Gegenschwäher

beidseitige Schwiegerväter
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Gegenschwäher oder Gegenschwager sind die beidseitigen Schwiegerväter respektive die Väter eines Ehepaares. Laut Adelungs Grammatisch-kritischem Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart von 1796 sind die Gêgenschwager diejenigen Schwäger, von welchen einer des Mannes, der andere der Frauen Vater ist.[1]

Verwendung

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Gottfried Keller hat diese Bezeichnung in verschiedenen Werken gebraucht, so u. a. im Fähnlein der sieben Aufrechten.[2] Quellen finden sich im Deutschen Rechtswörterbuch. lateinisch: consocer der Begriff wird u. a. gebraucht in der Zivilprozessordnung des Kanton Baselland P.162 und P.172

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Adelung: Gegenschwäher.
  2. zeno.org


Siehe auch: