Privatsphäre gibt, was so nicht stimmt. Die jetzige Definition ist weiterhin fraglich (weil versucht wird die Privatsphäre zu definieren, nicht das "Recht auf Privatspähre")
  • "nur die eigene Person angeht" ist ebenfalls missdeutig, da Privatsphäre durchaus auch zwischenmenschliche Kommunikation schützt.
  • aus der alten Defintion lassen sich keine weitergehenden Rechte (wie etwa Datenschutz) ableiten

Leider habe ich keine genaue Defintition des BVerfG gefunden. Im Caroline-Urteil wird die Privatsphäre aber weiter gefasst als in der alten Definition, ich habe versucht die Fassung wiederzugeben. --217.228.10.129 23:42, 6. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Legende fehlt

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So eine Grafik Datei:Privacy_International_2007_privacy_ranking_map.png ist zwar schön, bringt aber nichts, wenn die Bedeutung der Farben nicht erklärt wird. --92.227.81.164 19:57, 24. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

(habe deinen Link korrigiert) Stimmt. In File:Privacy_International_2007_privacy_ranking_map.png ist es auch nicht erklärt, obwohl es wenigstens dort erklärt sein sollte. Ich habe es nun aus der verlinkten Vorgängerversion kopiert - dort war sie enthalten. Viele Grüße --Saibo (Δ) 23:12, 24. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Aktuelle Diskussion um Privatspäre auf dem Rechner

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Ich habe diesen Beitrag über Privatsphäre gerade kurz überflogen und festgestellt, dass er nicht gerade meinen Vorstellungen eines enzyklopädischen Beitrags entspricht, jedenfalls in der aktuellen Darstellung (digital), darum es ja wieder zu einer sehr viel diskutierten Thematik und richtigem Prüfstein des politischen (Rechts-) Begriffs wurde.

Hier gehts zur Diskussion um die Privatsphäre auf dem Rechner und im Schriftverkehr uvm.: http://forum.ubuntuusers.de/topic/wenn-moeglich-immer-verschluesseln/

Frage: Ich nutze seit einiger Zeit PGP Verschlüsselung für meine Emails auch wenn sie leider selten zum Einsatz kommt. Verschlüsselt ihr wenn ihr (ausnahmsweise mal) einen öffentlichen schlüssel zu einem Empfänger findet immer? Oder nur wenn ihr auch wirklich (eurer Meinung nach) schützenswerte Informationen verschickt. Antwort: Wenn der Empfänger PGP kann, immer.... --81.221.180.235 21:38, 30. Jul. 2014 (CEST)Beantworten


USA Havard L. R. 15.12.1890

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Da es in Deutschland nicht Gegenstand des Schulunterichts ist, also keine in Deutschland allgemein bekannte Banalität ist. sollte man hier in der Enzyklopädie schon darauf hinweisen, daß in den im Vergleich zu Deutschland bereits im 19. Jahrundert demokratischeren, freiheitlicheren und moderneren USA, bereits in der Harvard Law Review vom 15.12.1890 (ja, richtig, 1890) das Recht auf Privatsphäre durch die Juristen Samuel Warren und Louis Bradeis beschrieben wurde (siehe dazu: https://en.wikipedia.org/wiki/The_Right_to_Privacy_(article) und http://faculty.uml.edu/sgallagher/harvard__law_review.htm ) , und somit in den USA bereits eine lange Tradition hat (auch wenn es ungefähr hundertzehn Jahre später, nach dem 11. September 2001, durch den sogenannten Patriot-Act eingeschränkt wurde). Das ist für die ganze Welt und insbesondere für die westliche Welt von großer rechtshistorischer und rechtsphilosophischer Bedeutung, und sollte daher auch in dem deutschsprachigen Wikipedia-Artikel unbedingt Erwähnung finden. In den USA bekam das Recht auf Privatsphäre sogar bereits durch den 4. Zusatzartikel zur Verfassung im Jahre 1791 Verfassungsrang. Auch dies sollte man hier auf der deutschsprachigen Wiki-Seite erwähnen, denn dies ist hier schließlich nicht etwa jederman allgemein bekannt, jedoch nicht nur für die USA sondern vielmehr für die gesamte westliche Welt von rechtshistorischer und rechtsphilosophischer Bedeutung. --2003:E7:7F19:3B01:50FE:4AAF:5DE6:D168 19:36, 20. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Literatur

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Hallo zusammen, wer administriert den Eintrag? Oder anders gefragt: Was muss man tun, um relevante Literatur unter dem Beitrag zu ergänzen, ohne dass diese sofort wieder gelöscht wird? Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen. Danke!(nicht signierter Beitrag von 134.2.130.28 (Diskussion) 12:35, 12. Dez. 2017‎)

Privatsphäre der Mönche

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Welche Privatsphäre hatten die Mönche? Das dürfte wohl kaum mit dem heutigen Begriffsverständnis vergleichbar sein. Und ob zwei Menschen in einem Bett zusammen schlafen, hat auch nichts mit dem Thema zu tun, denn das machen viele Liebespaare usw. --Kulturkritik (Diskussion) 22:49, 8. Sep. 2020 (CEST)Beantworten