Stadtbibliothek

von Stadt oder Kommune betriebene Bibliothek
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Eine Stadtbibliothek, auch Stadtbücherei, ist eine öffentliche Bücherei, als deren Träger (in der Regel auch Eigentümer) eine Stadt als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft fungiert.

Stadtbibliothek Alte Lateinschule in Delitzsch
Ebracher Hof (1578) in Schweinfurt
mit Stadtbücherei (2007) teilweise unter einer Piazza mit Oberlichtern

Im Unterschied zu den meisten anderen öffentlichen Bibliotheken, insbesondere Landes-, Hochschul- und Schulbibliotheken, ist in Stadtbibliotheken neben Sach- und Fachliteratur auch die Unterhaltungssparte stark ausgeprägt. Neben der Aufgabe, ihren Bürgern Bücher oder Zeitschriften zur Ausleihe zur Verfügung zu stellen, werden in Stadtbibliotheken häufig verstärkt regional- oder stadtbezogene Werke gesammelt (siehe Regionalbibliothek). Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit in Stadtbibliotheken ist die Leseförderung für Kinder und Jugendliche.[1] Abgerundet wird das Angebot oft durch eine angeschlossene Cafeteria.

Auch fremdsprachige Literatur ist oftmals anzutreffen, wenn auch meist in geringem Umfang. Ebenfalls haben sich viele Stadtbibliotheken über die Printmedien Buch und Zeitschrift/Zeitung hinaus durch das Angebot von E-Books, Filmen (z. B. auf Videokassetten oder DVD-Videos), Spielen oder CDs und CD-ROMs zu Mediatheken entwickelt.

Auch als Begegnungs- oder Veranstaltungsort werden Öffentliche Bibliotheken vielfach genutzt. Wichtiger Mittelpunkt ist meist der oder ein Lesesaal, zudem sind oft Computerarbeitsplätze entgeltlich nutzbar.

Vereinzelt leihen Stadtbibliotheken ihre Werke nur an eigene Bürger aus, um die meist knappen Ressourcen nur diesen zukommen zu lassen, was insbesondere bei Satellitenstädten oder -gemeinden, deren Bürger auch mit ihrer Kaufkraft ebenso am städtischen Leben teilnehmen, umstritten ist. Ein Kompromiss wird erzielt, wenn es eine Regelung bezüglich des Landkreises oder der Region gibt.

Eine Sonderform der Stadtbibliothek sind Fahrbibliotheken, die zu festen Zeiten einzelne Stadtteile anfahren oder in ländlichen Gebieten als Ersatz für eine Stadtbibliothek fungieren.

Aufgaben öffentlicher Bibliotheken

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  • Medien für Aus- und Weiterbildung und Beruf
  • freier Zugang zu Informationen
  • Medien zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung
  • Förderung der Informations- und Medienkompetenz
  • Ort der lokalen Kultur
  • Lernort
  • Ort der Begegnung und Kommunikation

In Dänemark kommt den Öffentlichen Bibliotheken auch eine wichtige Rolle bei der Integration von Zugewanderten und der Inklusion von Behinderten zu. So sind dänische Gemeinden gesetzlich verpflichtet, eine öffentliche Bibliothek zu betreiben, welche die Versorgung spezieller Zielgruppen sicherstellt, insbesondere von Kindern, Migranten und Behinderten.[2]

Siehe auch

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Commons: Stadtbibliothek – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Stadtbibliothek – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Stadtbücherei – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Forum Bibliothek und Information. Berufsverband Information Bibliothek, archiviert vom Original am 10. März 2008;.
  • Deutsche Bibliotheken online
  • Bibliothekssterben.de. Berufsverband Information Bibliothek, archiviert vom Original am 17. Februar 2007;.
  • Der Bibliotheksindex. Archiviert vom Original am 21. Juni 2008;.
  • Bibliothek Digital: Übersicht der Städte, welche eine digitale Ausleihe (z. B. von E-Books) anbieten
  • Erwin Miedtke: E-Medien in Bibliotheken. Archiviert vom Original am 18. November 2015;.

Einzelnachweise

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  1. http://www.b-i-t-online.de/heft/2009-03/nach9.htm
  2. Patricia Kern: Bibliotheken und Integration von Migranten in Dänemark. In: Bibliotheksdienst, 41. Jahrgang, H. 2. 2007, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Januar 2019; abgerufen am 17. Mai 2018.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/bibliotheksportal.de S. 121–135. Siehe S. 121–123.