Die Invocatio Dei (lateinisch Anrufung Gottes) ist eine Form des Gottesbezuges in Verfassungen, bei der die Verfassung im Namen Gottes erlassen wird,[1] beispielsweise in der Präambel der Verfassung der Schweiz. Eine bloße Nennung Gottes in der Verfassung dagegen bezeichnet man als Nominatio Dei.

Diese Form der Invocatio ist ferner der eröffnende Bestandteil mittelalterlicher Urkunden. Ihr folgt die Intitulatio.

Siehe auch

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  1. Tine Stein: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott …“. Christliches Menschenbild und demokratischer Verfassungsstaat. In: Mathias Hildebrandt (Hrsg.): Säkularisierung und Resakralisierung in westlichen Gesellschaften. Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2001, ISBN 3-531-13602-X, S. 185–201, doi:10.1007/978-3-322-89593-6_12.