Forschungsreaktor Frankfurt

Kernreaktor
(Weitergeleitet von FRF-1)

Der Forschungsreaktor Frankfurt (FRF-1) war ein Kernreaktor, der von 1958 bis 1968 als Neutronenquelle am Institut für Kernphysik der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main in Frankfurt-Rebstock betrieben wurde.

Forschungsreaktor Frankfurt
Forschungsreaktor Frankfurt (Hessen)
Forschungsreaktor Frankfurt (Hessen)
Koordinaten 50° 6′ 47″ N, 8° 37′ 13″ OKoordinaten: 50° 6′ 47″ N, 8° 37′ 13″ O
Land Deutschland
Daten
Betreiber Universität Frankfurt
Baubeginn 1956
Inbetriebnahme 10. Januar 1958
Abschaltung 19. März 1968
Stilllegung 30. Oktober 2006
Reaktortyp homog. Lösungsreaktor
Thermische Leistung 50 kW
Neutronenfluss 1012 n/(cm2 s)
Stand 2. Februar 2009

Geschichte

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Der Forschungsreaktor FRF-1 wurde 1956 der Universität von der Hoechst AG anlässlich der Gründung des Instituts für Kernphysik gestiftet. Es handelte sich um einen homogenen Lösungsreaktor, bei dem der Brennstoff im Moderator gelöst vorliegt. Der Reaktor ging nach dem Forschungsreaktor München als zweiter Reaktor der Bundesrepublik Deutschland in Betrieb und erreichte seine erste Kritikalität am 10. Januar 1958. Er hatte eine Nennleistung von 50 kW, die maximale thermische Neutronenflussdichte lag bei 1012 n·cm−2s−1. Er wurde mit zu 20 % angereichertem Uran betrieben und mit leichtem Wasser und mit dem um den Reaktorbehälter aufgeschichtetem Graphit moderiert.[1] Nach einer zehnjährigen Betriebszeit musste der Reaktor auf Grund technischer Schwierigkeiten am 19. März 1968 abgeschaltet werden. Nahezu baugleich war der Berliner Experimentier-Reaktor in Berlin-Wannsee und der erste Reaktor in Japan JRR-1. Alle waren vom Typ Atomics International L-54[2].

Von 1973 bis 1977 wurde an seiner Stelle der Forschungsreaktor FRF-2 vom Typ TRIGA-Schwimmbadreaktor errichtet, welcher eine thermische Leistung von 1 MW haben sollte. Für den Bau wurden kontaminierte und aktivierte Anlagenteile des Vorgängerreaktors verwendet. Während der Bauzeit erhöhten die zuständigen Behörden ihre Sicherheitsanforderungen, z. B. zum Schutz vor Sabotage. Gleichzeitig verlor der Reaktor für die beteiligten Wissenschaftler an Attraktivität, weil sein Neutronenfluss für viele Experimente, vor allem auf dem Gebiet der nuklearen Festkörperphysik, zu gering war. 1976 sperrte deshalb das Bundesforschungsministerium Fördermittel für Experimente am FRF-2. Nach weiteren kritischen Diskussionen versagte der Hessische Kultusminister am 11. Juli 1980 dem FRF-2 endgültig die Betriebsgenehmigung. Der fertiggestellte, aber nie in Betrieb gegangene Forschungsreaktor musste stillgelegt und der verbliebene Brennstoff entfernt werden.

Das Reaktorgebäude wurde in der Folgezeit als Zwischenlager für radioaktive Abfälle der Universität Frankfurt verwendet. Da die Stadt Frankfurt das Gelände neu nutzen wollte, wurde der Reaktor in den Jahren 2005 und 2006 vollständig abgebaut und beseitigt. Am 30. Oktober 2006 wurde die Anlage schließlich aus dem Regelungsbereich des deutschen Atomgesetzes entlassen.[3]

Siehe auch

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  • Forschungsreaktor Frankfurt. Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, archiviert vom Original am 23. Juni 2006; abgerufen am 19. März 2018.
  • Dietrich Roßberg: Der Forschungsreaktor Frankfurt (FRF) des Instituts für Kernphysik der Universität Frankfurt am Main. (doc) Archiviert vom Original am 26. Dezember 2004; abgerufen am 19. März 2018.
  • Restbetrieb und Restabbau der Forschungsreaktoranlage Frankfurt (FRF). STEAG, archiviert vom Original am 23. März 2012; abgerufen am 19. März 2018.

Fußnoten

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  1. Realisierung des Garchinger Forschungsreaktors, Technische Universität München, S. 27
  2. R.F. Wilson et al.: Aqueous Homogenous Type Research Reactors, Second United Nations International Conference on the Peaceful Uses of Atomic Energy, Juni 1958, A/CONF.15/P/1543, DOI:10.2172/4315502
  3. Kerntechnische Anlagen in Deutschland, Bundesamt für Strahlenschutz Juli 2013