Facharzt

Arzt mit einer anerkannten Weiterbildung auf einem medizinischen Fachgebiet
(Weitergeleitet von Facharztstandard)

Ein Facharzt (auch (in der Schweiz) Spezialarzt[1] oder Gebietsarzt[2]) ist ein Arzt mit einer anerkannten Weiterbildung auf einem medizinischen Fachgebiet.

Verteilung der Fachgebiete in der deutschen Ärzteschaft

Facharzt darf sich in Deutschland nur derjenige Arzt nennen, der eine mehrjährige und gemäß EU-Vorgaben in Vollzeit mindestens fünfjährige (in wenigen nicht-klinischen Fachrichtungen wie Biochemie oder Physiologie vierjährige) Weiterbildung absolviert und mit einer Facharztprüfung vor einer Landesärztekammer erfolgreich abgeschlossen hat. Zu Dauer, Weiterbildungsinhalt und Anrechnung von Vorzeiten erlassen die Landesärztekammern in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Weiterbildungsordnung, welche sich an der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer orientiert.[3]

In der Schweiz existieren 45 Facharzttitel, die die großen Fachgebiete der klinischen und nicht klinischen Medizin abdecken. Es existieren zudem 37 Spezialisierungs-Schwerpunkte.[4] Per 1. Januar 2022 wird für einen Facharzttitel und für einen Teil der Schwerpunkttitel, das Bestehen der Facharztprüfung bzw. der Schwerpunktprüfung obligatorisch.[5]

Die österreichische Ärztekammer zählt per 2015 insgesamt 31 Ausbildungsordnungen klinischer und nicht-klinischer Fächer.[6] Nach einem abgeschlossenen Medizinstudium erfolgt die mehrjährige (sechsjährige) Facharztausbildung, die in eine Basisausbildung sowie weitere Ausbildungsabschnitte gegliedert ist.[7][6]

Bedeutung

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Bei der Behandlung eines Patienten gilt in Deutschland Facharztstandard, d. h. eine ärztliche Behandlung muss nach dem anerkannten und gesicherten Standard der wissenschaftlichen Medizin so erbracht werden, wie dies auch durch einen sorgfältig arbeitenden Facharzt geschehen wäre.[8] In Krankenhäusern, in denen Assistenzärzte ohne Facharzttitel Nacht- und Wochenenddienst leisten, wird dies in Deutschland durch die Rufbereitschaft eines Facharztes gewährleistet. Falls sich der behandelnde Arzt fachlich nicht dazu in der Lage sieht, eine bestimmte Behandlung zu übernehmen, so hat er dies dem aufsichtführenden (Hintergrund)-Facharzt mitzuteilen.[9]

Die Grundzüge einer einheitlichen Facharztordnung für Deutschland wurden bereits 1924 durch den Deutschen Ärztetag in Bremen festgelegt. Im Jahr 1937 erfolgte in Deutschland der Erlass einer ärztlichen Berufsordnung mit Facharztordnung.[10] Im Sinne des Hausarztmodells war der Facharzt sozusagen der weiterbehandelnde Spezialist. Der Erwerb des Titels Facharzt war jedoch nicht verbindlich für alle Ärzte und ist erst seit 1993 Voraussetzung für die Zulassung als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenversicherungen.[11] Bis dahin war es möglich, sich auch ohne Facharztausbildung als Praktischer Arzt niederzulassen.

Im Bereich einiger Landesärztekammern gab es Bestrebungen, die allgemeine Innere Medizin als eigenständiges Gebiet abzuschaffen und stattdessen zur hausärztlichen Tätigkeit die Gebietsbezeichnungen Innere und Allgemeinmedizin und parallel Facharzttitel für die einzelnen Schwerpunktbezeichnungen einzuführen (z. B. Innere Medizin und Kardiologie für die Kardiologie oder Innere Medizin und Gastroenterologie für die Gastroenterologie). Wegen mangelnder Akzeptanz und der angespannten Situation in der hausärztlichen Versorgung des ländlichen Bereiches wurde dies jedoch teilweise wieder rückgängig gemacht und der „alte“ Facharzt für Innere Medizin, teilweise mit modifizierter Weiterbildung, wieder eingeführt.[12]

Anerkennung ausländischer Facharztausbildungen in Deutschland

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In Deutschland besteht ärztlicher Fachkräftemangel, weswegen es seit einigen Jahren zu einer gesteuerten Zuwanderung gekommen ist. Um in Deutschland mit einer ausländischen Qualifikation als Arzt tätig sein zu können, bedarf es einer staatlichen Zulassung nach § 10 Abs. 1 BÄO (Berufserlaubnis), ein abgeschlossenes Studium reicht hierzu nicht aus. Personen mit im Ausland erworbenen Facharztausbildungen die in der EU, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz absolviert, geprüft und bestanden wurden, können sich diese per Antrag anerkennen lassen.[13] Andere Bewerber müssen regulär eine Kenntnisprüfung ablegen und dabei auch (Fach-)Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 beweisen. Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gibt hierzu mit einfach auszufüllenden Formularen online Hilfestellungen.[14]

EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung

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Da innerhalb der EU eine Personenfreizügigkeit gilt, hat die EU am 7. September 2005 die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verabschiedet und zuletzt am 17. Januar 2014 mit der Richtlinie 2013/55/EU angepasst.[15][16]

Die Richtlinie regelt die Anerkennung bestimmter reglementierter Berufe innerhalb der Länder der Europäischen Union und legt bestimmte Grundvoraussetzungen für die Ausbildung dieser Berufe fest. Im Falle des Berufes des Facharztes wird dies über die Artikel 25–27 und die Anlage V der Richtlinie festgelegt.[17]

Facharztarten

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Allgemeinmedizin

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Klinische Fächer

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Klinisch-theoretische Fächer

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Übersicht über die Facharztverteilungen in der Bundesrepublik Deutschland

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Berufstätige Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland, nach Arztgruppen aufgeschlüsselt:

Facharztbezeichnung Ende 1996[21] Ende 2007[22] Ende 2008[23] Ende 2010[24] Ende 2012[25] Ende 2017[26] Ende 2021[27] Veränderung 2007 zu 2021
Ohne Fachgebietsbezeichnung 100.117 86.128 88.111 93.203 97.682 109.976 119.884 + 39,2 %
Praktischer Arzt 11.422 5.733 5.482 5.143 4.776 3.840 3.129 - 45,4 %
Innere Medizin 39.542 41.289 42.022 43.955 46.995 53.262 59.576 + 44,3 %
Allgemeinmedizin1 40.884 42.435 42.430 43.103 43.304 43.524 44.451 + 4,8 %
Chirurgie2 18.387 19.920 19.900 20.216 20.478 21.459 22.039 + 10,6 %
Anästhesiologie 13.792 17.891 18.327 19.413 20.863 24.301 26.677 + 49,1 %
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 16.214 15.950 16.134 16.599 17.147 18.427 19.295 + 21,0 %
Kinder- und Jugendmedizin 13.747 11.788 11.973 12.503 13.179 14.703 16.078 + 36,4 %
Orthopädie und Unfallchirurgie 7.572 9.128 9.702 10.950 12.428 15.532 17.961 + 96,8 %
Psychiatrie und Psychotherapie 3.235 7.499 7.856 8.663 9.485 11.037 12.428 + 65,7 %
Radiologie 6.982 6.631 6.690 6.989 7.379 8.533 9.535 + 43,8 %
Neurologie 1.770 3.999 4.238 4.804 5.370 7.188 8.831 + 120,8 %
Augenheilkunde 7.422 6.613 6.638 6.805 6.980 7.497 7.974 + 20,6 %
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 6.096 5.566 5.566 5.696 5.922 6.295 6.530 + 17,3 %
Haut- und Geschlechtskrankheiten 5.289 5.114 5.180 5.314 5.519 5.944 6.320 + 23,6 %
Urologie 4.475 4.950 5.040 5.204 5.388 5.936 6.467 + 30,6 %
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 1.3923 3.874 3.890 3.981 4.066 4.142 4.126 + 6,5 %
Arbeitsmedizin 3.121 2.721 2.728 2.821 2.926 3.370 3.831 + 40,8 %
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 862 1.414 1.503 1.682 1.885 2.346 2.688 + 90,1 %
Neurochirurgie 842 1.436 1.464 1.594 1.784 2.260 2.615 + 82,1 %
Nervenheilkunde 7.631 3.892 3.746 3.556 3.337 2.730 2.148 - 44,8 %
Physikalische und Rehabilitative Medizin - 1.660 1.684 1.725 1.793 1.862 1.919 + 15,6 %
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 1.099 1.411 1.445 1.491 1.544 1.733 1.846 + 31,1 %
Pathologie 1.469 1.384 1.405 1.465 1.535 1.708 1.835 + 32,6 %
Nuklearmedizin 702 955 984 1.046 1.074 1.177 1.249 + 30,8 %
Strahlentherapie - 894 933 1.059 1.142 1.368 1.537 + 71,9 %
Laboratoriumsmedizin 1.187 945 977 995 1.038 1.125 1.190 + 25,9 %
Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie 697 652 666 671 697 797 828 + 27,0 %
Öffentliches Gesundheitswesen 1.320 958 919 882 857 785 735 - 23,3 %
Transfusionsmedizin - 521 520 537 562 594 585 + 12,3 %
Humangenetik - 235 251 281 310 363 388 + 65,1 %
Pharmakologie 627 459 452 449 443 421 386 - 15,9 %
Rechtsmedizin 281 207 210 213 229 253 299 + 44,4 %
Hygiene und Umweltmedizin 681 212 207 201 201 206 248 + 17,0 %
Anatomie - 110 104 100 103 114 106 - 3,6 %
Biochemie - 56 58 50 48 39 35 - 37,5 %
Physiologie - 100 95 92 105 100 89 - 11,0 %
Sonstige Fachgebiete (bspw. Immunologie, Sozialhygiene, Biophysik, Sportmedizin) 24.6994 182 167 148 138 101 65 - 64,2 %
Gesamtzahl der ärztlich tätigen Ärzte 343.556 314.912 319.697 333.599 348.695 385.149 416.120 + 32,1 %
Nicht ärztlich tätig 64.221 98.784 101.989 105.491 110.326 120.865 132.182 + 33,8 %
Davon: Ruhestand oder berufsunfähig - - - - - 85.522 95.326 -

1: Inklusive Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt)

2: Ohne Facharzt für Orthopädie/Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie & Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie & Facharzt für Neurochirurgie

3: Hier Zahlen für Facharzt für Psychotherapie und Psychotherapeutische Medizin

4: Inklusive Arzt im Praktikum (AiP)

Geschlechteranteile in ausgewählten Facharztbezeichnungen

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Für die größten Facharztbezeichnungen ergab sich im Jahr 2021 folgende Geschlechteranteile:[28]

Facharztbezeichnung Berufstätige Ärzte Anteil an berufstätigen Männern Anteil an berufstätigen Frauen Frauenanteil
Innere Medizin 59.576 35.542 24.034 40,3 %
Allgemeinmedizin 44.451 21.628 22.823 51,3 %
Chirurgie1 40.194 31.032 9.162 22,8 %
Anästhesiologie 26.677 14.842 11.835 44,4 %
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 19.295 5.608 13.687 70,9 %
Kinder- und Jugendmedizin 16.078 6.077 10.001 62,2 %
Psychiatrie und Psychotherapie 12.428 5.801 6.627 53,3 %
Radiologie 9.535 6.000 3.535 37,1 %
Neurologie 8.831 4.517 4.314 48,9 %
Augenheilkunde 7.974 4.043 3.931 49,3 %
Gesamtzahl der ärztlich tätigen Ärzte 416.120 214.169 201.951 48,5 %

1: Inklusive Facharzt für Orthopädie/Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie

Aufgrund des gestiegenen Frauenanteils im Studium der Medizin ist davon auszugehen, dass auch in die Frauenanteile in den fachärztlichen Berufen in den nächsten Jahren weiter ansteigen werden.[29][30]

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Die Zahl der berufstätigen Fachärzte hängt stark mit dem Nachschub aus Ausland und Medizinstudium zusammen. Dabei ist festzustellen, dass die Zahl der in Deutschland beschäftigten Ärzte mit einer Ausbildung aus dem Ausland absolut betrachtet von 1999 bis 2021 stark angestiegen ist (1999: 11.413; 2021: 57.200). Gleichzeitig steigt der Anteil der unter 35-jährigen Ärzte seit 2005 in Deutschland wieder an, nachdem dieser von 2000 bis 2005 deutlich gefallen war (2000: 18,8 %; 2005: 15,4 %; 2021: 18,8 %).[31] Erklärbar ist dies mit der aufgrund der Ärzteschwemme ab 1992 gesenkten Zahl an Studienplätzen im Medizinstudium, die zu einer geringeren Zahl an Absolventen in diesem Zeitraum geführt hat.[32][33]

Weiterhin kann festgestellt werden, dass die Zahl der ambulant tätigen Ärzte im Allgemeinen zugenommen hat. Dabei ist insbesondere die Zahl der nicht-selbständigen, angestellten Fachärzten stark angestiegen.[34][35]

Siehe auch

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Wiktionary: Facharzt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Spezialarzt, der. Duden online, abgerufen am 22. Januar 2014.
  2. Glossar Gesundheitspolitik (Memento vom 21. Februar 2013 im Internet Archive), Kassenärztliche Vereinigung, abgerufen am 22. Januar 2014.
  3. (Muster-)Weiterbildungsordnung. In: bundesaerztekammer.de. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 25. Februar 2021; abgerufen am 8. Januar 2021 (deutsch).
  4. Facharzttitel und Schwerpunkte (Weiterbildungsprogramme). In: SIWF – ärztliche Weiter- und Fortbildung. Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung, abgerufen am 7. Februar 2022.
  5. Facharzttitel und Schwerpunkte – Infektiologie. Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung, abgerufen am 7. Februar 2022.
  6. a b ÄAO 2015 – Ärzte-Ausbildungsordnung 2015. Österreichische Ärztekammer, 2015, abgerufen am 7. Februar 2022.
  7. Stollberg, S.: Facharztausbildung in Österreich – Die Ärzte-Ausbildungsordnung. In: praktischArzt. pA Medien GmbH, abgerufen am 7. Februar 2022.
  8. Dirk Schulenburg: Der Facharztstandard. In: Rheinisches Ärzteblatt, Nr. 4/2008, S. 13 (PDF).
  9. Niels C. Fleischhauer: Der Facharztstandard beim Assistenzarzt: Muss man zwingend einen Facharzt machen? In: Ärzteglück. Ärzteglück, 14. August 2024, abgerufen am 14. November 2024.
  10. Paul Diepgen, Heinz Goerke: Aschoff/Diepgen/Goerke: Kurze Übersichtstabelle zur Geschichte der Medizin. 7., neubearbeitete Auflage. Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1960, S. 68.
  11. Artikel 33 - Gesundheitsstrukturgesetz. In: buzer.de. Daniel Liebig, abgerufen am 14. November 2024.
  12. aekno.de (Memento vom 16. Januar 2012 im Internet Archive)
  13. Anerkennung in Deutschland. In: Anerkennung in Deutschland – Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Abgerufen am 7. Februar 2022.
  14. Anerkennung in Deutschland. In: Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Bundesministerium für Bildung und Forschung, abgerufen am 7. Februar 2022.
  15. Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, abgerufen am 6. Juni 2022
  16. Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI-Verordnung)
  17. Richtlinie 2005/36/EG, abgerufen am 6. Juni 2022
  18. Archivierte Kopie (Memento vom 4. Februar 2019 im Internet Archive; PDF) Abgerufen am: 4. Februar 2019
  19. (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018. In: Bundesärztekammer. Bundesärztekammer, 29. Juni 2023, abgerufen am 14. November 2024.
  20. Vgl. etwa www.uni-frankfurt.de
  21. Ärztestatistik der Bundesärztekammer zum 31.12.1996. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Juni 2022; abgerufen am 6. Juni 2022 (deutsch).
  22. Ärztestatistik der Bundesärztekammer zum 31.12.2007. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 7. März 2022; abgerufen am 6. Juni 2022 (deutsch).
  23. Ärztestatistik der Bundesärztekammer zum 31.12.2008. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Juni 2022; abgerufen am 6. Juni 2022 (deutsch).
  24. Ergebnisse der Ärztestatistik zum 31.12.2010. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Juni 2022; abgerufen am 6. Juni 2022 (deutsch).
  25. Ergebnisse der Ärztestatistik zum 31.12.2012. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Juni 2022; abgerufen am 6. Juni 2022 (deutsch).
  26. Ergebnisse der Ärztestatistik zum 31.12.2017. Abgerufen am 6. Juni 2022 (deutsch).
  27. Ergebnisse der Ärztestatistik zum 31.12.2021. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Juni 2022; abgerufen am 6. Juni 2022 (deutsch).
  28. Ergebnisse der Ärztestatistik zum 31.12.2021. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Juni 2022; abgerufen am 6. Juni 2022 (deutsch).
  29. Die Medizin wird weiblich – Arzt im Beruf – via medici. Abgerufen am 6. Juni 2022 (deutsch).
  30. Studierende der Medizin nach Geschlecht bis 2020/2021. Abgerufen am 6. Juni 2022.
  31. Ergebnisse der Ärztestatistik zum 31.12.2021. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Juni 2022; abgerufen am 6. Juni 2022 (deutsch).
  32. Studierende insgesamt und Studierende Deutsche im Studienfach Medizin (Allgemein-Medizin) nach Geschlecht. Abgerufen am 6. Juni 2022.
  33. Großes Wehgeschrei. In: Der Spiegel. 15. März 1998, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 6. Juni 2022]).
  34. Ergebnisse der Ärztestatistik zum 31.12.2021. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Juni 2022; abgerufen am 6. Juni 2022 (deutsch).
  35. Deutscher Ärzteverlag GmbH, Redaktion Deutsches Ärzteblatt: Die medizinische Versorgung wird immer ambulanter. 26. Juli 2017, abgerufen am 6. Juni 2022.