Kugelfang

eine Vorrichtung, ein Sandhaufen oder ähnliches auf einem Schießstand, um Geschosse zu stoppen, nachdem sie in das Ziel eingedrungen sind
(Weitergeleitet von Geschossfang)

Als Kugelfang (auch Geschossfang) bezeichnet man im Allgemeinen eine Vorrichtung auf Schießständen, die das Ziel durchschlagende bzw. fehlgehende Geschosse sicher auffängt, oftmals mittels eines Sand- oder Erdwalls.[1] In der Jägersprache bezeichnet man Geländegegebenheiten, die ein Geschoss beim jagdlichen Schuss sicher abfangen können, als natürlichen Kugelfang.[2]

Möglicher Aufbau eines Kugelfangs: Das Geschoss tritt von links ein und wird dann auf eine Kreisbahn gelenkt. Nachdem das Geschoss abgebremst wurde, verlässt es unten den Kugelfang.

Die Höhe eines militärischen Kugelfangs beträgt etwa fünf bis zehn Meter. Die dem Schützen zugekehrte Seite ist steil gehalten, damit die Geschosse nicht als Abpraller (nicht zu verwechseln mit unstabilisiert taumelnden Geschossen, den Querschlägern) zurückkommen oder anderweitig weiter gehen. Besondere Einrichtungen, wie Holzkloben, sollen das Steckenbleiben der Geschosse noch im Kugelfang mehr erleichtern, als dies bei Kugelfängen aus Erde der Fall ist.

Modernere Munition mit Deformationswirkung führt zur Zerstörung herkömmlicher Kugelfänge. Diese werden deshalb häufig als Kettengeschossfang, bestehend aus einem mehrschichtigen Kettenvorhang mit geringer Einbautiefe, errichtet. Bei deren Benutzung kann es zu erhöhten Metallstaubkonzentrationen in der Raumluft kommen, insbesondere von Blei.[3]

Bearbeiten
Commons: Schießstände – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Kugelfang. In: Duden. Abgerufen am 6. August 2019.
  2. Julia Numßen: Handbuch Jägersprache. Gräfe Und Unzer, 2017, ISBN 978-3-8354-6241-0 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  3. Gerhard Ott, Ulrich Wurster: Gefahrstoffbelastung in der Luft einer Raumschießanlage mit neuartigem Kettengeschossfang. In: Gefahrstoffe – Reinhalt. Luft. Band 63, Nr. 1/2, 2003, ISSN 0949-8036, S. 35–40.