Ein Staatstelegramm war eine im Telegrammdienst auf Verlangen bevorzugt zu befördernde, förmliche Nachricht, die zwischen dazu berechtigten Personen (Staatsoberhaupt, Regierungschef oder Regierungsmitgliedern, Oberkommandierenden von Land-, See- oder Luftstreitkräften, diplomatischen oder konsularischen Vertretern, dem Generalsekretär der UNO und den Chefs ihrer Hauptorgane und dem Internationalen Gerichtshof) in Staatsangelegenheiten ausgetauscht wurde. Die Antworten auf solche Telegramme hatten ebenfalls den Rang eines Staatstelegrammes. Der gebührenpflichtige Dienstvermerk auf dem Telegramm lautete =ETAT= bzw. =ETATPRIORITE= für eine vorrangige Behandlung der telegraphischen Sendung.[1]

Am 8. September 1989 hatte der Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik dem ungarischen Außenminister eine Protestnote wegen der Öffnung der Grenze nach Österreich per Staatstelegramm zukommen lassen.

Einzelnachweise

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  1. Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen (Hrsg.): Telegrammordnung mit Ausführungsbestimmungen. Bonn 1979, § 3 S. 1.