Freedom of Information Act

US-Gesetz von 1967, das Menschen aus allen Ländern auf Anfrage weitgehende Einsicht in Dokumente aller Sparten der US-Regierung ermöglicht, mit Einschränkungen auch in die der US-Geheimdienste
(Weitergeleitet von FOIA)

Der Freedom of Information Act (FOIA) ist ein 1967 in den USA in Kraft getretenes Bundesgesetz zur Informationsfreiheit in Titel Fünf, United States Code, § 552.[1]

Informationsbroschüre des Bureau of Land Management (BLM) zu Anfragen nach dem FOIA.

Es gewährt US-Bürgern das Recht, von der Bundesregierung und ihren Organen Informationen und Unterlagen zu verlangen, insbesondere bislang geheime Akten und Dokumente, soweit die Sicherheitsinteressen der USA die Freigabe zulassen (Right to know).[2][3]

Die betreffenden Informationen sollen im Federal Register veröffentlicht werden und müssen seit einer Gesetzesreform anlässlich des 50-jährigen Jubiläums des FOIA in elektronischer Form zugänglich sein.[4]

Geschichte

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Das Gesetz wurde am 4. Juli 1966 von Präsident Lyndon B. Johnson unterzeichnet und trat ein Jahr später in Kraft.[5] Der Johnson-Regierung gelang es, die Gesetzesvorlage, über die seit langem diskutiert worden war, so weit zu verwässern, dass das Gesetz kaum praktische Auswirkungen hatte. Erst die Novellierung von 1974, die im Zuge der Watergate-Affäre gefasst wurde, machte das Gesetz zu einem wirksamen Instrument.[6]

Leitbild und Bestimmungen

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Das Gesetz bildet das amerikanische Leitbild einer offenen Regierung eines freiheitlichen Staates ab. Ziel ist die Förderung der Transparenz von staatlichen Einrichtungen. Dafür soll der Öffentlichkeit umfassender Zugang zu Informations- und Datensammlungen gegeben werden. Prinzipiell geht die Aktenöffentlichkeit vor die Ausnahme der Geheimhaltung.[6] Den Personen, denen der Zugang zu den Aufzeichnungen verweigert wird, stehen administrative und richterliche Rechtsmittel zur Verfügung.

Informationelle Selbstbestimmung

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Insbesondere im Datenschutz stellt dieses Gesetz zur Informationsfreiheit ein Gut dar, da einer These nach nur derjenige von seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Gebrauch machen kann, der auch darüber Bescheid weiß, welche Daten von ihm in welchem Zusammenhang durch Regierungsbehörden gesammelt werden. Somit kann ein Missbrauch, zu dem der Datenschutz verpflichtet, vorgebeugt werden.[6]

Ausnahmen für die Offenlegung

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Die verlangten Aufzeichnungen müssen dargelegt werden, es sei denn, sie fallen unter den Schutz einer oder mehrerer der befreiten Kategorien, die im FOIA enthalten sind. Aufzeichnungen, die generell nicht zugänglich gemacht werden müssen, sind[7]:

  • rechtmäßig geheim gehaltenes Material
  • eingeschränkte Arten rein interner Angelegenheiten
  • durch andere Statuten vor Bekanntgabe geschützte Angelegenheiten
  • Wirtschaftsgeheimnisse oder geschäftliche oder finanzielle Informationen, die von einzelnen Personen stammen und privilegiert oder vertraulich sind
  • interne Kommunikation der Geschäftsstellen aus dem abwägenden, vor Entscheidungen stattfindenden Prozess
  • Ergebnisse der Arbeit von Anwälten oder Aufzeichnungen ihrer Klienten
  • Informationen, die eindeutig ein nicht gerechtfertigtes Eindringen in die persönliche Privatsphäre darstellen würden
  • Aufzeichnungen, die Gesetze geltend machen bis zu dem Grad, dass einer von sechs speziellen Schäden durch die Darlegung entstehen könnte
  • Untersuchungen bei Kreditinstituten

Umsetzung in anderen Ländern

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Neben den Vereinigten Staaten hat im Jahre 2000 auch die Regierung Großbritanniens einen Freedom of Information Act verabschiedet. Deutschland unternahm im Jahre 2002 mit einem Entwurf erste Versuche, ein deutsches Informationsfreiheitsgesetz zu artikulieren, welches im September 2005 erlassen wurde und am 1. Januar 2006 in Kraft trat.[6]

Glomar-Antwort

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“Agencies sometimes refuse to confirm or deny whether responsive records do or do not exist on the grounds that acknowledging their very existence itself would reveal secret information.”

„Die Existenz von Aufzeichnungen wird von den Behörden manchmal weder bestätigt noch dementiert, weil bereits das Eingeständnis der bloßen Existenz dieser Aufzeichnungen geheime Informationen preisgeben würde.“[8]

Die Journalistin Harriet Ann Phillippi stellte unter Berufung auf den Freedom of Information Act einen Antrag auf Einsicht in die Dokumente zum damals geheimen Azorian-Projekt, welches mit Hilfe des Bergungsschiffs Hughes Glomar Explorer ein sowjetisches U-Boot heben sollte. Den Antrag ablehnend erklärten die Behörden, sie könnten weder bestätigen noch leugnen, etwas mit der Glomar Explorer zu tun zu haben. Auf diese Begebenheit beziehend, wird von glomar response oder glomarize gesprochen, wenn Regierungsbehörden zu einem Sachverhalt erklären, sie könnten ihn weder bestätigen noch abstreiten. In einem Gerichtsstreit bekam Phillippi im Jahre 1976 Recht auf Akteneinsicht, obgleich schon im März 1975 durch Jack Anderson und Seymour Hersh ein Großteil des Projekts aufgedeckt worden war und der Öffentlichkeit bekannt war.[9]

Die Glomar-Antwort wurde seit 2001 immer häufiger durch Regierungsvertreter der Vereinigten Staaten genutzt, um FOIA-Gesuche abzublocken. Dabei wurde von Gerichten den Einwänden der Behörden zunehmend stattgegeben, da der Schutz von Geheimnissen im Krieg gegen den Terror oftmals als vorrangig vor der Information der Bevölkerung anzusehen sei.[10]

Literatur

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  • Hans Georg Rupp: Akteneinsicht und Freedom of Information. Archiv des öffentlichen Rechts 1983, S. 445–449.
  • Herbert Foerstel: Freedom of Information and the Right to Know. The Origins and Applications of the Freedom of Information Act. Greenwood, 1999. ISBN 978-0-313-28546-2 (englisch).
  • Christoph Bruch: Akteneinsichtsrecht in den USA: Ein Bürgerrecht wird durchgesetzt. Geschichte der politischen Konflikte um den Freedom of Information Act bis zur seiner ersten Novellierung 1974. Univ.-Diss., FU Berlin 2000 (online).
  • Jacqueline von Klosek: The Right to Know. Your Guide to Using and Defending Freedom of Information Law in the United States. Praeger Publishers, 2009. ISBN 978-0-313-35927-9 (englisch).
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Einzelnachweise

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  1. § 552. Public information; agency rules, opinions, orders, records, and proceedings in der Fassung des FOIA Improvement Act of 2016 (Public Law No. 114-185), Justizministerium der Vereinigten Staaten, abgerufen am 29. Mai 2023 (englisch).
  2. Rüdiger B. Wersich: Freedom of Information Act (FOIA). USA-Lexikon, abgerufen am 29. Mai 2023.
  3. Wer kann FOIA-Anfragen stellen? Jede Person, ob Staatsbürger oder nicht (Memento vom 9. Juli 2015 im Webarchiv archive.today)
  4. Arne Semsrott: Zugang zu Informationen: USA reformiert Freedom of Information Act, Italien schafft neues Recht. 16. Juni 2016.
  5. Shannon E. Martin: Freedom of Information Act. United States law (1966). Encyclopædia Britannica, abgerufen am 29. Mai 2023 (englisch).
  6. a b c d Alexander Grenz: Datenschutz in Europa und den USA: Eine rechtsvergleichende Untersuchung unter Besonderer Berücksichtigung der Safe-Harbor-Lösung (DuD-Fachbeiträge). 1. Auflage. Deutscher Universitäts-Verlag/GWV Fachverlag, Wiesbaden 2004, ISBN 3-8244-2185-2, S. 52 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  7. Justizministerium der USA: FOIA Update: The Freedom of Information Act, 5 U.S.C. sect. 552, As Amended By Public Law No. 104-231, 110 Stat. 3048. united State Department of justice, 1. Januar 1996, abgerufen am 19. Mai 2015 (englisch, Text mit Erläuterungen und Ausnahmeregelungen des „Freedom of Information Act“).
  8. Q. Ashton Acton: Issues in Law Research 2011 Edition. Zwölfter Jahrgang, 1834. ScholarlyEditions, Atlanta GA 2012, ISBN 978-1-4649-6684-2, S. 143 (englisch, eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  9. Matthew Aid, William Burr, Thomas Blanton: Project Azorian The CIA's Declassified History of the Glomar Explorer. National Security Archive, 12. Februar 2010, abgerufen am 19. Mai 2015 (englisch, infobox): „Glomarization - The name of the CIA ship Hughes Glomar Explorer is infamous in the world of FOIA requesting and litigation. In the wake of the exposés on the Glomar Explorer by Jack Anderson and Seymour Hersh, journalist Harriet Ann Phillippi filed a FOIA request asking for documents on the Agency’s attempts to discourage reporting on the CIA's salvaging project. Rejecting Phillippi’s request, the Agency declared that it could ‘neither confirm nor deny’ its connection with the Glomar Explorer. Phillippi filed a lawsuit, but the U.S. District Court of Appeals upheld the CIA’s position in 1976. Since the Phillippi v CIA decision, the term ‘glomarize’ or ‘glomar response’ have become terms of art to describe the circumstances when the CIA or other agencies claim that they can "neither confirm nor deny" the existence of requested documents. No doubt the CIA will continue to make "Glomar" responses to some declassification requests, but in light of this new release, it is unlikely to ‘glomarize’ the Glomar Explorer.“
  10. Greg Martin, Rebecca S. Bray, Miiko Kumar: Secrecy, Law and Society. Zwölfter Jahrgang, 1834. Routledge, New York 2015, ISBN 978-1-138-82685-4, S. 50 f. (englisch, eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).