Grüner Strom Label

eingetragener Verein
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Grüner Strom Label e. V. ist ein Verein zur Zertifizierung von Ökostrom und Biogas. Der Sitz des Vereins ist in Bonn. Er wurde im Dezember 1998 auf Initiative von Eurosolar gegründet. Das Grüner Strom-Label (Eigenschreibweise: Grüner Strom) war 1999 das erste derartige Siegel in Deutschland. 2013 wurde das Siegel Grünes Gas eingeführt.

Grüner Strom Label e.V.
Logo
Rechtsform eingetragener Verein
Gründung 1998
Sitz Kaiserstraße 113, 53113 Bonn
Zweck Zertifizierung von Ökostrom und Biogas
Vorsitz Dietmar Oeliger, NABU (Stellvertreter: Marcus Bollmann, BUND)
Geschäftsführung Daniel Craffonara
Beschäftigte 12
Website gruenerstromlabel.de

Beide Gütesiegel sind die einzigen in Deutschland, die von Umweltverbänden getragen werden.[1] Ziel der Zertifizierung ist, durch die Kennzeichnung empfehlenswerter Produkte für mehr Transparenz im Ökostrom- und Biogasmarkt zu sorgen und eine ökologische Energieversorgung zu fördern.

Der Verein wird von 6 Verbänden für Umwelt und Verbrauchern getragen:

Ökostromlabel Grüner Strom

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Das Grüner Strom-Label

Folgende zentrale Kriterien sind laut Kriterienkatalog Grundvoraussetzung für eine Zertifizierung:[2]

  • Der Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Quellen stammen (aus bereits existierenden oder neuen Kraftwerken)
  • Der Stromanbieter muss Energiewende-Projekte mit einem festen Betrag je verkaufter Kilowattstunde fördern. Bei Endkunden mit einem Verbrauch
    • bis 10.000 kWh pro Jahr: 0,5 Cent pro kWh
    • zwischen 10.000 kWh und 100.000 kWh pro Jahr: 0,4 Cent pro kWh
    • zwischen 100.000 kWh und 3.000.000 kWh pro Jahr: 0,2 Cent pro kWh
    • ab 3.000.000 kWh pro Jahr: 0,1 Cent pro kWh
  • Unternehmen, die selbst Atomkraftwerke betreiben beziehungsweise an einem solchen direkt beteiligt sind, erhalten das Label nicht.
  • Unternehmen, die bis zum Stichtag 1. Januar 2027 noch ein Kohlekraftwerk betreiben oder an einer Betreibergesellschaft beteiligt sind, erhalten das Label nicht.
  • RECS-Zertifikate sind als Nachweis der Lieferverpflichtung nicht zugelassen.

Mit dem überwiegenden Teil der Förderbeträge werden Energiewende-Projekte bezuschusst oder co-finanziert. Hierunter fallen Projekte aus allen Bereichen der Energiewende. Insbesondere können Förderungen dazu genutzt werden, Anlagen weiterzubetreiben, die keine Vergütung mehr über das Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten. Darüber hinaus zählen Infrastrukturprojekte, Energieeffizienzprojekte und Mobilitäts-, Wärme- und Artenschutzprojekte etc. als förderfähig. Die Stromanbieter sind dazu verpflichtet, Informationen über die geförderten Projekte zu veröffentlichen. Zusätzlich erfasst der Grüner Strom Label e.V. ausgewählte Projekte auf seiner Internetseite.

Im Jahr 2023 trugen 210 Ökostromtarife das Grüner Strom-Label.[3]

Zertifizierung von Produkten

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Das Grüner Strom-Label ist ein Produktlabel. Somit werden einzelne Stromprodukte mit dem Grüner Strom-Label zertifiziert.

Energieversorgungsunternehmen können also neben Stromprodukten, die mit dem Grüner Strom-Label zertifiziert sind, auch nicht-regenerative Stromprodukte im Angebot haben. Ein direktes Betreiben von Atomkraftwerken ist jedoch nicht erlaubt. Auch neue Beteiligungen an Kohlekraftwerken sind nicht erlaubt. Ab dem 31. Dezember 2026 sind direkte Beteiligungen an Kohlekraftwerken für Energienabieter, die einen Grüner Strom oder Grüner Gas-Label zertifizierten Vertrag führen, generell nicht mehr zulässig.[4]

Zertifizierung von regionalen Produkten

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Ergänzend zur Stromlieferung aus erneuerbaren Energien kann Regionalität als zusätzliches Kriterium der Beschaffungsqualität von Energieunternehmen erfüllt werden.[5]

Absatz von Grüner Strom-zertifiziertem Ökostrom

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Im Rahmen der Zertifizierung wurden im Jahr 2022 2,2 Terawattstunden Ökostrom an Endverbraucher geliefert. Die Menge an Ökostrom, die mit dem Grüner Strom-Label vermarktet wird, steigt somit seit 2016 stetig an.[6]

Investitionen durch das Grüner Strom-Fördermodell

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Die wachsende zertifizierte Strommenge führt zu steigenden Investitionsbeträgen. Seit Beginn der Zertifizierung investierten die Stromanbieter im Rahmen ihrer Grüner Strom-Produkte seit 1999 über 96 Millionen Euro. Dies entspricht einer Gesamtinvestition durch Kofinanzierungen von schätzungsweise 580 Millionen Euro in Energiewende-Projekte.[7]

Über 1.900 Energiewende-Projekte, wie Photovoltaik- oder Windanlagen, aber auch Projekte aus den Bereichen Energieeffizienz und E-Mobilität wurden durch das Grüner Strom-Zertifizierungsmodell bisher initiiert. Tab. 1 zeigt die Anzahl geförderter Projekte seit 2010.

Tab. 1: Geförderte Energiewende-Projekte durch das Grüner Strom-Label seit 2010* [6]
Jahr Akkumulierte Anzahl Anzahl Photovoltaik Windenergie Biomasse Wasserkraft Energieeffizienz Energieinfrastruktur Mobilitätswende Thermische Energieerzeugung Grüne Wasserstofferzeugung Naturschutz Sonstige Energiewendeprojekte
1999 22 22 11 4 5 2 - - - - - - 0
2000 68 46 29 10 5 2 - - - - - - 0
2001 163 95 82 8 3 1 - - - - - - 1
2002 262 99 90 5 3 1 - - - - - - 0
2003 347 85 80 0 3 1 - - - - - - 1
2004 438 91 87 2 0 2 - - - - - - 0
2005 501 63 57 4 0 0 - - - - - - 2
2006 590 89 87 0 2 0 - - - - - - 0
2007 645 55 52 2 0 1 - - - - - - 0
2008 751 106 104 0 0 2 - - - - - - 0
2009 807 56 51 0 2 1 - - - - - - 2
2010 879 72 64 4 2 0 Neue Kategorisierung ab 2011 - - - 2
2011 938 59 39 10 1 1 0 0 4 - - - 4
2012 994 56 45 5 0 0 1 1 0 - - - 4
2013 1047 53 31 5 1 1 3 2 2 - - - 8
2014 1124 77 44 10 1 0 4 2 3 - - - 13
2015 1229 105 51 20 1 0 9 4 10 - - - 10
2016 1349 120 70 10 0 3 8 6 5 - - - 18
2017 1432 83 37 3 0 1 7 19 6 Neue Kategorisierung ab 2018 10
2018 1601 169 62 5 1 1 11 49 7 0 0 1 32

* Jahresscharfe Angaben zu Anzahl der Förderprojekte und Höhe der Investitionen liegen in der Regel drei Jahre nach Generierung der Fördergelder vor: Fördergelder müssen nach Erhalt innerhalb von zwei Jahren investiert worden sein und im darauffolgenden Jahr findet die Prüfung statt.

Biogaslabel Grünes Gas

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Das Grünes Gas-Label

Zum Juni 2013 startete das Grünes Gas-Label. Das Gütesiegel erhalten Gasprodukte, bei denen die Produktion, die Verwendung und der Vertrieb des Biogases den Anforderungen des Kriterienkatalogs[4] genügen. Dazu zählen bspw. folgende Forderungen:

  • Echtes Biogas – keine Kompensationsmodelle.
  • Die ökologisch verträgliche Erzeugung von echtem Biogas durch den effizienten Einsatz vorhandener Rohstoffe muss garantiert werden.
  • Das Biogas muss ökologisch verträglich erzeugt werden (z. B. dürfen wertvolle Lebensräume nicht in Monokulturen umgewandelt werden).
  • Es muss sich um Biogas (Biomethan) aus biogenen Reststoffen oder Klärschlamm handeln. Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo) wird nur unter strengsten Auflagen anerkannt (aktuell, im April 2019, stammt kein Grünes Gas-zertifiziertes Biogas aus NawaRo).
  • Deponiegas wird nicht anerkannt.
  • Nutzung von biogenen Reststoffen vor Ort, wie Bioabfälle, Küchenreste oder Grünschnitt.
  • Keine Gülle aus Massentierhaltung.
  • Gentechnisch veränderte Organismen sind bei der Herstellung nicht erlaubt.
  • Es sollen vorrangig Rohstoffe aus der Region genutzt werden (Rohstoff-Transporte über 50 Kilometer hinaus werden negativ bewertet).
  • Die Gasanbieter müssen die Produktzusammensetzung transparent machen (mind. 10 % zertifiziertes Biogas).

Lieferanten, Hersteller und Energieversorger werden anhand eines Punktesystems überprüft. Derzeit ist das Grünes Gas-Label das einzige Biogas-Gütesiegel, das von Umwelt- und Verbraucherorganisationen getragen wird.

Absatz von Grünes Gas-zertifiziertem Gas

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Seit dem 1. Januar 2014 sind Biogas-Produkte mit dem Label zertifiziert. Im Jahr 2020 haben über 35.000 Verbraucher Biogas nach Grünes Gas-Standards bezogen. Der Gasabsatz insgesamt lag bei etwa 430.000.000 kWh. Im Jahresmittel waren 18,5 % des gesamten Gasabsatzes Biomethan, etwa 79.780.000 kWh.[8]

Grüner Strom Label Silber

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Neben dem Grüner Strom-Label existierte bis zum 1. Januar 2015 rein formal noch das Grüner Strom Label Silber (GSL-Silber). Dieses Modell wird aber nicht weiter verfolgt. Wichtigster Unterschied zum Grüner Strom-Label war, dass bis zu 50 % des Stroms aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) stammen konnten, die mit fossilen Brennstoffen angetrieben wurden und dass die Förderbeträge bis zu 50 % in KWK-Anlagen fließen durften. Im Sinne einer Übergangsstrategie sollten damit KWK-Anlagen gefördert werden, bei denen noch begründete Probleme bei der Realisierung mit erneuerbaren Energien bestanden haben. Mit dem Inkrafttreten des Grüner Strom-Kriterienkatalogs 2015 wurde das seit mehreren Jahren nicht mehr genutzte Label auch formal eingestellt.

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Einzelnachweise

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  1. EnergieVision e.V.: Tätigkeitsbericht 2012 (Kapitel 2, Seite 5) (Memento des Originals vom 9. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ok-power.de (PDF; 218 kB)
  2. Grüner Strom Label e.V. - Kriterienkatalog von 2021. In: www.gruenerstromlabel.de. Abgerufen am 3. Juli 2024.
  3. Grüner Strom Label e.V. - Zertifizierungsperiode 2023. In: www.gruenerstromlabel.de. Abgerufen am 7. März 2024.
  4. a b Grüner Strom Label e.V. - Kriterienkatalog des Grüner Strom-Labels. In: www.gruenerstromlabel.de. Abgerufen am 3. Juli 2024.
  5. Grüner Strom Label e.V. - Broschüre zum neuen Kriterienkatalog. In: gruenerstromlabel.de. Abgerufen am 3. Juli 2024.
  6. a b Grüner Strom Label e.V.: Angaben zum Grüner Strom-Label, Juli 2024
  7. Grüner Strom Label e.V. - Pressemitteilung Zertifizierungsperiode 2023. In: www.gruenerstromlabel.de. Abgerufen am 3. Juli 2024.
  8. Grüner Strom Label e.V.: Angaben zum Grünes Gas-Label, April 2019