Finissage (Uhr)

Veredlungsprozess an einem Uhrwerk
(Weitergeleitet von Genfer Streifen)

Die Finissage ist ein abschließender Veredlungsprozess an einem Uhrwerk.[1][2] Neben der technischen Verfeinerung durch zahlreiche Zusatzfunktionen ist die mechanische Nachbearbeitung (auch Finissierung, Fertigbearbeitung, französisch Finissage) durch einen Finisseur ein Qualitätsmerkmal bei Uhrwerken und Gehäusen von Armband- und Taschenuhren. Für den Erhalt der Genfer Punze als Qualitätsmerkmal und Marketingargument ist die Finissage definiert.[3]

In erster Linie handelt es sich dabei um eine Oberflächenbearbeitung der Bestandteile des Werkes durch besondere Schlifftechniken wie Genfer Streifen (vor der Galvanisierung aufgebrachte rippenförmige Dekoration auf Brücken und Kloben;[4] synonym Glashütter Streifen), Perlschliff (franz. Perlage) oder dem Sonnenschliff, daneben auch Prägungen, Lasersintern, Ziselierungen, Gravurtechniken wie Guillochierungen sowie eine Gratentfernung (franz. Anglage) auf Trieben, Rädern, Kloben, Brücken und auf der Werkplatte des Uhrwerks. Ebenfalls gebräuchlich sind Vergoldungen, Rhodinierungen und polierte, brünierte oder gebläute Schrauben, geschraubte Fassungen von Lagersteinen aus Gold (franz. Chatons), sowie eine nur teilweise technische Verwendung synthetischer Rubine.[5]

Mit der Herstellung der Taschenuhr Marie-Antoinette durch Abraham Louis Breguet mit ihrem transparenten Zifferblatt aus Bergkristall (sog. offenes Zifferblatt) konnte man die Verarbeitungsdetails erblicken, was eine aufwändige Finissage voraussetzte.

Bei einer Skelettierung des Werkes sind alle starren Teile bis auf das mechanisch notwendige Maß nachträglich durchbrochen, so dass man durch das Werk blicken kann. Aufwändige Vergütungen sind bei einer Skelettuhr meistens durch einen Glasboden und ein fehlendes oder reduziertes Zifferblatt sichtbar.

Bei einem minimalen Werkplattenentwurf werden dagegen die mechanisch unnötigen Zwischenräume von Entwurf des Uhrwerks an weggelassen, was die Verwendung gezielter Motive als Werkplatte erlaubt, z. B. bei der Master Eight Days Perpetual Squelette von Jaeger-LeCoultre, dem Tourbillon mit drei Brücken von Girard-Perregaux oder der Freak von Ulysse Nardin.

Literatur

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  • Otto Böckle, Wilhelm Brauns: Lehrbuch für das Uhrmacherhandwerk. Arbeitsfertigkeiten und Werkstoffe. 8.–10. Auflage. Wilhelm Knapp, Halle (Saale) 1951 (Reprint, herausgegeben von Michael Stern. Heel, Königswinter 2010, ISBN 978-3-86852-288-4).
  • Hermann Brinkmann: Einführung in die Uhrenlehre (= Die Uhrmacherschule. Bd. 2). 10. unveränderte Auflage. Wilhelm Knapp, Düsseldorf 2005, ISBN 3-87420-010-8.
  • George Daniels: Watchmaking. Updated 2011 edition. Philip Wilson Publishers, London 2011, ISBN 978-0-85667-704-5.

Einzelnachweise

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  1. Georges-Albert Berner: @1@2Vorlage:Toter Link/www.fhs.chIllustriertes Fachlexikon der Uhrmacherei. (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2023. Suche in Webarchiven) Abgerufen am 9. Januar 2012.
  2. Wörterbuch der Uhrenindustrie
  3. Kanton Genf: Règlement sur le contrôle facultatif des montres de Genève (RCFM). (Memento vom 8. November 2002 im Internet Archive) Abgerufen am 5. Januar 2012.
  4. Helmut Kahlert, Richard Mühe, Gisbert L. Brunner, Christian Pfeiffer-Belli: Armbanduhren: 100 Jahre Entwicklungsgeschichte. Callwey, München 1983; 5. Auflage ebenda 1996, ISBN 3-7667-1241-1, S. 504.
  5. Rob Berkavicius: 100 Jewels – 83 Jewels too many? Timezone Uhrenforum (Memento vom 2. Juli 2008 im Internet Archive). Abgerufen am 11. November 2011.