Österreichische Gebärdensprache

Sprache
(Weitergeleitet von ISO 639:asq)

Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) ist die in Österreich verwendete Gebärdensprache. Die ÖGS entwickelte sich ab dem späten 18. Jahrhundert als eine der verwandten Österreichisch-ungarischen Gebärdensprachen. Sie ist mit der Deutschschweizer Gebärdensprache verwandt, jedoch nicht mit der Deutschen Gebärdensprache.

Österreichische Gebärdensprache

Gesprochen in

Österreich
Sprecher ca. 10.000 – 12.000
Linguistische
Klassifikation
Offizieller Status
Amtssprache in -
Anerkannte Minderheiten-/
Regionalsprache in
Osterreich Österreich
Sprachcodes
ISO 639-1

ISO 639-2

sgn

ISO 639-3

asq

Fingeralphabet der ÖGS

Grammatik

Bearbeiten

In der ÖGS ist die Satzstellung eines Aussagesatzes grundsätzlich: Subjekt – Objekt – Prädikat. Zeitliche Angaben werden meist am Anfang eines Satzes markiert.

Einzelne Gebärden bestehen – wie derzeit bei allen Gebärdensprachen der Welt – aus manuellen und non-manuellen Komponenten. Zu den manuellen Komponenten zählen: die Handform, die Handorientierung und -stellung, die Ausführungsstelle und die Bewegung. Zu den non-manuellen zählen: die Mimik, die Mundgestik, das Mundbild, die Kopf- und Körperhaltung und die Blickrichtung.

Rechtslage

Bearbeiten

Die ÖGS ist seit dem 1. September 2005 in Artikel 8 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes ausdrücklich als Sprache anerkannt. Darin heißt es: „Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze.“ Das bedeutet, dass die Österreichische Gebärdensprache seit 2005 offiziell anerkannt, es aber lange keine Gesetze gab, die das Recht auf eigene Schulen, Bildungseinrichtungen (wie sie für die slowenische Sprache oder die burgenlandkroatische Sprache in Österreich vorhanden sind) absichern.

Ab Schuljahr 2024/25 traten neue Lehrpläne[1] in Kraft, wonach die Österreichische Gebärdensprache im Regelschulwesen gelehrt werden kann. Allgemein bildende höhere Schulen (AHS) können ÖGS-Unterricht allen Schülerinnen und Schülern – unabhängig von ihrem Hörstatus – als zweite lebende Fremdsprache (jeweils 4-jährig) sowie als Wahlpflichtgegenstand (3-jährig) anbieten. Schülerinnen und Schüler können somit auch im Fach ÖGS die Matura ablegen. Für gehörlose und gehörbeeinträchtigte Schülerinnen und Schüler wird mit der Verordnung der neuen sonderpädagogischen Lehrpläne ÖGS als verbindliche Übung verankert werden.[2]

Literatur

Bearbeiten
  • Andrea Skant u. a.: Grammatik der Österreichischen Gebärdensprache (= Veröffentlichungen des Forschungszentrum für Gebärdensprache und Hörgeschädigtenkommunikation der Universität Klagenfurt, Band 4). Forschungszentrum für Gebärdensprache und Hörgeschädigtenkommunikation, Klagenfurt (Österreich) 2002.
  • Verena Krausneker: Österreichs erste Minderheitensprache. In: Stimme von und für Minderheiten, Nr. 56, 2005.
  • Petra Berger: Die österreichische Gebärdensprache (ÖGS) in der Zeit der Aufklärung. Leykam, Graz (Österreich) 2006, ISBN 3-7011-0074-8 (zugleich Dissertation, Universität Graz 2005).
  • Verena Krausneker (Verf.); Dietmar Larcher (Hrsg.): Taubstumm bis gebärdensprachig. Die österreichische Gebärdensprachgemeinschaft aus soziolinguistischer Perspektive (= Educazione bilingue, Band 27). Drava-Verlag, Klagenfurt 2006, ISBN 3-85435-475-4.
  • Verena Krausneker: Österreichische Gebärdensprache ist anerkannt. In: Rudolf de Cillia, Eva Vetter (Hrsg.): Sprachenpolitik in Österreich. Bestandsaufnahme 2011 (= Sprache im Kontext, Band 40). Lang-Edition, Frankfurt am Main 2013, ISBN 978-3-631-63686-2, S. 127–141.

Lernprogramme:

Siehe auch

Bearbeiten
Bearbeiten

Organisationen:

Online-Lexika:

Unterricht:

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen, die Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, die Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen, die Verordnung über Aufnahms- und Eignungsprüfungen sowie die Externistenprüfungsverordnung geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht; BGBl. II Nr. 204/2024 vom 17. Juli 2024. In: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. 17. Juli 2024, abgerufen am 29. August 2024.
  2. Neue Lehrpläne für Österreichische Gebärdensprache. In: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Abgerufen am 29. August 2024.