Funküberwachung ist die Erfassung, Ortung und Auswertung elektromagnetischer Aussendungen durch die zuständige Regulierungs- bzw. Konzessionsbehörde.
Der Zweck ist es, die Befolgung von Vorschriften über Funkaussendungen zu überwachen und elektromagnetische Störungen zu beheben. Es ist die zivile Form der signalerfassenden Aufklärung (SIGINT), wie sie vom Militär und von Nachrichtendiensten betrieben wird.
Staatliche Funküberwachung
BearbeitenDie Funküberwachung wird auf staatlicher Seite in Deutschland vom Prüf- und Messdienst (PMD) der Bundesnetzagentur, in Österreich von den Fernmeldebüros im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und in der Schweiz vom Bundesamt für Kommunikation durchgeführt. Dabei wurden durchaus auch die Sendegeräte mit eingezogen, wie z. B. bei einer Schwarzsenderaktion der PTT vom 11. und 12. Dezember 1968, die dabei allein in Zürich und Umgebung 33 Schwarzsender aushob und dabei 75 Geräte beschlagnahmte.
Private Funküberwachung
BearbeitenDaneben gibt es in Deutschland einen nicht-kommerziellen, privaten Messdienst, der von der Amateurfunkvereinigung DARC unterhalten wird. Die Bandwacht des Referats Intruder Monitoring übernimmt dort die Aufgaben der Frequenzüberwachung und kooperiert eng mit der Bundesnetzagentur zur Aufklärung widerrechtlicher Frequenznutzungen.
Literatur
Bearbeiten- Rudolf Grabau: Funküberwachung und elektronische Kampfführung: Grundlagen, Technik und Verfahren. Franckh, Stuttgart 1986.
Weblinks
Bearbeiten- Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur (PMD). In: bundesnetzagentur.de. 1. Februar 2013 .
- Stefan Krempl: Funkstörungen: Bundesnetzagentur schritt 2020 in über 3500 Fällen ein. In: heise.de. 6. Januar 2021 .