Aktion T4

Bezeichnung für die systematische Ermordung von Behinderten im Dritten Reich
(Weitergeleitet von Euthanasie-Aktion)

Aktion T4 ist eine nach 1945 gebräuchlich gewordene Bezeichnung für den systematischen Massenmord an mehr als 70.000 Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen in Deutschland von 1940 bis 1941 unter Leitung der Zentraldienststelle T4. Diese Ermordungen waren Teil der Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus, denen bis 1945 über 200.000 Menschen zum Opfer fielen.

Gedenktafel an der Tiergartenstraße 4 in Berlin, 2022
Neuer Gedenk- und Informationsort Tiergartenstraße, 2014

Neben rassenhygienischen Vorstellungen der Eugenik sind kriegswirtschaftliche Erwägungen während des Zweiten Weltkrieges zur Begründung der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ herangezogen worden. Gleichzeitig mit ersten kirchlichen Protesten wurden die Tötungen nach „Leerung“ ganzer Anstaltsteile von „Heil- und Pflegeanstalten“ (vor 1934 gewöhnliche Bezeichnung: „Irrenanstalt“) seit 1941 unter der Bezeichnung „Aktion 14f13dezentral fortgesetzt.[1]

„T4“ ist die Abkürzung für die Adresse der damaligen Zentraldienststelle T4 in Berlin: Tiergartenstraße 4. Zu Beginn der Aktion befand sich die Dienststelle im Columbushaus.[2]

Verschleiernde Begrifflichkeit

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Erste Bezeichnungen für die Massenermordungen zur Zeit des Nationalsozialismus waren Aktion Gnadentod oder Vernichtung lebensunwerten Lebens. Nach dem Krieg kamen die Begriffe NS-Krankenmorde bzw. Aktion T4 auf, abgeleitet von der damaligen Villa in der Tiergartenstraße 4 in Berlin-Mitte, in der die Leitzentrale zur Ermordung behinderter Menschen im gesamten Deutschen Reich untergebracht war.[3] In den erhaltenen zeitgenössischen Quellen findet sich die Bezeichnung Aktion T4 nicht. Dort wurde der Begriff Aktion – oder auch mit einem vorangestellten Kürzel für Euthanasie (Eu-Aktion bzw. nur E-Aktion) – verwendet. Im antiken Griechenland stand das altgriechische Wort εὐθανασία euthanasía (von εὖ eu „gut, richtig, leicht, schön“ und θάνατος thanatos „Tod“) für den „guten Tod“ ohne vorhergehende lange Krankheit.

Hintergründe und historische Einordnung

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Die in der Zeit des Nationalsozialismus praktizierte sogenannte Euthanasie geht auf schon um die Jahrhundertwende entwickelte eugenische Ideen, wie sie neben anderen durch den Psychologen Adolf Jost popularisiert wurden, zurück. Diese Vorstellungen wurden durch die 1920 publizierte Schrift Freigabe zur Vernichtung lebensunwerten Lebens von Binding und Hoche konkretisiert und fanden damit Eingang in die akademische Diskussion. Im Sinne einer „Rassenhygiene“ und einer Höherzüchtung der „arischen Rasse“ korrespondierten diese eugenischen Ideen nicht nur mit den Zielen der nationalsozialistischen Ideologie, sondern das festgelegte Endziel einer „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ wurde stark materialistisch begründet. Es handelte sich hierbei um einen Euphemismus für die geplante und systematische Ermordung von „Erb- und Geisteskranken, Behinderten und sozial oder rassisch Unerwünschten“; die Entscheidungen wurden hierbei nach Aktenlage von als T4-Gutachter eingesetzten Ärzten gefällt.

Die „Aktion T4“ war Teil einer stufenweisen Verwirklichung von Kernzielen der nationalsozialistischen Ideologie, der „Aufartung“ oder „Aufnordung“ des deutschen Volkes. Hierzu gehörten verschiedene Maßnahmen – von harmlosen wie Ehestandsdarlehen, Kinderbeihilfen, Steuererleichterungen bis hin zur Zuweisung von Siedlerstellen und Erbhöfen zur Förderung von rassisch erwünschtem zahlreichem Nachwuchs. Jede „Beeinträchtigung des deutschen Volkskörpers“ sollte durch die gesetzlich geregelte „Verhinderung“ der Fortpflanzung von Menschen mit einer echten oder angeblichen Erbkrankheit sowie von sozial und rassisch unerwünschten Menschen verhindert werden. Mittel war dazu schließlich das „Ausmerzen“ in Form der Vernichtung von „lebensunwertem Leben“. „Heilen oder Vernichten“ waren somit die komplementären Teile der nationalsozialistischen Ideologie. Federführend bei der Gesetzgebung zu diesem Ziel war der Reichsminister des Innern Wilhelm Frick.

  • Am 27. September 1939 kam es in Wejherowo (Neustadt bei Gdingen) in Westpreußen zum ersten Massaker an Psychiatriepatienten im deutsch besetzten Polen, dem weitere Krankenmorde in vielen polnischen Anstalten folgten. Noch im Herbst wurden aus Pommern deutsche Kranke durch die dortigen Anstaltsleiter selektiert und zur Erschießung ins deutsch besetzte Westpreußen gebracht.[5]
  • In einer der Kasematten des Forts VII in der besetzten polnischen Stadt Poznań (Posen) wurden in der zweiten Oktoberhälfte oder evtl. noch vor dem 9. Oktober des Jahres 1939[6] in einer „Probevergasung“ mehrere Psychiatriepatienten durch Kohlenstoffmonoxid ermordet. Der NS-Führer Himmler (SS) ließ sich dort die Wirkungsweise dieser Vergasungsmethode am 12. oder 13. Dezember 1939 vorführen.[7] Wenig später verwendeten die unten genannten Tötungsanstalten der Aktion T4 dieses Gas ebenfalls.
  • Mit der Kinder-Euthanasie im Jahre 1939 wurde die Tötung von mindestens 5000 erbkranken und kognitiv oder körperlich beeinträchtigten Säuglingen und Kindern eingeleitet.
  • Kurz darauf folgte die Erwachsenen-Euthanasie, in der etwa 70.000 Bewohner von Heil- und Pflegeanstalten sowie Heimen für Menschen mit Behinderung umgebracht wurden. Dazu gehörten auch zahlreiche ehemalige Heeressoldaten des Ersten Weltkrieges, die aufgrund der dabei erlittenen schweren psychosozialen Störungen in Heilanstalten lebten und bei deren Auflösung zur Ermordung in T4-Anstalten deportiert worden sind.[8] Nach jüngeren Forschungen waren etwa 5.000 der 70.000 Ermordeten psychisch kranke Veteranen des Ersten Weltkriegs.[9]

Nach Einstellung der „Aktion T4“ im August 1941 durch die Berliner Zentrale, die von Anfang an von der Protektion Heinrich Himmlers und Reinhard Heydrichs abhängig war,[10] wurde die Erwachsenen-„Euthanasie“ dezentral relativ unauffällig weitergeführt:

  • Die Tötung „kranker“ und „nicht mehr arbeitsfähiger“ KZ-Häftlinge bis Ende des Krieges in drei der ehemaligen Tötungsanstalten der „Aktion T4“ (Bernburg, Sonnenstein, Hartheim) wurde nach dem hierfür verwandten Aktenzeichen als „Aktion 14f13“ bezeichnet. Im Rahmen dieser Aktion, die auch „Sonderbehandlung 14f13“ genannt wurde, wurden etwa 20.000 Häftlinge ermordet.
  • Mit der „Aktion Brandt“ (nach Karl Brandt, Begleitarzt Hitlers, ab 28. Juli 1942 Bevollmächtigter für das Sanitäts- und Gesundheitswesen sowie ab 5. September 1943 Leiter des gesamten medizinischen Vorrats- und Versorgungswesens des „Dritten Reichs“) wurden ab 1943 Heil- und Pflegeanstalten für den infolge des zunehmenden Luftkriegs steigenden Bedarf von Ausweichkrankenhäusern in Beschlag genommen. Die Patienten wurden in besonderen Anstalten konzentriert, die in der Mitte des Reichs oder im Osten lagen. Durch gezielte Tötungen mit überdosierten Medikamenten oder Verhungernlassen durch Unterernährung wurde deren Zahl immer weiter drastisch reduziert. Diese Phase nach dem „offiziellen“ Ende der „Euthanasie“ im August 1941 wurde in den ersten Jahrzehnten nach Kriegsende als „wilde Euthanasie“ bezeichnet und bedeutete die Ermordung von weiteren etwa 30.000 Menschen.

Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens, geschrieben von Alfred Hoche und Karl Binding, und Grundriss der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene, in späteren Auflagen Menschliche Erblichkeitslehre und Rassenhygiene, verfasst von Eugen Fischer, Erwin Baur und Fritz Lenz, dienten den Nationalsozialisten als Begründung für das T4-Programm.[11]

Beginn und Organisation der „Aktion T4“

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Bereits im Juli 1939 fand eine Beratung Hitlers mit dem Reichsgesundheitsführer Leonardo Conti, dem Chef der Reichskanzlei Hans Heinrich Lammers und Martin Bormann als Leiter des Stabes des Stellvertreters des Führers statt. Gegenstand war die Fortführung der bereits laufenden Beratungen zur „Vernichtung von lebensunwertem Leben“ durch Einbeziehung psychisch Kranker in die Tötungsmaßnahmen im Anschluss an die Kinder-„Euthanasie“.

 
Hitlers Auftragserteilung an Bouhler und Brandt, rückdatiert auf den 1. September 1939

Mit der Durchführung beauftragte Hitler jedoch nicht Conti, sondern den Leiter der Kanzlei des Führers (KdF) Philipp Bouhler, nachdem dieser bereits die Federführung in der „Kindereuthanasie“ innehatte. Dieser terminierte am 10. August 1939 ein Gespräch mit Karl Brandt, Leonardo Conti, den Ministerialdirigenten Herbert Linden vom Reichsministerium des Innern und seinen eigenen Mitarbeitern, Oberdienstleiter Viktor Brack (Leiter des Hauptamtes II) und Hans Hefelmann (Leiter des Amtes IIb) aus der KdF sowie einer Auswahl von Ärzten, die als die erforderlichen Mitarbeiter für die Durchführung der Erwachsenen-„Euthanasie“ beziehungsweise später der „Aktion T4“ gewonnen werden sollten. Im Fortgang dieser Besprechungen unter dem als medizinischen Leiter berufenen Würzburger Universitätsprofessor für Psychiatrie und Neurologie Werner Heyde wurde der Kreis der Mitarbeiter weiter auf die erforderlich scheinende Größe ausgedehnt.

Im Oktober 1939 ermächtigte schließlich Hitler mit einem auf den 1. September 1939, den Tag des Kriegsbeginns, zurückdatierten Schreiben[12] den Leiter der KdF Bouhler und Hitlers Begleitarzt Karl Brandt als medizinischen Ansprechpartner mit der organisatorischen Durchführung der als „Euthanasie“ bezeichneten Tötung von „lebensunwertem Leben“. Das Schreiben auf Hitlers privatem Briefpapier hat folgenden Wortlaut:[13]

„Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“

Dieses Ermächtigungsschreiben hatte keine Rechtsgültigkeit, ein solcher Erlass hätte von Hitler und Herbert Linden gegengezeichnet, auf offiziellem Papier gedruckt und im Reichsgesetzblatt publiziert werden müssen. Es gab jedoch auch Rechtsprofessoren, die einen Führererlass (wobei der Erlass, um als solcher zu gelten, über die Reichskanzlei hätte ausgegeben werden müssen)[14] als unmittelbar geltendes Recht sahen, darunter Theodor Maunz.[15] Ein auf das Originaldokument gesetzter Randvermerk des Reichsjustizministers Franz Gürtner belegt, dass der Befehl 1940 von Bouhler dem Reichsjustizministerium übergeben worden ist.

Da die Kanzlei des Führers im Zusammenhang mit den beschlossenen Maßnahmen nicht öffentlich in Erscheinung treten sollte, wurde eine halbstaatliche Sonderverwaltung gebildet, die formal dem Hauptamt II der KdF, geleitet von Viktor Brack, unterstellt wurde und seit April 1940 in einer Villa in der Berliner Tiergartenstraße 4 untergebracht war und durch den Reichsschatzmeister der NSDAP finanziert wurde. Diese Zentraldienststelle T4 mit ihrem Geschäftsführer Dietrich Allers war in folgende nach außen hin selbständige Institutionen untergliedert:[16]

 
Garage der „grauen Busse“ in Hadamar, mit denen Menschen in die Tötungsanstalten gebracht wurden. Heute Teil der Gedenkstätte, 2008

Für die Auswahl der Opfer waren 40 T4-Gutachter berufen worden, die anhand einer Patientenbeschreibung auf Meldebögen[17] über deren Schicksal entscheiden sollten. Diese Beurteilungen wurden nur anhand der Aktenlage gefällt.

In einer Besprechung am 9. Oktober 1939 wurde die Zahl der zu ermordenden Patienten mit etwa 70.000 bestimmt. Dabei wurde das Ziel verfolgt, unheilbare Erbkrankheiten auszurotten und gleichzeitig die Kosten für die Anstaltspflege zu senken. Der Chef des Reichskriminalamtes im Reichssicherheitshauptamt, Arthur Nebe, war mit der Prüfung eines geeigneten Tötungsmittels beauftragt worden. Sein Mitarbeiter und Leiter der chemisch-physikalischen Abteilung im Kriminaltechnischen Institut, Albert Widmann, schlug hierfür die Verwendung von Kohlenstoffmonoxid (CO) vor.

Mit Runderlass vom 9. Oktober 1939 der von Leonardo Conti geleiteten Abteilung IV des Reichsministeriums des Innern wurden die in Frage kommenden Heil- und Pflegeanstalten zur Benennung bestimmter Patienten mittels Meldebögen aufgefordert, mit detaillierten Fragen zu Krankheit und Arbeitsfähigkeit. In einem beiliegenden Merkblatt[18] waren folgende Kriterien angegeben:

Die betroffenen Anstalten wurden darüber im Unklaren gelassen, dass die Angaben zur Ermordung der fraglichen Patienten dienten, und lediglich auf die Notwendigkeit einer planwirtschaftlichen Erfassung verwiesen.

Die an den zuständigen Referenten Herbert Linden im Reichsministerium des Innern zurückgegebenen Meldebögen wurden an die T4-Zentrale weitergeleitet. Dort wurde nach Anlegen einer Karteikarte von jedem Meldebogen Kopien gefertigt und an drei Gutachter gesandt. Die Gutachter trugen ihre Entscheidung in einem schwarz umrandeten Kasten auf die Meldebogenkopie mit einem roten „+“ für „Töten“ und einem blauen „–“ für „Weiterleben“ ein. Konnte sich ein Gutachter nicht entscheiden, versah er den Meldebogen mit einem „?“ und gegebenenfalls einer Bemerkung. Eine wichtige Rolle bei der Beurteilung spielte die Frage, ob der Patient als arbeitsfähig und heilbar bewertet wurde.

In der T4-Zentrale wurden die Eintragungen auf den so begutachteten Meldebogenkopien auf die Originale übertragen und diese an einen der beiden Obergutachter zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Obergutachter waren Werner Heyde und Ministerialdirigent Herbert Linden vom Reichsinnenministerium, der nach einem halben Jahr abgelöst wurde durch Hermann Paul Nitsche, ab Dezember 1941 auch Nachfolger von Heyde als medizinischer Leiter von T4. Die Obergutachter verwendeten die gleichen Zeichen wie die Vorgutachter mit Ausnahme des „?“. Die vier Gutachter fällten die Entscheidungen, ohne den Patienten gesehen zu haben.

Zurück in der T4-Zentrale, wurden die mit einem roten „+“ gekennzeichneten Meldebögen zusammen mit Kopien an den Leiter der Gekrat, Reinhold Vorberg, übergeben. Dort wurden die Verlegungslisten zusammengestellt, die über das Reichsministerium des Innern an die betroffenen Anstalten und den bei der zuständigen Tötungsanstalt stationierten Transportstaffeln der Gekrat verschickt.

Aufbau der Tötungsanstalten

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Im Keller dieses Gebäudes im Schloss Sonnenstein in Pirna wurden in den Jahren 1940/41 13.720 Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung sowie mindestens 1.031 Häftlinge aus Konzentrationslagern mit Gas getötet.

Mit den Meldebögen an die einzelnen Anstalten zur Erfassung der in Betracht kommenden Menschen wurde auch ein zweiter Meldebogen mit Fragen zu den Anstalten selbst, wie Baujahr, Größe, besondere Einrichtungen, Bahnanschluss und ähnlichem, versandt. Auf diese Weise sollten Erkenntnisse über geeignete Anstalten für die Tötung der ausgewählten Opfer gewonnen werden.

Anfang Oktober 1939 besuchte Herbert Linden vom Reichsinnenministerium den Leiter des Württembergischen Gesundheitsdienstes im dortigen Innenministerium, Eugen Stähle, und eröffnete ihm die Planungen der Reichsregierung zur Reduzierung erb- und geisteskranker Anstaltsinsassen, verbunden mit der Forderung, eine geeignete Anstalt in Württemberg zu benennen, in der die „Euthanasie“ des genannten Patientenkreises durchgeführt werden könnte. Stähle schlug hierfür die Samariteranstalt Grafeneck in der Nähe von Marbach, einem Ortsteil von Gomadingen, vor. Diese wurde am 12. Oktober 1939 beschlagnahmt, von allen Patienten geräumt und kurz darauf für den vorgesehenen Zweck umgebaut. Neben Büro- und Personalräumen wurde in einer 300 Meter vom Schloss entfernt stehenden Holzbaracke ein als „Duschraum“ bezeichneter gasdichter Tötungsraum eingerichtet. Neben der Baracke wurden drei fahrbare Krematoriumsöfen installiert und die Anlage mit einem Bretterzaun abgeschirmt. Von der näheren Umgebung wurde die Einrichtung durch SS-Posten abgesichert.[19] Im Januar 1940 nahm die Tötungsanstalt Grafeneck ihren „Betrieb“ auf.

Im Gebiet des Deutschen Reiches wurden zwischen 1939 und 1941 sechs Euthanasie-Tötungsanstalten errichtet.[20] Zum Teil wurden zahlreiche Tötungen auch nach dem am 24. August 1941 von Hitler verfügten „Euthanasie-Stopp“ vorgenommen.[21] Dabei wurden Medikamente überdosiert und Mangelernährung gezielt eingesetzt; zudem wurden arbeitsuntaugliche Häftlinge im Rahmen der Aktion 14f13 getötet.

T4-Tötungsanstalt Ort Heutiges Bundesland Zeitraum
Grafeneck Gomadingen Baden-Württemberg 20. Januar – Dezember 1940
Brandenburg Brandenburg an der Havel Brandenburg 1. Februar – Oktober 1940
Hartheim Alkoven bei Linz Oberösterreich 6. Mai 1940 – Dezember 1944
Sonnenstein Pirna Sachsen 28. Juni 1940 – September 1942
Bernburg Bernburg (Saale) Sachsen-Anhalt 21. November 1940 bis 30. Juli 1943
Hadamar Hadamar bei Limburg Hessen Januar 1941 bis 31. Juli 1942

Die „Euthanasie“-Anstalt Bernburg löste im Herbst 1940 Brandenburg ab, Hadamar die Tötungsanstalt Grafeneck.

Die T4-Organisatoren Viktor Brack und Werner Heyde ordneten an, dass die Tötung der Kranken ausschließlich durch das ärztliche Personal erfolgen durfte,[22] da sich das Ermächtigungsschreiben Hitlers vom 1. September 1939 nur auf Ärzte bezog. In den einzelnen NS-Tötungsanstalten waren folgende Ärzte tätig:

T4-Tötungsanstalt Tötungsärzte Funktion Zeitraum
Grafeneck Horst Schumann
Ernst Baumhard
Günther Hennecke
Leiter
Stellvertreter, ab Mai 1940 Leiter
Stellvertreter
Januar – Mai 1940
Januar – April 1940
25. April – Dezember 1940
Brandenburg Irmfried Eberl
Aquilin Ullrich
Heinrich Bunke
Leiter
Stellvertreter
Stellvertreter
1. Februar – November 1940
15. März – November 1940
August – November 1940
Hartheim Rudolf Lonauer
Georg Renno
Leiter
Stellvertreter
1. April 1940 – April 1945
Mai 1940 – August 1941
Sonnenstein Horst Schumann
Curt Schmalenbach
Klaus Endruweit
Kurt Borm
Ewald Wortmann
Leiter
Stellvertreter
Stellvertreter
Stellvertreter
Juni 1940 – August 1941
Herbst – Dezember 1940
Dezember 1940 – April 1941
Dezember 1940 – August 1941
Mai 1940 – Oktober 1940
Bernburg Irmfried Eberl
Heinrich Bunke
Leiter
Stellvertreter
November 1940 – August 1941
November 1940 – August 1941
Hadamar Ernst Baumhard
Friedrich Berner
Curt Schmalenbach
Adolf Wahlmann
Günther Hennecke
Bodo Gorgaß
Leiter
Leiter
Leiter
Leiter
Stellvertreter
Stellvertreter
Januar – Juni 1941
Juni – August 1941
Dezember 1941 – Juli 1942
5. August 1942 – April 1945
13. Januar – Juni 1941
18. Juni – August 1941

Ablauf der Tötungen

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Die Euthanasie umfasste die Erfassung und Begutachtung der Opfer, ihren Abtransport, ihre Tötung und Verbrennung sowie die Fälschung der Sterbeurkunden und die Zahngold-Verwertung.

Die in den ursprünglichen Anstalten und Heimen erfassten und von den Gutachtern für die Euthanasie vorgesehenen Personen wurden in Zwischenanstalten transportiert. Im Regelfall wurden die Bustransporte[23] zentral organisiert, nur in Ausnahmefällen wurde auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgegriffen. Zu ihrer Bereicherung erhielten die Ursprungsanstalten genaue Vorgaben, was den Patienten als Vorbereitung mitzugeben sei. Als Zwischenstation in der Euthanasiekette dienten jeweils zwei bis vier Anstalten im weiteren Umfeld der Tötungsanstalten, zumeist staatliche Psychiatrien.

Diese Zwischenanstalten dienten einerseits dem Zweck der Verschleierung des Endpunktes: Begleitpersonen durften den Patienten nur bis dort folgen. Andererseits dienten sie als Zwischenstation, damit die Tötungsanstalten nicht überfüllt wurden. In der Aufnahmebaracke der Tötungsanstalt wurden die eingelieferten Menschen entkleidet, gemessen, gewogen, fotografiert und dann den Ärzten vorgeführt. Dabei wurden die Personendaten überprüft und auffallende Kennzeichen wie Operationsnarben vermerkt, die für die Erstellung einer angeblichen Todesursache von Bedeutung sein konnten.

Zur Täuschung der Opfer waren die Gaskammern mit Brauseköpfen ausgestattet. Meist wurden 30 und mehr Menschen zugleich vergast.[24] Die Tötung erfolgte durch Kohlenmonoxidgas, das der Anstaltsarzt in der Regel etwa 20 Minuten lang einströmen ließ. Die Gaszufuhr wurde eingestellt, wenn sich im Vergasungsraum keine Bewegung mehr feststellen ließ. Die Leichen wurden im Regelfall in den anstaltseigenen Krematorien verbrannt; Goldkronen wurden vorher herausgebrochen. Das so gewonnene Rohmaterial wurde über die Zentraldienststelle T4[25] an die Degussa geliefert und zu Feingold verarbeitet.[26]

Die an die Anstalten angeschlossenen Standesämter stellten Todesurkunden mit erfundenen Krankengeschichten für natürliche Todesursachen aus, wobei z. B. Hartheim den Briefkopf von Brandenburg verwendete und umgekehrt und die Post sogar dort eingeliefert wurde, es gab ein Kurierdienstauto eigens für die Aktenverschiebungen zwischen den Anstalten. Angehörige glaubten daher an ein Versterben in der sehr weit entfernten Anstalt. Persönliche Besuche und Nachforschungen vor Ort wurden in die Irre geleitet und weitere Reklamationsversuche von Angehörigen mit weiten Reisen erschwert. Möglicher Widerstand oder auch nur Aufwand mit Nachfragen wurde so minimiert. Den Kostenträgern wurden Rechnungen für Quartier, Kost und Pflege über Wochen und Monate ausgestellt, obwohl die Personen sofort bei ihrer Ankunft getötet wurden. Die Angehörigen wurden weiter durch Zusendung von Urnen mit Verbrennungsasche aus der in den Unterlagen genannten weit entfernten Anstalt irregeführt. Auch dies diente der Bereicherung der Anstalten durch die Verrechnung der angeblich damit verbundenen Kosten.

Angaben der Hartheimer Statistik zu Opferzahlen 1940–1941

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Eine erhalten gebliebene interne T4-Statistik, die so genannte Hartheimer Statistik, überliefert die in den Tötungsanstalten zwischen 1940 und 1. September 1941 vergasten Menschen.[27]

Anstalt 1940 1941 Summe
A (Grafeneck) 9.839 9.839
B (Brandenburg) 9.772 9.772
Be (Bernburg) 8.601 8.601
C (Hartheim) 9.670 8.599 18.269
D (Sonnenstein) 5.943 7.777 13.720
E (Hadamar) 10.072 10.072
gesamt 35.224 35.049 70.273

Nach Angaben der Gedenkstätte Grafeneck wurden jedoch zwischen Januar und Dezember 1940 in Grafeneck zwischen 10.500 und 11.000 Menschen ermordet. Die Zahl 10.654 wurde 1949 vom Schwurgericht Tübingen in einem Prozess genannt, der gegen eine kleine Zahl der Täter geführt wurde.[28]

Die Gedenkstätte Hadamar nennt für den Zeitraum zwischen dem 13. Januar und 24. August 1941 eine Zahl von insgesamt 10.122 Opfern in der Hadamarer Gaskammer. Im Rahmen der „zweiten Mordphase“ übernahm die ehemalige Landesheilanstalt Hadamar erneut die Funktion einer Tötungsanstalt: Dort starben von August 1942 bis zum 26. März 1945 weitere 4.411 Opfer.[29]

Widerstand gegen die Aktion

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Gegen die Aktion T4 protestierten Eltern der Betroffenen, prominente Kirchenvertreter, wie von katholischer Seite der quasi amtsenthobene Bischof der Diözese Rottenburg Joannes Baptista Sproll, der Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen, der Bischof von Berlin, Konrad Graf von Preysing, der Dompropst von Berlin, Bernhard Lichtenberg, der Kapitularvikar von Paderborn, Weihbischof Augustinus Philipp Baumann und der Bischof von Limburg, Antonius Hilfrich, sowie von evangelischer Seite Paul Gerhard Braune, Theophil Wurm und Friedrich von Bodelschwingh, Bielefeld, aber auch einige Heimleiter und Mitarbeiter der Heime, in denen die Opfer lebten, wie Hermann Gocht.

Als einziger deutscher Richter prangerte Lothar Kreyssig aus Brandenburg an der Havel die Euthanasiemorde an. Als Vormundschaftsrichter hatte er bemerkt, dass sich nach einer Verlegung Nachrichten über den Tod seiner behinderten Mündel häuften. Im Juli 1940 meldete er seinen Verdacht, dass die Kranken massenhaft ermordet würden, dem Reichsjustizminister Franz Gürtner. Nachdem ihm mitgeteilt worden war, dass die Mord-Aktion in Verantwortung der Kanzlei des Führers ausgeführt werde, erstattete Kreyssig gegen Reichsleiter Philipp Bouhler Anzeige wegen Mordes. Den Anstalten, in denen Mündel von ihm untergebracht waren, untersagte er strikt, diese ohne seine Zustimmung zu verlegen. Kreyssig, der damit gerechnet hatte, sofort festgenommen zu werden, wurde lediglich in den Ruhestand versetzt.

Schließlich sah sich der neu ins Amt berufene Reichsjustizminister Franz Schlegelberger genötigt, mehr als 90 höchstrangige Justizbeamte in die Vorgänge einzuweihen. In der Schlegelberger-Konferenz am 23./24. April 1941 gab er eine Stillhalte-Weisung aus, die widerspruchslos entgegengenommen wurde. Neue Ermittlungsverfahren wurden nicht mehr eingeleitet und ältere Verfahren niedergeschlagen. Damit waren die Juristen zu „Komplizen der rechtswidrigen Tötung“ geworden.[30]

Den Alliierten war die Aktion seit 1940 bekannt.[31] Die Royal Air Force warf im September 1941 Flugblätter über dem Deutschen Reich ab („200 000 Unbrauchbare“), in denen über Steinhof und Erwin Jekelius berichtet wurde.[32]

Abbruch der Aktion

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Grabung und Bergung von vermutlich 220 Todesopfern von 1942 bis 1945 in Hall in Tirol (2011)

Unter dem Datum 31. Januar 1941 notierte Joseph Goebbels in seinem Tagebuch: „Mit Bouhler Frage der stillschweigenden Liquidierung von Geisteskranken besprochen. 40000 sind weg, 60000 müssen noch weg. Das ist eine harte, aber auch notwendige Arbeit. Und sie muß jetzt getan werden. Bouhler ist der rechte Mann dazu.“[33] Das hier genannte Planungsziel von 100.000 Opfern wurde nach der oben genannten Hartheimer Statistik nicht verwirklicht und der Tagebucheintrag wird als Beweis dafür angeführt, dass die Aktion T4 vorzeitig abgebrochen wurde.[34]

Am 24. August 1941 gab Hitler seinem Begleitarzt Brandt und Reichsleiter Bouhler die mündliche Weisung, die „Aktion T4“ zu beenden und die „Erwachseneneuthanasie“ in den sechs Tötungsanstalten einzustellen.[35] Die sogenannte „Kinder-Euthanasie“ wurde jedoch fortgesetzt, ebenso die dezentrale Tötung behinderter Erwachsener in einzelnen „Heil- und Pflegeanstalten“ durch Nahrungsentzug sowie Verabreichung von Luminal oder Morphium-Scopolamin, die trotz Kenntnis der „Aktion T4“ von der Bevölkerung hingenommen und teils sogar befördert wurde. Die Anstalten wurden genutzt, um Probleme im alltäglichen Zusammenleben mit erkrankten oder auch nur störenden Familienmitgliedern zu „lösen“.[36] Außerdem wurde in den drei Tötungsanstalten Bernburg, Sonnenstein und Hartheim die als „Aktion 14f13“ bezeichnete Tötung von kranken beziehungsweise nicht mehr arbeitsfähigen KZ-Häftlingen weiter durchgeführt.

Nach Ansicht des Historikers Götz Aly war der öffentliche Protest von Clemens August Graf von Galen der entscheidende Anstoß für Hitler, die Aktion vorläufig einzustellen, jedoch nicht der alleinige Grund.[37] Die deutliche Stellungnahme hoher kirchlicher Würdenträger gegen die Patiententötung hätte insbesondere unter den katholischen Gläubigen gewirkt. Der Bruch der Geheimhaltung und die Beunruhigung der Bevölkerung wurden mit Besorgnis registriert, zumal die Ausweitung des Krieges unmittelbar bevorstand.[38]

Bei den systematischen Selektionen in den Konzentrationslagern wie auch bei der Ermordung von Juden in Vernichtungslagern kamen Büropersonal und Mannschaften zum Einsatz, die bis dahin bei der Aktion T4 mitgewirkt hatten.[39] Uwe Dietrich Adam warf daher die Frage auf, ob man die Aktion abbrach, weil man diese Tötungsspezialisten andernorts dringender brauchte.[40]

Personelle Kontinuitäten

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Das freiwerdende Personal der anderen Tötungsanstalten wurde zur personellen Basis für die zeitgleich anlaufende Durchführung der sogenannten „Endlösung der Judenfrage“ (Shoa). Diese Aktion fand ihren Höhepunkt mit der „Aktion Reinhardt“ in den Jahren 1942/43 und führte zur Tötung von etwa 1,7 bis 1,9 Millionen Juden in den drei Vernichtungslagern Belzec, Sobibor und Treblinka. Einen politischen Höhepunkt dieser Entwicklung stellt der so genannte Gaskammerbrief des Juristen Erhard Wetzel dar, der im Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete des NS-Rassenideologen Alfred Rosenberg als „Judenreferent“ gearbeitet hat. Der Brief vom Oktober 1941 gilt als das früheste Dokument der Verbindung zwischen der Aktion T4 und der systematischen Ermordung der Juden in Europa. Insgesamt über 100 der in der „Euthanasie“ ausgebildeten und tätigen Beschäftigten stellten das „Fachpersonal“ für die Fortsetzung der Krankenmorde und die Durchführung der „Endlösungs“-Maßnahmen. Beispielhaft werden nachstehend einige der bekanntesten Namen aufgeführt:

Aufarbeitung und Gedenken nach 1945

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Strafrechtliche Aufarbeitung

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Frühe Nachkriegsprozesse gegen Verantwortliche der Anstalten stellten diejenigen, die „Euthanasie-Morde“ befohlen oder veranlasst hatten, strafrechtlich den unmittelbaren Tätern gleich, die danach todbringende Spritzen verabreichten. Der Verteidigungsstrategie, man habe die Rechtswidrigkeit seinerzeit nicht erkannt, wurde vom Gericht entgegengehalten, dass die Tötung offenkundig naturrechtswidrig sei. Auch die – behauptete oder nachgewiesene – Rettung einzelner Opfer führte nicht zum Freispruch.[41] Gerichte werteten die Taten als Mord und verhängten harte Strafen, auch Todesurteile.

Ab 1948/49 ist in Urteilen eine geänderte Rechtsauffassung festzustellen. Tätern wurde ein „möglicherweise unvermeidbarer Verbotsirrtum“ zugebilligt. Als „Gehilfen ohne eigenen Willensentschluss“ erhielten Angeklagte mildere Strafen. Mit der Tötungsentscheidung der T4-Zentrale sei bereits eine Entscheidung gefallen, und wenn danach einzelne Personen vom Arzt zurückgestellt wurden, konnte dies zum Freispruch führen.[42] „Euthanasie-Prozesse“ der 1950er Jahre endeten häufig mit geringen Strafen oder Freisprüchen.[43]

1965 leitete Fritz Bauer ein Ermittlungsverfahren gegen sechzehn hochrangige Juristen ein, die am 23./24. April 1941 an einer Besprechung in Berlin teilgenommen hatten. Dort hatten sie offiziell von der Tötung Geisteskranker erfahren und danach widerspruchslos die Anordnung befolgt, Strafanzeigen unbearbeitet ans Reichsjustizministerium abzugeben. Die Voruntersuchungen wurden 1970 eingestellt.[44]

Viele Prozesse folgten erst spät in den 1970er/1980er Jahren. Etliche wurden wegen Verhandlungsunfähigkeit wieder eingestellt (z. B. gegen Schumann, Bunke, Renno, Endruweit) oder die Täter erhielten nur geringe Haftstrafen (z. B. Ullrich), wurden freigesprochen (z. B. Borm) oder sind nach kurzer Haft begnadigt worden (z. B. Gorgaß). Andere wie Eberl oder Lonauer entzogen sich durch Suizid einer Strafverfolgung. Von 438 „Euthanasie“-Strafverfahren, die bis 1999 eingeleitet wurden, endeten nur 6,8 % mit rechtskräftigen Urteilen, darunter zahlreichen Freisprüchen.[45]

Der von Klara Nowak gegründete Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten setzte sich ab 1987 für die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer und ihrer Angehörigen ein.[46]

Zentraler Gedenk- und Informationsort an der Tiergartenstraße 4 in Berlin

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Richard Serra: Berlin Curves/Berlin Junction, Stahl, 1986

Am historischen Ort der Tiergartenstraße 4 in Berlin-Mitte entstand ein nationaler Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde. Von dem Gebäude an dieser Adresse aus hatte eine Bürozentrale unter dem Decknamen „T4“ die systematische Ermordung von Patienten aus Heil- und Pflegeanstalten im Deutschen Reich organisiert. Die Eröffnung des Gedenkortes erfolgte am 2. September 2014.[47] Seit den 1980er Jahren waren an diesem Ort bereits mehrere Gedenkformen und -aktionen entstanden. So wurde eine Stahlskulptur von Richard Serra 1988 zu einem Monument für die Opfer umgewidmet, daneben wurde eine Gedenkplatte in den Boden eingelassen. Nach jahrelanger Kritik an der fehlenden Sichtbarkeit des Gedenkortes beschloss der Deutsche Bundestag 2011 die Aufwertung des bereits bestehenden Denkmals für die Opfer der Morde sowie ihre angemessene Würdigung am historischen Standort der Planung und Organisation der „Aktion T 4“, der NS-Krankenmorde, in der Tiergartenstraße 4 in Berlin.[48]

 
In Salzburg (Mahnmal von 1991); 2014 wurden 325 Opfernamen ergänzt

Weitere Mahnmale nach 1990

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Nach 1990 wurden Mahnmale errichtet, die sich insbesondere an Mediziner und Forscher wenden: Gedenkstein im Zusammenhang mit den nationalsozialistischen Euthanasieverbrechen, in München, Berlin und Salzburg.

2019 wurde das Mahnmal „Lebenszeichen“ von der Grafikerin und Kunsttherapeutin Pauline Ullrich konzipiert und im Rahmen eines inklusiven Workshops umgesetzt. Es steht in der Grabenallee in Schwäbisch Gmünd.

Graue Busse

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Dauerhaft platzierter Nachguss des mobilen Busses vor dem Landeshaus des LVR in Köln-Deutz

Seit Anfang 2007 gibt es einen Runden Tisch unter der Federführung der Stiftung Topographie des Terrors und der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, an dem Betroffene, engagierte Bürger, Vertreter verschiedener Einrichtungen und zuständiger Behörden teilnehmen. Die Gruppe hat es sich zur Aufgabe gemacht, auf den aktuellen Missstand aufmerksam zu machen und die Diskussion um eine angemessene, würdige Neugestaltung des Gedenkortes im Rahmen der städtebaulichen Umgestaltung des Kulturforums voranzutreiben. Ein erstes Ergebnis der Arbeit war die zeitweilige Aufstellung des „Denkmals der Grauen Busse“ am 18. Januar 2008 vor der Philharmonie. Dieses Denkmal wurde am 17. Januar 2009 wieder abgebaut und wird in verschiedene Städte versetzt, sodass die Erinnerung an die Ermordung kranker und behinderter Menschen im Dritten Reich ebenfalls in Bewegung bleibt.[49]

Gedenkorte in den ehemaligen Tötungsanstalten und psychiatrischen Kliniken

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In den ehemaligen Tötungsanstalten, aber auch in vielen psychiatrischen Kliniken, aus denen die Patienten zur Tötung verschickt wurden, gibt es Gedenkstätten und partiell Ausstellungen oder Lernstätten mit pädagogisch-didaktischer Aufarbeitung, so unter anderem an den historischen Orten der sechs „Euthanasie“-Tötungsanstalten Hadamar in Hessen, Brandenburg an der Havel in Brandenburg, Bernburg in Sachsen-Anhalt, Grafeneck in Baden-Württemberg, Pirna in Sachsen und Hartheim in Österreich sowie im Kloster Irsee in Bayern. Auch in der ehemaligen Königlich-Sächsische Heil- und Pflegeanstalt Großschweidnitz (seit 1902) kam es ab 1939/40 zu tausendfachen Morden an dazu dorthin deportierten Personen (NS-Patientenmorde, Aktion Brandt; zunächst als Zwischenanstalt für Pirna).[50]

 
Die Treise-Kapelle auf dem Gelände der Klinik Warstein wurde 1985 zur Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasie und 2012 mit den Namen der dortigen Opfer erweitert

Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie

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Am 26. November 2010 fand auf dem DGPPN-Kongress eine Veranstaltung unter dem Titel „Psychiatrie im Nationalsozialismus – Erinnerung und Verantwortung“ statt. Frank Schneider äußerte sich als Präsident der Gesellschaft zur Verantwortung der Vorläufergesellschaften der DGPPN in der NS-Zeit:[51]

„Im Namen der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde bitte ich Sie, die Opfer und deren Angehörige, um Verzeihung für das Leid und Unrecht, das ihnen in der Zeit des Nationalsozialismus im Namen der deutschen Psychiatrie und von deutschen Psychiaterinnen und Psychiatern angetan wurde, und für das viel zu lange Schweigen, Verharmlosen und Verdrängen der deutschen Psychiatrie in der Zeit danach.“[52]

Weitere Forschung

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Mahnmal auf dem Friedhof der Gedenkstätte Hadamar

1948 veröffentlichte Alice Ricciardi (geb. von Platen-Hallermund) ihren Bericht über Teilergebnisse des Nürnberger Prozesses: Die Tötung Geisteskranker in Deutschland.[53]

In den 1970er Jahren erforschte Ernst Klee weitgehend als Privatperson die Aktion T4, seine Arbeiten machten die Verbreitung dieser Massenmorde öffentlich bekannt und führten in einer zweiten Forschungsphase in den 1980er und 1990er Jahren zu einer Vielzahl lokaler Initiativen. Nach 1990 wurden rund 30.000 Krankenakten der T4-Dienststelle bei den Aktenbeständen des ehemaligen MfS der DDR entdeckt.[54] Dadurch kam es zu neuen Impulsen einer systematischen Auswertung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft,[55] weil erstmals in breitem Umfang Angaben zu den Opfern vorlagen.[56]

Ausstellungen

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Die Ausstellung Erfasst, verfolgt, vernichtet: Kranke und behinderte Menschen im Nationalsozialismus wurde 2014 im Deutschen Bundestag unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Joachim Gauck als Wanderausstellung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) in Kooperation mit der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas und der Stiftung Topographie des Terrors eröffnet, die seither national wie international an vielen Standorten zu sehen war.[57]

Siehe auch

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Literatur

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Standardwerke

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Weiterführende Literatur

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  • Götz Aly, Angelika Ebbinghaus, Matthias Hamann: Aussonderung und Tod. Die klinische Hinrichtung der Unbrauchbaren (= Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik. Heft 1). Berlin 1985, ISBN 3-88022-950-3.
  • Gerhard Baader, Jürgen Peter (Hrsg.): Public Health, Eugenik und Rassenhygiene in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus: Gesundheit und Krankheit als Vision der Volksgemeinschaft. Frankfurt am Main 2018, ISBN 978-3-86321-407-4.
  • Thomas Beddies, Kristina Hübener (Hrsg.): Kinder in der NS-Psychiatrie (= Schriftenreihe zur Medizin-Geschichte des Landes Brandenburg. Band 10). be.bra Berlin-Brandenburg Wissenschaft Verlag, 2004, ISBN 3-937233-14-8.
  • Mathias Beer: Die Entwicklung der Gaswagen beim Mord an den Juden. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Heft 3, Jg. 35, 1987, S. 403–417 Website Seitensicht 87 ff. (PDF; 7,6 MB).
  • Udo Benzenhöfer: „Kinderfachabteilung“ und „NS-Kindereuthanasie“. Studien zur Geschichte der Medizin im Nationalsozialismus. Band 1. GWAB, Wetzlar 2000.
  • Bettina Brand-Claussen, Thomas Röske, M. Rotzoll (Hrsg.): „Todesursache: Euthanasie“. Verdeckte Morde in der NS-Zeit. Das Wunderhorn, Sammlung Prinzhorn, Heidelberg 2002, ISBN 3-88423-204-5.
  • Klaus-Peter Drechsel: Beurteilt, Vermessen, Ermordet. Die Praxis der Euthanasie bis zum Ende des deutschen Faschismus. Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung, Duisburg 1993, ISBN 3-927388-37-8.
  • Heinz Faulstich: Hungersterben in der Psychiatrie 1914–1949. Lambertus, Freiburg im Breisgau 1998, ISBN 3-7841-0987-X.
  • Petra Fuchs, Maike Rotzoll u. a. (Hrsg.) „Das Vergessen der Vernichtung ist Teil der Vernichtung selbst“. Lebensgeschichten von Opfern der nationalsozialistischen „Euthanasie“. Wallstein, Göttingen 2007, ISBN 978-3-8353-0146-7.
  • Margret Hamm (Hrsg.): „Lebensunwert“: zerstörte Leben. Zwangssterilisation und „Euthanasie“. Verlag für akademische Schriften, Frankfurt 2005, ISBN 3-88864-391-0.
  • Annette Hinz-Wessels: Tiergartenstraße 4. Schaltzentrale der nationalsozialistischen Euthanasie-Morde. Links-Verlag, Berlin 2015, ISBN 978-3-86153-848-6.
  • Annette Hinz-Wessels u. a.: Zur bürokratischen Abwicklung eines Massenmords. Die „Euthanasie“-Aktion im Spiegel neuer Dokumente. In: VfZ 53 (2005) (PDF; 6,9 MB), S. 79–107.
  • Friedrich Karl Kaul: Nazimordaktion T4. Ein Bericht über die erste industriemäßig durchgeführte Mordaktion des Naziregimes. VEB Verlag Volk und Gesundheit, Berlin 1973.
  • Helmut Kramer: „Gerichtstag halten über uns selbst“. Das Verfahren Fritz Bauers zur Beteiligung der Justiz am Anstaltsmord, in: Hanno Loewy, Bettina Winter (Hrsg.): NS-„Euthanasie“ vor Gericht. Fritz Bauer und die Grenzen juristischer Bewältigung. Campus, Frankfurt 1996, S. 81–131. ISBN 3-593-35442-X.
  • Hanno Loewy, Bettina Winter (Hrsg.): NS-„Euthanasie“ vor Gericht. Fritz Bauer und die Grenzen juristischer Bewältigung. Campus, Frankfurt 1996, ISBN 3-593-35442-X.
  • Thomas Matzek: Das Mordschloss. Auf der Spur von NS-Verbrechen in Schloss Hartheim. Kremayr & Scheriau, Wien 2002, ISBN 3-218-00710-0.
  • Christian Merkel: „Tod den Idioten!“ Eugenik und Euthanasie in juristischer Rezeption vom Kaiserreich zur Hitlerzeit. Logos, Berlin 2007, ISBN 3-8325-1284-5.
  • Christoph Mundt (Hrsg.): Psychiatrische Forschung und NS-„Euthanasie“. Das Wunderhorn, Heidelberg 2001, ISBN 3-88423-165-0.
  • Philipp Rauh, Livia Prüll: Krank durch den Krieg? Der Umgang mit psychisch kranken Veteranen in Deutschland in der Zeit der Weltkriege. In: Blog Portal Militärgeschichte. 24. Juni 2015, abgerufen am 18. Mai 2022.
  • Uwe Henrik Peters: Nazipsychiatrie, Aufstieg und Fall. ANA Publishers, Köln 2011, ISBN 978-3-931906-16-0.
  • Raimond Reiter: Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen. Tectum, Hannover 2007, ISBN 978-3-8288-9312-2.
  • Winfried Süß:
    • Der „Volkskörper“ im Krieg. Gesundheitspolitik, Gesundheitsverhältnisse und Krankenmord im nationalsozialistischen Deutschland 1939–1945. Reihe: Studien zur Zeitgeschichte, 65. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2003, ISBN 3-486-56719-5.[58]
    • Bischof von Galen, der kathoplische Protest und der Stopp der „Aktion T4“. In: Martin Sabrow (Hrsg.): Formen öffentlicher Empörung im NS-Staat und in der DDR. 1. Auflage. Wallstein Verlag, 2004, ISBN 978-3-89244-791-7.[59]
  • Franz Schwarzbauer, Andreas Schmauder, Paul-Otto Schmidt-Michel (Hrsg.): Erinnern und Gedenken. Das Mahnmal Weißenau und die Erinnerungskultur in Ravensburg. Reihe: Historische Stadt Ravensburg, 5. UVK, Konstanz 2007, ISBN 978-3-89669-625-0.
  • E. F. Torrey, R. H. Yolken: Psychiatric genocide: Nazi attempts to eradicate schizophrenia. In: Schizophrenia Bulletin 36, 2010, S. 26–32. (Rezension von Heinz Hafner, ZI Mannheim)
  • Klaus Vellguth: Die Geschichte der Menschenwürde und ihrer brutalen Missachtung. Ideengeschichtliche Anmerkungen zur Menschenwürde und Erfahrungen mit der Missachtung der Menschenwürde in Deutschland, in: Klaus Krämer/Klaus Vellguth (Hrsg.): Menschenwürde. Diskurse zur Universalität und Unveräußerlichkeit (ThEW 8), Verlag Herder, Freiburg im Breisgau, 2016, ISBN 978-3-451-33615-7. S. 129–153.

Regionale und lokale Studien

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  • Arbeitskreis zur Erforschung der nationalsozialistischen „Euthanasie“ und Zwangssterilisation (Hrsg.): Der sächsische Sonderweg bei der NS-„Euthanasie“ (= Berichte des Arbeitskreises. Band 1). Klemm & Oelschläger, Münster/Ulm 2001, ISBN 3-932577-50-7.
  • Arbeitskreis zur Erforschung der nationalsozialistischen „Euthanasie“ und Zwangssterilisation (Hrsg.): Psychiatrie im Dritten Reich – Schwerpunkt Hessen (= Berichte des Arbeitskreises. Band 2). Klemm & Oelschläger, Münster/Ulm 2002, ISBN 978-3-932577-51-2.
  • Arbeitskreis zur Erforschung der nationalsozialistischen „Euthanasie“ und Zwangssterilisation (Hrsg.): Beiträge zur NS-„Euthanasie“-Forschung 2002 (= Berichte des Arbeitskreises. Band 3). Klemm & Oelschläger, Münster/Ulm 2003, ISBN 3-932577-52-3.
  • Gerhard Baader, Johannes Cramer, Bettina Winter: „Verlegt nach Hadamar“. Die Geschichte einer NS-„Euthanasie“-Anstalt. In: Historische Schriftenreihe des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen. Landeswohlfahrtsverband Hessen, Kassel 1991, ISBN 3-89203-011-1.
  • Udo Benzenhöfer, Thomas Oelschläger, Dietmar Schulze, Michal Šimůnek: „Kindereuthanasie“ und „Jugendlicheneuthanasie“ im Reichsgau Sudetenland und im Protektorat Böhmen und Mähren (= Studien zur Geschichte der Medizin im Nationalsozialismus. Band 5). GWAB, Wetzlar 2006, ISBN 3-9808830-8-6.
  • Werner Blesch, Konrad Kaiser u. a.: Uns wollen sie auf die Seite schaffen. Deportation und Ermordung von 262 behinderten Menschen der Johannesanstalten Mosbach und Schwarzach in den Jahren 1940 und 1944. In: Mosbach im Dritten Reich, Heft 2. Stadt Mosbach, Mosbach 1993.
  • Jutta M. Bott: Da kommen wir her, da haben wir mitgemacht. Lebenswirklichkeiten und Sterben in der Lippeschen Heil- und Pflegeanstalt Lindenhaus während der Zeit des Nationalsozialismus (= Lippische Studien. Band 16). Institut für Lippische Landeskunde, Lemgo 2001, ISBN 3-9807758-9-5.
  • Christoph Braß: Zwangssterilisation und „Euthanasie“ im Saarland 1935–1945. Ferdinand Schöningh, Paderborn 2004, ISBN 3-506-71727-8.
  • Karl Cervik: Kindermord in der Ostmark: Kindereuthanasie im Nationalsozialismus 1938–1945. LIT Verlag, Münster 2001, ISBN 3-8258-5551-1.
  • Peter Chroust u. a. (Hrsg.): „Soll nach Hadamar überführt werden“. Den Opfern der Euthanasiemorde 1933 bis 1945. Ausstellungskatalog. Mabuse, Frankfurt am Main 1989; ISBN 3-925499-39-3
  • Michael von Cranach: Psychiatrie im Nationalsozialismus – Die Bayerischen Heil- und Pflegeanstalten zwischen 1933 und 1945. Oldenbourg, München 1999; ISBN 3-486-56371-8.
  • Gerda Engelbracht: Der tödliche Schatten der Psychiatrie. Die Bremer Nervenklinik 1933–1945. Donat Verlag, Bremen 1997, ISBN 978-3-931737-18-4.
  • Bernhard Frings: Zu melden sind sämtliche Patienten … NS-„Euthanasie“ und Heil- und Pflegeanstalten im Bistum Münster. Aschendorff, Münster 1994, ISBN 3-402-03269-4.
  • Eberhard Gabriel, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Vorreiter der Vernichtung? Von der Zwangssterilisierung zur Ermordung. Zur Geschichte der NS-Euthanasie in Wien, Teil II; Wien: Böhlau, 2002, ISBN 3-205-77122-2.
  • Uta George, Stefan Göthling (Hrsg.): Was geschah in Hadamar in der Nazizeit? Ein Katalog in leichter Sprache (= Geschichte Verstehen. Band 1). Gedenkstätte Hadamar, 2005.
  • Alfred Hagemann (Hrsg.): „Euthanasie“ im NS-Staat: Grafeneck im Jahr 1940. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Stuttgart 2000.
  • Ingo Harms: „Wat mööt wi hier smachten …“ Hungertod und „Euthanasie“ in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im „Dritten Reich“. Dr.- und Verlag-Cooperative, Oldenburg 1996, ISBN 3-925713-25-5.
  • Frank Hirschinger: Zur Ausmerzung freigegeben. Halle und die Landesheilanstalt Altscherbitz 1933–1945. Böhlau, Köln 2001, ISBN 3-412-06901-9.
  • Ute Hoffmann: Todesursache „Angina“. Zwangssterilisationen und „Euthanasie“ in der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Bernburg. Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg 1996
  • Michael Hubenstorf: Tote und/oder lebendige Wissenschaft: Die intellektuellen Netzwerke der NS-Patientenmordaktion in Österreich. In: Eberhard Gabriel, Wolfgang Neugebauer: Von der Zwangssterilisierung zur Ermordung. Böhlau, Wien 2002.
  • Kristina Hübener (Hrsg.): Brandenburgische Heil- und Pflegeanstalten in der NS-Zeit. Schriftenreihe zur Medizin-Geschichte des Landes Brandenburg, 3. be.bra verlag, Berlin 2002, ISBN 3-89809-301-8.
  • Uwe Kaminsky: Zwangssterilisation und „Euthanasie“ am Beispiel von Einrichtungen der Erziehungsfürsorge und Heil- und Pflegeanstalten der Inneren Mission im Rheinland 1933 bis 1945. Rheinland, Köln 1995.
  • Jörg Kinzig, Thomas Stöckle (Hrsg.): 60 Jahre Tübinger Grafeneck-Prozess: Betrachtungen aus historischer, juristischer, medizinethischer und publizistischer Perspektive. Verlag Psychiatrie und Geschichte, Zwiefalten 2011, ISBN 978-3-931200-17-6.
  • Thomas Oelschläger: Zur Praxis der NS-Kinder-„Euthanasie“ am Beispiel Österreichs. In: Monatsschrift Kinderheilkunde. Band 151, Heft 10, Springer Verlag, Oktober 2003.
  • Lars Polten: Zwangssterilisation und „Euthanasie“ im Erinnern und Erzählen. Biografische Interviews mit Betroffenen und Angehörigen (= Studien zur Volkskunde in Thüringen. Band 10). Waxmann, Münster / New York 2020, ISBN 978-3-8309-4277-1.
  • Bernhard Richarz: Heilen, Pflegen, Töten. Zur Alltagsgeschichte einer Heil- und Pflegeanstalt bis zum Ende des Nationalsozialismus. Verlag für Medizinische Psychologie im Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1987, ISBN 3-525-45690-5. Die Heil- und Pflegeanstalt ist Eglfing-Haar bei München.
  • Gabriele Rünger: Die Opfer der Rassenhygiene – Zwangssterilisation, Euthanasie und Rassenwahn. In: Geschichtsverein des Kreises Euskirchen e. V. (Hrsg.): Nationalsozialismus im Kreis Euskirchen – Die braune Vergangenheit einer Region. Euskirchen 2006, ISBN 3-935221-72-X.
  • Christine Ruth-Müller, Hans-Ludwig Siemen: Warum sie sterben mußten. Leidensweg und Vernichtung von Behinderten aus den Neuendettelsauer Pflegeanstalten im „Dritten Reich“ (= Einzelarbeiten aus der Kirchengeschichte Bayerns. Band 66). Neustadt a.d. Aisch 1991, ISBN 3-7686-9112-8.
  • Peter Sandner: Verwaltung des Krankenmordes. Der Bezirksverband Nassau im Nationalsozialismus. Psychosozial-Verlag, Gießen 2003, ISBN 3-89806-320-8. (Rezension; online als PDF-Dateien – via Hochschulschriften)
  • Hans-Werner Scheuing: „ … als Menschenleben gegen Sachwerte gewogen wurden.“ Die Anstalt Mosbach im Dritten Reich und die Euthanasie-Diskussion heute. Universitätsverlag Winter, Heidelberg 2004, ISBN 3-8253-1607-6 (zu den Johannes-Anstalten Mosbach).
  • Gerhardt Schmidt: Selektion in der Heilanstalt 1939–1945. Neuausgabe mit ergänzenden Texten, herausgegeben von Frank Schneider. Springer, Berlin 2012, ISBN 978-3-642-25469-7.
  • Harry Seipolt: Zwangssterilisation und NS-„Euthanasie“ in der Region Aachen. Alano Herodot, Aachen 1995; ISBN 978-3-89399-217-1.
  • Frank Sparing, Marie-Luise Heuser (Hrsg.): Erbbiologische Selektion und „Euthanasie“: Psychiatrie in Düsseldorf während des Nationalsozialismus, Klartext, Essen 2001, ISBN 978-3-89861-041-4.
  • Thorsten Sueße, Heinrich Meyer: Die Konfrontation niedersächsischer Heil- und Pflegeanstalten mit den „Euthanasiemaßnahmen“ des Nationalsozialismus. Schicksal der Patienten und Verhalten der Therapeuten und zuständigen Verwaltungsbeamten. Dissertation. Medizinische Hochschule Hannover, 1984.
  • Thorsten Sueße, Heinrich Meyer: Abtransport der „Lebensunwerten“. Die Konfrontation niedersächsischer Anstalten mit der NS-„Euthanasie“. Verlag für Ethnologie, Hannover 1988, ISBN 3-922556-74-4.
  • Thorsten Sueße: Die Nervenklinik Langenhagen als Institution zur Zeit der nationalsozialistischen Gesundheitspolitik. In: 1938–1988. 50 Jahre Nervenklinik Langenhagen der Landeshauptstadt Hannover. Langenhagen 1988.
  • Thorsten Sueße: Nervenklinik und Pflegeheim Langenhagen. Von den Anfängen bis zum Ende der NS-Zeit. In: Hannoversche Geschichtsblätter. Folge 42 (1988), ISSN 0342-1104
  • Stiftung Neue Synagoge Berlin, Centrum Judaicum. W. E. Platz und Volkmar Schneider (Hrsg.): Todesurteil per Meldebogen. Teil 1. Ärztlicher Krankenmord im NS-Staat: Beiträge zur Aktion T4. Hentrich und Hentrich, Teetz 2006, ISBN 3-938485-26-4 (= Gegen Verdrängen und Vergessen. Band 1).
  • Stiftung Neue Synagoge Berlin, Centrum Judaicum. W. E. Platz und Volkmar Schneider (Hrsg.): Dokumente einer Tötungsanstalt. Teil 2. In den Anstalten gestorben. Mit einem Beitrag: Die NS-„Euthanasie“ in psycho-sozialer Sicht von Miriam Rieck, Hentrich und Hentrich, Teetz 2008, ISBN 978-3-938485-59-0 (= Gegen Verdrängen und Vergessen. Band 4).

Einzelschicksale

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Commons: Aktion T4 – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Fallbeispiel mit Einzelnachweisen belegt: Landesirrenanstalt DomjüchZeit des Nationalsozialismus (1933–1945)
  2. Nasierowski Tadeusz: Zagłada osób z zaburzeniami psychicznymi w okupowanej Polsce: Początek ludobójstwa” (Die Vernichtung von Geistesgestörten im besetzten Polen). Eneteia Wydawnictwo Psychologii i Kultury, Warszawa 2012, ISBN 978-83-61538-43-1.
  3. Andreas Baumgartner: Die vergessenen Frauen von Mauthausen. 1. Aufl., Verlag Österreich, Wien 1997, ISBN 3-7046-1088-7. (S. 18, Fußnote 25)
  4. akens.org
  5. Ute Gerlant: Auf dieser schiefen Ebene gibt es kein Halten mehr (Memento vom 14. März 2017 im Internet Archive), S. 4 (PDF), abgerufen am 10. Oktober 2015.
  6. Klaus Dörner nennt den 15. Oktober 1939 (in: Die ZEIT, Nr. 36 vom 1. September 1989 Seite 65) – Zdzisław Jaroszewski (Hrsg.): Die Ermordung der Geisteskranken in Polen 1939–1945. Warschau 1993, ISBN 978-3-926200-94-5 datiert S. 83 auf „Anfang der zweiten Hälfte Oktober“ – Volker Rieß: Die Anfänge der Vernichtung 'lebensunwerten Lebens'…, S. 304, schreibt „möglicherweise noch vor dem 9. Oktober“.
  7. Datumsangabe „Vormittag des 13. Oktobers“ bei Volker Rieß: Die Anfänge der Vernichtung 'lebensunwerten Lebens'…, S. 306. – Datum „12. Dezember“ bei Peter Longerich: Heinrich Himmler. Biographie. München 2008, ISBN 978-3-88680-859-5, S. 446.
  8. „gefunden 15“ Udo Wohlfeld: Der Dank des Vaterlandes ist dir gewiss! Das Chaos in Soldatenseelen, Apolda 2014, ISBN 3-935275-33-1.
  9. Vgl. Philipp Rauh, Livia Prüll: Krank durch den Krieg? Der Umgang mit psychisch kranken Veteranen in Deutschland in der Zeit der Weltkriege. In: Blog Portal Militärgeschichte. 24. Juni 2015, abgerufen am 18. Mai 2022.
  10. Hans-Walter Schmuhl: Sterilisation, „Euthanasie“, „Endlösung“. Erbgesundheitspolitik unter den Bedingungen charismatischer Herrschaft. In: Norbert Frei (Hrsg.): Medizin und Gesundheitspolitik in der NS-Zeit. R. Oldenbourg Verlag, München 1991 (= Schriften der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Sondernummer), ISBN 3-486-64534-X, S. 295–308, hier: S. 304 f.
  11. Henry Friedlander: The Origins of Nazi Genocide: From Euthanasia to the Final Solution. 1997 (englisch, eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  12. Roth und Aly geben in ihrem Abschnitt Das „Gesetz über die Sterbehilfe bei unheilbar Kranken“ – Protokolle der Diskussion über die Legalisierung der nationalsozialistischen Anstaltsmorde in den Jahren 1938–1941 in Karl Heinz Roth (Hrsg.): Erfassung zur Vernichtung. Von der Sozialhygiene zum „Gesetz über Sterbehilfe“. Berlin 1984, S. 111 Max de Crinis als Verfasser an.
  13. Das Schreiben Hitlers im Order to Bouhler and Dr. Karl Brandt to increase the authority of physicians to perform euthanasia (Memento vom 26. Mai 2012 im Webarchiv archive.today) (Nürnberger Dokument PS-630)
  14. Ernst Klee: „Euthanasie“ im dritten Reich – Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“. 2. Auflage Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, 2010. S. 115 Z: 4–8.
  15. Jürgen Seul: „Papa“ Maunz und Hitlers Führerbefehle. lto.de vom 1. September 2012, abgerufen am 1. September 2012.
  16. Organisationsschema der Aktion T4 bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (M11)
  17. Meldebogen im Faksimile bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (M16)
  18. Merkblatt im Faksimile bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (M17)
  19. zu Grafeneck siehe Darstellung bei deathcamps.org
  20. Karte der Tötungsanstalten (Memento des Originals vom 18. Januar 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gedenkort-t4.eu
  21. Norbert Frei: Einleitung. In: Norbert Frei (Hrsg.): Medizin und Gesundheitspolitik in der NS-Zeit. R. Oldenbourg Verlag, München 1991 (= Schriften der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Sondernummer), ISBN 3-486-64534-X, S. 7–32, hier: S. 28.
  22. Ernst Klee: ‚Euthanasie‘ im Dritten Reich, vollst. überarb. Neuausgabe Frankfurt/M. 2010, ISBN 978-3-596-18674-7, S. 145.
  23. Foto von Gekrat-Bussen vor der Anstalt Eichberg (Memento vom 21. Dezember 2013 im Internet Archive)
  24. Einzelheiten zu den Gaskammern und dem Tötungsvorgang in Grafeneck, Pirna-Sonnenstein, Hartheim, Bernburg und Hadamar siehe Günter Morsch, Bertrand Perz: Neue Studien zu nationalsozialistischen Massentötungen durch Giftgas. Berlin 2011, ISBN 978-3-940938-99-2, S. 100–152.
  25. Henry Friedlander: Der Weg zum Genozid. Von der Euthanasie zur Endlösung. Berlin 1997, ISBN 3-8270-0265-6, S. 170.
  26. Kap. 2.2 Euthanasie in Grafeneck bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
  27. Seite aus Hartheimer Statistik (Memento vom 6. Oktober 2013 im Internet Archive), Faksimile des Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (PDF, 160 kB) / Diese Zahlen auch bei Henry Friedlander: Der Weg zum NS-Genozid. Von der Euthanasie zur Endlösung. Berlin 1997, ISBN 3-8270-0265-6, S. 190 sowie Ernst Klee (Hrsg.): Dokumente zur „Euthanasie“. Fischer Taschenbuch Verlag Nr. 4327, Frankfurt am Main 1985, ISBN 3-596-24327-0, S. 232.
  28. Gedenkstätte Grafeneck (Abruf am 22. November 2010).
  29. Gedenkstätte Hadamar (Memento vom 23. Oktober 2016 im Internet Archive) (Abruf am 22. November 2010).
  30. Wolfram Wette; Joachim Perels: „Mit reinem Gewissen“ – Wehrmachtrichter in der Bundesrepublik und ihre Opfer Berlin Aufbau Digital 2011, ISBN 978-3-8412-0363-2, Einleitung III mit Anm. 17.
  31. Thorsten Noack: NS-Euthanasie und internationale Öffentlichkeit. Campus Verlag, 2017, ISBN 978-3-593-50803-0, S. 112 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  32. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 29. August 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/sites.google.com
  33. Das Zitat findet sich mit anderen Zahlenangaben bei Ralph Georg Reuth: Joseph Goebbels – Tagebücher. Band 4. München 1992, ISBN 3-492-21414-2, S. 1525. In der neuen Edition, 1998 von Elke Fröhlich herausgegeben, sind die Zahlen als Lesefehler korrigiert und wie hier angegeben. Siehe dazu: Heinz Faulstich: Goebbels’ Tagebücher und der Abbruch der „Aktion T4“. In: Christian Gerlach (Hrsg.): „Durchschnittstäter“ – Handeln und Motivation (= Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus. Band 16). Berlin 2000, ISBN 3-922611-84-2, S. 211.
  34. Heinz Faulstich: Goebbels’ Tagebücher und der Abbruch der „Aktion T4“., S. 211.
  35. Götz Aly (Hrsg.): Aktion T4 1939–1945. Die „Euthanasie“-Zentrale in der Tiergartenstraße 4; Berlin 1989², S. 89.
  36. Stefanie Coché, Der Krankenmord, in Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 2. August 2021
  37. Götz Aly (Hrsg.): Aktion T4 1939–1945…. S. 90.
  38. Brigitte Kepplinger: ‚Vernichtung lebensunwerten Lebens‘ im Nationalsozialismus: Die ‚Aktion T4‘. In: Günter Morsch, Bertrand Perz: Neue Studien zu nationalsozialistischen Massentötungen durch Giftgas. Berlin 2011, ISBN 978-3-940938-99-2, S. 86.
  39. Sara Berger: Die NS-Vernichtungslager in Polen. Täter und Organisation von Belzec, Sobibor und Treblinka. (Diss.) Hamburger Edition HIS, Hamburg 2013.
  40. Uwe Dietrich Adam: Diskussionsbeitrag. In: Eberhard Jäckel und Jens Rohwer: Der Mord an den Juden im Zweiten Weltkrieg. Frankfurt/M. 1987, ISBN 3-596-24380-7, S. 87.
  41. Susanne Benzler, Joachim Perels: Justiz und Staatsverbrechen – Über den juristischen Umgang mit der NS-'Euthanasie'. In: Hanno Loewy, Bettina Winter (Hrsg.): NS-„Euthanasie“ vor Gericht. Frankfurt 1996, ISBN 3-593-35442-X, S. 20.
  42. Susanne Benzler, Joachim Perels: Justiz und Staatsverbrechen – Über den juristischen Umgang mit der NS-'Euthanasie'. In: Hanno Loewy, Bettina Winter (Hrsg.): NS-'Euthanasie' vor Gericht. Frankfurt 1996, ISBN 3-593-35442-X, S. 27.
  43. Willy Dreßen: NS-„Euthanasie“-Prozesse in der Bundesrepublik Deutschland im Wandel der Zeit. In: Hanno Loewy, Bettina Winter (Hrsg.): NS-„Euthanasie“ vor Gericht. Frankfurt 1996, ISBN 3-593-35442-X, S. 56.
  44. Hanno Loewy, Bettina Winter (Hrsg.): NS-„Euthanasie“ vor Gericht. Frankfurt 1996, ISBN 3-593-35442-X, S. 145–181.
  45. Jürgen Schreiber: Schuld ohne Sühne. Die juristische Aufarbeitung der nationalsozialistischen „Euthanasie“ in der Bundesrepublik Deutschland. In: Aktion Sühnezeichen (Hrsg.) Zeitschrift zeichen (Memento vom 29. September 2013 im Internet Archive) 01/2010, S. 17 / Dirk W. de Mildt (Hrsg.): Tatkomplex NS-Euthanasie. Die ost- und westdeutschen Strafurteile seit 1945, Amsterdam 2001, ISBN 978-90-8964-072-7.
  46. Informationsseite zum T4-Mahnmal in Berlin, abgerufen am 3. April 2018.
  47. Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen »Euthanasie«-Morde auf stiftung-denkmal.de, abgerufen am 14. Oktober 2017.
  48. Deutscher Bundestag Drucksache 17/5493, 17. Wahlperiode: Gedenkort für die Opfer der NS-„Euthanasie“-Morde. Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vom 13. April 2011, pdf, abgerufen am 14. Oktober 2017.
  49. Übersicht auf dasdenkmaldergrauenbusse.de
  50. Gedenken in Großschweidnitz (2017, Seite im Aufbau)
  51. DGPPN: Rede Schneider. In: www.dgppn.de. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 22. Dezember 2016; abgerufen am 19. Dezember 2016.
  52. Einleitungssatz in: Psychiatrie im Nationalsozialismus, Erklärung vom 23. November 2010.
  53. Ulrike Winkelmann: Sturmfest und erdverwachsen. In: taz, 27. August 2005. Zur Publikationsgeschichte ihres Buches und dem von Alexander Mitscherlich und Fred Mielke (1947: Das Diktat der Menschenverachtung. Der Nürnberger Ärzteprozeß und seine Quellen).
  54. Horst von Buttlar: Forscher öffnen Inventar des Schreckens. In: Spiegel Online – Wissenschaft, 1. Oktober 2003.
  55. DFG: W. Eckart, M. Rotzoll, G. Hohendorf an der Universität Heidelberg, September 2006, Tagung
  56. G. Hohendorf, M. Rotzoll, P. Richter u. a.: Die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie-Aktion T4“ – Erste Ergebnisse eines Projektes zur Erschließung von Krankenakten getöteter Patienten im Bundesarchiv Berlin. In: Der Nervenarzt 2002:73:1065–1074.
  57. erfasst, verfolgt, vernichtet. Kranke und behinderte Menschen im Nationalsozialismus. (Memento vom 14. Juni 2016 im Internet Archive) Website der DGPPN, abgerufen am 14. Juni 2016.
  58. Rezension Johannes Vossen, 2004.
  59. Leseprobe