Heinrich (Braunschweig-Dannenberg)

Fürst von Lüneburg
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Heinrich, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg (* 1533; † 19. Januar 1598) war von 1559 bis 1569 Fürst von Lüneburg sowie von 1569 bis 1598 Inhaber der Herrschaft Dannenberg.

Heinrich und seine Gemahlin Ursula auf einem 1584 gedruckten Stammbaum.

Heinrich entstammte dem welfischen Herrscherhaus und war Sohn des Herzogs Ernst I., genannt der Bekenner, und der Sophie von Mecklenburg-Schwerin. Nach einer 10-jährigen gemeinsamen Herrschaft mit seinem Bruder Wilhelm dem Jüngeren heiratete Heinrich entgegen getroffenen Absprachen Ursula von Sachsen-Lauenburg, Tochter von Franz I. Seine Forderung nach Teilung des Fürstentums konnte er jedoch nicht durchsetzen, sondern bekam als Abfindung für seinen Verzicht auf die Regierungsbeteiligung im Fürstentum Lüneburg die Herrschaft in Dannenberg zugesprochen. Heinrich führte zwar den Titel eines Fürsten, jedoch lag die Vertretung nach außen weiterhin beim Fürstentum Lüneburg, so dass nicht von einem souveränen Herrschaftsbereich gesprochen werden kann. Zusätzlich erhielt Heinrich eine jährliche Zahlung von 500 Talern und einmalig 4000 Talern. Außerdem ließ er sich zusichern, dass bei einem Aussterben der Wolfenbüttler Linie des Welfenhauses ausschließlich seine Nachkommen erbberechtigt seien.

Heinrich unterzeichnete die Konkordienformel von 1577 und das Konkordienbuch von 1580.[1]

Als 1635 der Herzog aus dieser Linie erbenlos starb, wurde Heinrichs Sohn August Begründer des neuen Hauses Braunschweig-Wolfenbüttel.

Nachkommen

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Reitunfall mit tödlichem Ausgang des Franz von Braunschweig-Dannenberg aus dem Thesaurus Picturarum des Marcus zum Lamm

Heinrich war mit Ursula von Sachsen-Lauenburg vermählt und hatte mit ihr 7 Kinder:

Literatur

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  • Christa Geckler: Die Celler Herzöge. Leben und Wirken 1371–1705. Georg Ströher, Celle 1986, ISBN 3-921744-05-8.
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Anmerkungen

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  1. Am 15. Dezember 1601 bei einem Reitunfall ertrunken. Darüber berichtet der kurpfälzische Kirchenrat Marcus zum Lamm in seinem Thesaurus Picturarum ausführlich und bildet den Unfall auch in einem Aquarell ab (Frieder Hepp: Religion und Herrschaft in der Kurpfalz um 1600. Aus der Sicht des Heidelberger Kirchenrates Dr. Marcus zum Lamm (1544–1606). Heidelberg 1993. ISBN 3 924973 46 6, S. 241f und Abb. 72).
  2. Auch Martin Crusius notiert den Vorfall in seinem Tagebuch; Reinhold Stahlecker, Eugen Staiger (Hrsg.): Diarium Martini Crusii, Bd. III 1600–1605. H. Laupp, Tübingen 1958, S. 384 (Google-Books; eingeschränkte Vorschau).
  3. Nach Frieder Hepp: Religion und Herrschaft in der Kurpfalz um 1600. Aus der Sicht des Heidelberger Kirchenrates Dr. Marcus zum Lamm (1544–1606). Heidelberg 1993. ISBN 3 924973 46 6, S. 242, war er Domherr, nicht Dompropst.

Einzelnachweise

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  1. Vgl. BSLK, S. 16 und S. 763.
VorgängerAmtNachfolger
Franz OttoHerzog zu Braunschweig-Lüneburg
Fürst von Lüneburg

1559–1569
Wilhelm der Jüngere