Dreidimensionale Marke

Markenform
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Eine Dreidimensionale Marke oder Formmarke (umgangssprachlich 3D-Marke) ist eine Markenform gemäß § 6 MarkenV. Die Form ist im § 9 MarkenV geregelt.

Sie bestehen aus einer dreidimensionalen Gestaltung, beispielsweise der Form der beanspruchten Waren oder deren Verpackung.[1]

Allgemeines

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Bei der Anmeldung müssen zwei übereinstimmende, zweidimensionale, grafische Wiedergaben der Marke beigefügt werden. Die Wiedergaben können bis zu sechs verschiedene Ansichten enthalten und sind auf einem Blatt Papier einzureichen.

Beispiele

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Folgende Marken waren oder sind aktuell eingetragene dreidimensionale Marken:[2]

Rechtliche Fallbeispiele

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Einzelnachweise

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  1. Deutsches Patent- und Markenamt: Dreidimensionale Marke. 14. Januar 2019, abgerufen am 24. Mai 2023.
  2. 3D-Marken: Wie Firmen ihre Formen schützen. Abgerufen am 21. Oktober 2017.
  3. LTO: EuG: Lego-Figuren sind als 3-D-Marke geschützt. Abgerufen am 24. Mai 2023.
  4. Löschung der Unionsmarke (EuG 24.10.19 Kz. T-601/17). In: InfoCuria. 24. Oktober 2019, abgerufen am 22. August 2021 (englisch).
  5. Louisa Schmökel: EU-Gericht: Rubik's Cube zu Unrecht als Marke geschützt. In: Der Tagesspiegel. 24. Oktober 2019, abgerufen am 22. August 2021.
  6. WELT: Schokoriegel: Mars unterliegt im Markenstreit um Bounty. In: DIE WELT. 8. Juli 2009 (welt.de [abgerufen am 16. November 2020]).
  7. Stuttgarter Zeitung, Stuttgart Germany: Rechtsstreit von Ritter Sport und Milka: Quadratisch sein darf nur einer. Abgerufen am 25. Juli 2020.