Erbschaftsvertrag

Vereinbarungen von Erben ohne den Erblasser

In einem Erbschaftsvertrag (in Deutschland in § 311b BGB; dort speziell Abs. 5 geregelt) treffen die gesetzlichen Erben ohne Mitwirkung des Erblassers Vereinbarungen über den späteren Nachlass.

Im Gegensatz dazu ist bei einem Erbvertrag – ähnlich wie beim Testament – der Erblasser beteiligt.

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Wiktionary: Testament – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen