Acetyliertes Distärkephosphat

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Acetyliertes Distärkephosphat ist ein Derivat der Stärke, das zu den Stärkeestern gehört. Diese modifizierte Stärke zählt zu den Lebensmittelzusatzstoffen und ist in der Europäischen Union als E 1414[1] zugelassen.

Herstellung

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Die Herstellung erfolgt mithilfe von acetylierter Stärke und Phosphoroxychlorid.[2][3]

Eigenschaften

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Zutatenliste eines Lebensmittels: Inhaltsstoffangabe von modifizierter Stärke ohne Angabe der E-Nummer

Im Gegensatz zur acetylierten Stärke hat das acetylierte Distärkephosphat einen Vorteil. Es bildet aufgrund der starken Verdickungswirkung deutlich zähere Massen. Zudem ist es auch bei der Anwesenheit von Säuren, hohen Temperaturen und mechanischem Druck stabil. Ebenso stabil ist es beim Einfrieren und Auftauen.[2][4]

Verwendung

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Das acetylierte Distärkephosphat dient als Verdickungsmittel, Stabilisator und als Trägerstoff für Aromen. Es wird bei der Produktion von Backwaren und deren Füllungen, Schmelzkäsezubereitungen, Süßwaren sowie Desserts und Tiefkühlprodukten verwendet.[2][4]

Rechtliche Situation

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In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[5]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[6]) aufgelistet. Das acetylierte Distärkephosphat ist weiterhin zugelassen.[7]

Gesundheitliche Risiken

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Da das acetylierte Distärkephosphat wie natürliche Stärke verdaut wird, gilt es als gesundheitlich unbedenklich. Es existiert keine Angabe für die erlaubte Tagesdosis. In Säuglingsnahrung und Kleinkindnahrung gibt es jedoch eine Höchstmengenbeschränkung von 50 Gramm Zusatzstoff pro Kilogramm Lebensmittel.[4][8]

Einzelnachweise

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  1. Eintrag zu E 1414: Acetylated distarch phosphate in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 19. Juni 2022.
  2. a b c Eintrag zu Stärkeester. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 19. Juni 2022.
  3. Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission vom 9. März 2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 11. Mai 2022
  4. a b c Eintrag zu Acetyliertes Distärkephosphat. In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 19. Juni 2022.
  5. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
  6. Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.
  7. Aufgenommen durch die Richtlinie 95/2/EG
  8. VERORDNUNG (EU) Nr. 1129/2011 DER KOMMISSION vom 11. November 2011 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Liste der Lebensmittelzusatzstoffe der Europäischen Union. In: eur-lex.europa.eu., abgerufen am 19. Juni 2022.